Konstantin Pott (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! In Sachsen-Anhalts Kliniken für Psychiatrie und Psychosomatik zeigt sich, dass Fachkräfte nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Bei stichprobenartigen Qualitätskontrollen durch den Medizinischen Dienst in 16 Einrichtungen im Jahr 2025 erfüllte landesweit nicht einmal ein Drittel die Mindestanforderungen bei der Ausstattung mit Ärzten und Fachpersonal. Gerade in Anbetracht der steigenden Zahl von psychischen Erkrankungen ist diese Lage besorgniserregend.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie bewerten Sie die psychosomatische und die psychiatrische Versorgung im Land? Welche Maßnahmen planen Sie, um der Personalnot in diesem Bereich entgegenzuwirken?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Grimm-Benne, bitte.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Pott! Ja, was die Situation hinsichtlich der Versorgungssicherheit hier im Land betrifft, wurde schon im Krankenhausgutachten 2023 festgestellt, dass wir zwar eine überdurchschnittlich hohe Bettendichte haben wobei diese nicht gleichmäßig in unserem Bundesland verteilt sind , die Personalvorgaben gerade in der Psychiatrie und in der Psychosomatik uns aber Sorgen bereiten.
Verschärft wird das zurzeit noch dadurch, dass die Umsetzung der sogenannten PPP-Richtlinie die Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik ein paarmal vom Bund verschoben worden ist, weil dort Personaluntergrenzen vorgesehen sind. Das ist für die Qualität zwar wichtig, aber in einem Land, in dem es schon immer einen so hohen Fachkräftebedarf gibt, ist es natürlich noch viel schwieriger, solche Personalvorgaben zu erfüllen.
Die Richtlinie ist zum 1. Juni 2026 scharfgeschaltet worden. Das führt natürlich dazu, dass, um nicht wirtschaftlich ins Strudeln zu kommen wegen Leistungen, die sozusagen nicht qualitätsgerecht erfüllt werden können, weil die Pflegeuntergrenzen nicht eingehalten werden, bestimmte Versorgungsangebote nicht gemacht werden. Das verschärft natürlich die Situation für die Patientinnen und Patienten, die dringend darauf angewiesen sind. Sie wissen, wenn man gegen die Personalmindestvorgaben verstößt, dann müssen die Kassen das nicht mehr refinanzieren. Für die Patientinnen und Patienten bedeutet das längere Wartelisten usw.
Aber damit muss man sich nicht zufriedengeben. Wir bekommen schon mit, dass ganz viele Psychiatrien das sollen sie auch tun in den Bereich Tagesklinik gehen, also ambulante Versorgung anbieten, um diese Kriterien erfüllen zu können. Sie können sich vielleicht erinnern mir fallen zwar jetzt die beiden anderen Bundesländer nicht ein , dass wir einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt haben das haben wir als Sachsen-Anhalt zusammen mit zwei weiteren Bundesländern initiiert , um eine Nachbesserung der PPP-Richtlinie zu erreichen. - Das ist der eine Bereich.
Wie gesagt, wir versuchen gerade, stationäre Planbetten, von denen es sowieso zu viele gibt, in teilstationäre Kapazitäten umzuwandeln, um tatsächlich schneller reagieren zu können, auch damit es nicht zu einer stationären Aufnahme kommen muss. Es ist ja schon lange die Forderung der Psychiater und der Psychosomatiker, schneller im ambulanten Bereich zu helfen, damit nicht aufgrund der langen Zeit alle im stationären Bereich landen müssen.
(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)
Das versuchen wir mit den Psychiatrien, die wir hier im Land haben, sehr gut umzusetzen.
(Zustimmung bei der SPD und bei der FDP)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke.

