Положение о конфиденциальности
Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 43

Beratung

Klimaanpassung im Waldumbau stärken - BNatSchG zur besseren Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis modernisieren

Antrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/7144


Frau Tarricone ist bereits auf dem Weg nach vorn; denn sie ist die Einbringerin.

(Zustimmung bei der FDP und von Marco Tullner, CDU)

Sie haben das Wort. Bitte sehr.


Kathrin Tarricone (FDP):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Was ist der Anlass für diesen Antrag, den die Koalitionsfraktionen einbringen? Und warum tun sie das erst jetzt? Und warum einen Antrag, der sich an den Bund richtet? Ich kläre auf.

Der Anlass ist die Überarbeitung der Bewertungsrichtlinie für Sachsen-Anhalt zur Bemessung von Eingriffen. Diese dauerte länger als gedacht, konnte aber nach intensivem Austausch praxisnah verbessert werden. In der vorletzten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses fiel dann auf, dass bundesrechtliche Regelungen eine weitere, aus unserer Sicht sinnvolle Anpassung derzeit verhindern. Denn wir wollen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse bei der Nutzung von standortgerechten bzw. klimaresilienten Baumarten für den Waldumbau auch entsprechend anerkannt werden. Dabei wurde uns die Hürde des BNatSchG, des Bundesnaturschutzgesetzes, genannt. Unsere Reaktion darauf war, daran nicht zu verzweifeln, sondern eine entsprechende Änderung anzuregen. Deshalb werde ich heute hier für die Koalitionsfraktionen vorstellig.

Wer heute einen Wald pflanzt, der pflanzt ihn nicht für die nächsten fünf Jahre. Wer heute einen Wald pflanzt, der trifft Entscheidungen für die nächsten 50, 70 oder gar 100 Jahre. Genau deshalb müssen wir uns eine einfache Frage stellen: Soll sich die Politik bei der Rahmensetzung für den Wald an den Standortbedingungen von gestern orientieren oder an denen von morgen? - Für die Koalitionsfraktionen ist die Antwort klar: Wir müssen die Wälder auf die Zukunft vorbereiten. Denn der Klimawandel ist keine Prognose mehr, er ist Realität.

(Wolfgang Aldag, GRÜNE: Oh!)

- Was heißt denn da „Oh“ bei mir hier?

Die Dürrejahre der vergangenen Jahre, massive Schäden in unseren Wäldern und die zunehmende Anfälligkeit vieler Bestände haben deutlich gezeigt, dass wir nicht einfach davon ausgehen können, dass die Baumartenmischungen der Vergangenheit automatisch auch die richtigen für die Zukunft sind. Deshalb investieren Bund und Länder seit Jahren erhebliche Mittel in Forschung zum klimaresilienten Waldumbau. Deshalb arbeitet die nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt, an der Sachsen-Anhalt beteiligt ist, intensiv an Empfehlungen für die Wälder der Zukunft. Deshalb empfehlen Wissenschaftler zunehmend standortgerechte und klimaangepasste Baumartenmischungen, die über das traditionelle Spektrum ausschließlich heimischer Arten hinausgehen.

Doch genau hierbei stoßen wir auf einen Widerspruch. Auf der einen Seite finanzieren Bund und Länder Forschung, auf der anderen Seite verhindern aber rechtliche Rahmenbedingungen teilweise die Umsetzung der Ergebnisse. Auf der einen Seite wollen wir klimaresiliente Ökosysteme, auf der anderen Seite orientieren sich Teile des Naturschutzrechts noch immer an historischen Verbreitungsmustern. Auf der einen Seite sprechen wir über Anpassungen an den Klimawandel, auf der anderen Seite behandeln wir Natur teilweise so, als würden sich Standortbedingungen niemals verändern. Das passt nicht zusammen.

Denn wie sieht der Alltag aus? - Regelmäßig wird, wenn Behörden beteiligt sind, ob nun bei der Förderung oder bei der Genehmigung von Kompensationsmaßnahmen, heimischen Gehölzen der Vorrang gegeben. Das ist freundlich formuliert. Warum werden heimische Gehölze bevorzugt? - Na klar, man möchte die heimische Biodiversität schützen. Heimische Gehölze sind Teil über lange Zeiträume entstandener Ökosysteme. Viele Insekten, Pilze, Vögel und andere Arten sind auf bestimmte Baum- und Straucharten spezialisiert. Es sollen ökologische Risiken vermieden werden. Auch das ist einsehbar. Bei Gehölzpflanzungen wird zunehmend nicht nur auf heimische, sondern gebietseigene Herkünfte geachtet, damit regionale und genetische Vielfalt erhalten bleibt.

Was sagt das Recht dazu? - Das Bundesnaturschutzgesetz verlangt nicht ausdrücklich heimische Gehölze für Kompensationsmaßnahmen. Aber es gibt eben Vorschriften in § 13 zur Eingriffsregelung, in den Anforderungen an naturschutzfachliche Aufwertung und   vor allem in § 40   Vorschriften zum Ausbringen von Pflanzen in der freien Natur. Genau deshalb orientieren sich Behörden und Naturschutzleitfäden bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen regelmäßig an heimischen bzw. gebietseigenen Arten. Aber taugt denn diese Sichtweise noch für sich ändernde klimatische Bedingungen? - Wir sagen: nein. Denn das Ziel des Bundesnaturschutzgesetzes ist nicht die museale Konservierung eines historischen Zustandes. Das Ziel ist die dauerhafte Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP, und von Konstantin Pott, FDP)

Genau diese Leistungs- und Funktionsfähigkeit wird künftig davon abhängen, ob unsere Wälder mit den klimatischen Bedingungen der kommenden Jahrzehnte zurechtkommen.

Unser Antrag will deshalb keine Absenkung von Naturschutzstandards. Er will deren Weiterentwicklung.

Denn das Ziel des Bundesnaturschutzgesetzes ist nicht die Konservierung des historischen Zustandes. Das habe ich jetzt schon einmal erzählt, oder?

(Lachen)

Das nehme ich jetzt zurück. Streichen Sie den Satz.

(Lachen)

Entscheidend sollte nicht allein die Herkunft einer Baumart sein, sondern ihr ökologischer Beitrag zum Standort. Wenn eine Baumart die Biodiversität fördert, den Naturhaushalt stabilisiert und einen widerstandsfähigen Wald ermöglicht, sollte sie nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil sie vor 200 Jahren hier noch nicht vorkam. Dabei geht es uns nicht um beliebige exotische Arten, sondern um eine wissenschaftlich fundierte Auswahl standortgerechter und klimaangepasster Gehölze.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kann nicht sinnvoll sein, dass wissenschaftlich empfohlene Waldumbaumaßnahmen an naturschutzrechtlichen Vorgaben scheitern. Es kann nicht sinnvoll sein, dass klimaresiliente Mischbestände nicht als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anerkannt werden, obwohl sie langfristig widerstandsfähige und stabilere Ökosysteme schaffen. Und es kann nicht sinnvoll sein, dass Landwirte, Waldbesitzer und Kommunen auf wissenschaftlich fundierte Lösungen verzichten müssen, weil gesetzliche Definitionen die Realität des Klimawandels nicht ausreichend berücksichtigen.

(Zustimmung von Sandra Hietel-Heuer, CDU)

Wir wollen deshalb nicht die Abschaffung des Begriffes „heimisch“; wir wollen seine zeitgemäße Weiterentwicklung. Denn Natur ist kein statisches System. Natur verändert sich. Standorte verändern sich. Klimatische Bedingungen verändern sich. Eine moderne Umweltpolitik muss diese Realität anerkennen. Sachsen-Anhalt ist eines der Trägerländer der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt. Wir finanzieren diese Forschung. Dann sollten wir auch dafür sorgen, dass ihre Erkenntnisse in der Praxis angewendet werden können. Nur dann können auch alle von der Forschung profitieren.

Wer Wissenschaft ernst meint, der darf ihre Ergebnisse nicht an veralteten Regeln scheitern lassen. Deshalb ist unser Vorschlag eine Bundesratsinitiative, um § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes zu ändern. Ich sage es noch einmal: Wir wollen keinen Umsturz, sondern eine fachlich sinnvolle Öffnung des Begriffes. Wir wollen eine Klarstellung, dass auch der klimaresiliente Umbau von Wäldern eine geeignete Kompensationsmaßnahme sein kann.

Meine Damen und Herren! Wollen wir wirklich nur Wälder, die früher einmal optimal waren? Oder wollen wir Wälder, die in 50 Jahren noch funktionieren, die für saubere Luft, für sauberes Wasser und für Temperaturausgleich sorgen, die CO₂ binden, die Boden- und Winderosion verhindern, die vielen Arten ein Zuhause bieten, die zum Waldbaden einladen, die Landschaften prägen, die nachhaltige Ressourcen, nämlich Holz, wachsen lassen und mit denen regionale Wertschöpfung möglich ist?

Wir als Deutschland-Koalition entscheiden uns genau dafür: für Wälder, die all das können, für funktionsfähige Ökosysteme, für wissenschaftsbasierte Entscheidungen und für einen Naturschutz, der Zukunft gestaltet, statt Vergangenheit zu konservieren. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank.