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Plenarsitzung

Transkript

Karin Tschernich-Weiske (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der 20. Dezember 2024 ist ein Datum, das uns immer im Gedächtnis bleiben wird. Sechs Menschen haben ihr Leben verloren. Mehr als 200 wurden verletzt, körperlich, seelisch, oft beides zugleich. Doch diese Zahlen sollten nie nur Statistik bleiben. Opferschutz darf nie nur eine abstrakte Aufgabe bleiben.

(Zustimmung bei der CDU)

Für mich ist es eine politische Grundhaltung, der ich mich seit Jahren verpflichtet fühle und zu der ich bereits wiederholt Stellung genommen habe. Daran hat sich auch heute nichts geändert. Deshalb ist es mir hier besonders wichtig, deutlich zu sagen: Wir als CDU stehen uneingeschränkt an der Seite der Betroffenen. Punkt.

(Zustimmung bei der CDU und von Elrid Pasbrig, SPD)

Aber gerade weil wir das tun, müssen wir sorgfältig und verantwortungsvoll handeln und nicht vorschnell. Der Antrag der Linken greift ein echtes Problem auf. Die Deckungslücke von rund 1,5 Millionen € ist real. Dass Betroffene nicht den vollen, ihnen rechtlich zugesprochenen Betrag erhalten, ist unbefriedigend. Das ist ganz klar. Aber die Antwort darauf kann nicht sein, mit einer Hauruck-Gesetzgebung Landesmittel einzusetzen, ohne vorher zu prüfen, welcher der richtige Weg ist.

(Zuruf: Doch! - Daniel Rausch, AfD: Prüfen, prüfen, prüfen!)

Denn was hierbei vorliegt, ist im Kern eine bundesrechtliche Frage, ein Systemfehler im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Verkehrsopferhilfe. Sachsen-Anhalt allein kann das nicht reparieren. Wir sollten nicht so tun, als ob eine schnelle Landeslösung die strukturell falsche Grundkonstruktion heilt. Darum fordern wir stattdessen Prüfung,

(Ulrich Siegmund, AfD, lacht)

ernsthaft, gründlich, systemgerecht. Wo bestehen Deckungslücken im zivil- und öffentlich-rechtlichen Leistungssystem? Wo diese Lücken festgestellt werden, muss der Bund in die Pflicht genommen werden, sie zu schließen.

Ich möchte hier aber deutlich festhalten: Was das Land getan hat, kann sich sehen lassen. Wir haben den Opferhilfefonds im Jahr 2025 auf das Zehnfache aufgestockt, von 50 000 € auf 500 000 €.

(Zustimmung bei der CDU und von Elrid Pasbrig, SPD)

Wir haben schnell, unbürokratisch und solidarisch gehandelt. Das war richtig, das war wichtig. Und das war kein Selbstläufer. Natürlich ist für uns auch ganz klar, dass wir den Opferhilfefonds bedarfsgerecht weiterentwickeln werden, immer dann, wenn es nötig ist. Denn die Menschen in Sachsen-Anhalt müssen auf ein Land zählen können, das nicht wegschaut, wenn Bürgerinnen und Bürger in Not geraten.

Meine Damen und Herren! Unser Alternativantrag ist kein Nein zur vollständigen Entschädigung. Er ist das Ja zum richtigen Weg. Darum bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und von Kathrin Tarricone, FDP)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Augenblick, bitte. Frau Tschernich-Weiske, es gibt eine Nachfrage von Herrn Rausch.


Daniel Rausch (AfD):

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie haben davon gesprochen, dass noch geprüft werden muss. Was denken Sie, welchen Zeitraum das in Anspruch nehmen wird?


Karin Tschernich-Weiske (CDU):

Das wird wohl in die neue Wahlperiode hineinreichen. Da der Bund bei der Prüfung mit im Boot ist, kann ich das an dieser Stelle nicht sagen. Aber dass das ein Thema ist, was uns weiter beschäftigt, weil es die Bürger unseres Landes betrifft, das ist klar. Das werden wir auch machen.