Olaf Meister (GRÜNE):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch anderthalb Jahre danach wirft der Anschlag noch immer einen Schatten auf die Herzen der Menschen. Menschen trauern um ihre Liebsten, kämpfen mit Verletzungen und versuchen zu verstehen. Ein respektvolles Miteinander und unsere Solidarität zueinander verbinden uns.
Die Unterstützung, die die Menschen kurz nach dem Anschlag erleben durften, war überwältigend. Auch heute, eineinhalb Jahre nach dem Anschlag, setzen sich überall noch Menschen für Opfer und Betroffene ein. Diese Solidarität macht sich auch in Zahlen bemerkbar. Für die rund 1 600 Betroffenen, darunter sechs Todesopfer und ca. 400 Verletzte, gab es breite Unterstützung. Diese aber auch zu finden, war angesichts der vielfältigen Rechtsansprüche, Akteure, Zuständigkeiten und freiwilligen Leistungen eine echte Herausforderung. Zunächst hat man eine Übersicht über die Leistung der Versicherung schaffen müssen, darüber, was man mit den Spendengeldern macht, ob über die Ansprüche aus dem SGB XIV die Richtlinie für Opfer und Terror und extremistische Taten greift, wie mit Ersthelfern zu verfahren ist und wo Unfallkassen und Krankenkassen greifen können und müssen.
Gut war, dass der Opferbeauftragte des Bundes sich für diesen Fall zuständig erklärt hat. Auch dank der Unterstützung, die der Bund zur Verfügung gestellt hat, konnten wichtige Unterstützungen geleistet werden. Das Land sah wegen des Anschlags bereits im Haushaltsplan für das Jahr 2025 mehr Gelder für den Bereich des SGB XIV vor. Die Stadt Magdeburg hat Spenden in Höhe von 1,5 Millionen € erhalten. Die Versicherung der Autovermietung greift bei Schadensersatzansprüchen, ist jedoch auf rund 5 Millionen € gedeckelt, wird aber möglicherweise durch den Verein der Verkehrsopfer noch einmal um 2,5 Millionen € erhöht.
Was sich im Frühjahr 2025 bereits abzeichnete, scheint nun einzutreten. Es kann sein, dass am Ende die Ansprüche die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen. In der Folge könnten Opfer auf einem Teil ihres Schadens sitzen bleiben. Einer Berechnung der Versicherung nach könnten 2 Millionen € fehlen. Wir müssen uns also Gedanken darüber machen, ob und wie wir hierbei als Staat einspringen müssen. Das entspricht einem breiten Gerechtigkeitsempfinden, auch meinem.
Was der beste Weg ist, wie hoch die Summen sind, welche Akteure und Leistungen noch greifen und welche Lösungen wir finden, müssten wir mit allen zur Verfügung stehenden Informationen eigentlich jetzt im Ausschuss klären. Das wäre der normale Gang. Eine solche Beratung ist aber - da das heute die letzte Landtagssitzung ist - erst nach der Wahl wieder möglich. Eine Überweisung macht heute keinen Sinn. Das sollten wir in dem Fall nicht tun.
Insofern bleibt es heute unbefriedigend, da auch der Alternativantrag keine Lösung aufzeigt, sondern bei der Prüfung noch dazu nur mit dem Blick zum Bund verbleibt. Wir würden uns heute daher zu beiden Anträgen der Stimme enthalten, wollen aber eine Lösung im Sinne der Opfer. Diese müssen wir dann in der nächsten Legislaturperiode auf den Weg bringen. - Danke schön.

