Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wahlen in Deutschland gehören zu den sichersten der Welt.
(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von der AfD: Stendal!)
Das gilt auch für die Briefwahl. Das Bundesverfassungsgericht sieht die geltenden wahlrechtlichen Bestimmungen als ausreichende Gewähr dafür,
(Zuruf von der AfD: Zu wenig!)
auch bei der Durchführung von Briefwahlen die Integrität der Wahl, das Wahlgeheimnis und die Wahlfreiheit ausreichend schützen zu können.
(Zustimmung bei der CDU)
Die Bürgerinnen und Bürger haben zu Recht Vertrauen in die Integrität der Wahlen, den Wahlprozess und die Professionalität und Unparteilichkeit der Wahlleitung und der Wahlvorstände. Wenn bei zurückliegenden Wahlen Zweifel an der Integrität von Wahlen bestanden, so diente das Wahlprüfungsverfahren dazu, diesen Zweifeln nachzugehen.
Wenn im Wahlprüfungsverfahren in der Vergangenheit in wenigen Fällen tatsächlich ergebnisrelevante Fehler festgestellt wurden, dann hat dies auch zur Wiederholung der Wahl im notwendigen Umfang geführt.
Man kann auch dagegen klagen. Es gab auch eine Klage der AfD gegen die Oberbürgermeisterwahl in Bitterfeld-Wolfen. Just diese Klage wurde vom Verwaltungsgericht Halle abgewiesen.
Gemäß der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind die Gemeinden für die Bildung von Wahlbezirken zuständig. Vor jeder Wahl sind es wiederum die Gemeinden, die für jeden Wahlbezirk einen Wahlvorstand berufen. Die Gemeinden entscheiden auch darüber, ob bewegliche Wahlvorstände gebildet werden.
Die Landeswahlleiterin hat die Gemeinden frühzeitig über die Möglichkeit der Bildung eines beweglichen Wahlvorstandes unter anderem in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- und Pflegeheimen oder Justizvollzugsanstalten hingewiesen.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 1. April 2026 zur Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl am 6. September. Diese Bekanntmachung ist im Internet transparent für jedermann abrufbar.
In dieser Bekanntmachung weist die Landeswahlleiterin explizit darauf hin, dass sorgfältig geprüft werden sollte, ob bewegliche Wahlvorstände, so weit möglich, gebildet werden können, um eine erleichterte Stimmabgabe in bestimmten Einrichtungen zu ermöglichen. Sie sehen, des Antrags der AfD bedarf es nicht.

