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Plenarsitzung

Transkript

Kerstin Eisenreich (Die Linke):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das „mausig“ wird mir ewig im Kopf bleiben; danke dafür.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für Die Linke ist Mobilität ein Recht des Menschen, und der ÖPNV ist natürlich Teil der Daseinsvorsorge. Das schließt ein, dass dieser für alle Menschen zugänglich ist, das heißt barrierefrei, bezahlbar, pünktlich, verlässlich und mit angemessenen Verbindungen und Fahrzeiten.

(Daniel Roi, AfD: Was ist mit dem Individualverkehr?)

Doch noch immer hängt der Zugang sehr stark vom Geldbeutel der Menschen ab. Das ist unsozial und klimapolitisch auch nicht sinnvoll. Menschen wird Teilhabe verwehrt, wenn sie nicht mobil sind. Gerade bei den aktuellen und wiederholten Kostensteigerungen für Kraftstoffe ist der ÖPNV durchaus eine wichtige Alternative.

Doch bei derzeit 63 € im Monat ist das Deutschlandticket für Menschen mit geringen und/oder ohne Einkommen kaum oder überhaupt nicht bezahlbar. Wir unterstützen durchaus die Forderung, für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende ein 9 €-Ticket zu fördern. Dazu haben wir hier übrigens schon vor drei Jahren an gleicher Stelle debattiert. Gleichzeitig möchten wir jedoch auch auf weitere Menschen mit geringem Einkommen aufmerksam machen, die aus unserer Sicht von dieser Förderung profitieren sollen. Wer Grundsicherung oder auch altersbedingte Grundsicherung erhält   viele Seniorinnen und Senioren sind in unserem Land davon betroffen  , der kann sich das derzeitige Deutschlandticket eben nicht leisten. Diese sollten daher ebenfalls in den Genuss der Förderung eines solchen 9 €-Sozialtickets   so kann man es dann nennen   kommen.

(Zustimmung bei der Linken)

Diese Personen nennt die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Begründung zu ihrem Antrag zwar, sie fehlen aber im Forderungskatalog.

Für die Finanzierung Landes- und Bundesmittel einzusetzen, ist der richtige Weg, um kommunale Haushalte nicht überproportional zu beanspruchen. Gleichzeitig müssen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen   das ÖPNV-Gesetz und das Finanzausgleichsgesetz   entsprechend angepasst werden.

Das dringend benötigte Geld dafür ist eigentlich auch vorhanden. Statt 255 Millionen € aus den Regionalisierungsmitteln in einer Rücklage des Verkehrshaushaltes liegen zu lassen, muss das Geld endlich dorthin, wo es gebraucht ist und wofür es da ist: in den ÖPNV, damit dieser endlich bedarfsgerecht ausgebaut werden kann. Das stärkt dann in erster Linie den ländlichen Raum, in dem die meisten Menschen hier im Land leben. Schließlich hat sich der Landtag in seinem Entschließungsantrag zum flächendeckenden Ausbau der Infrastruktur für Busse und Bahnen in der Drs. 8/1895 klar dazu bekannt. Leider fehlen im neu aufgestellten Landesentwicklungsplan hierfür konkrete Zielvorgaben.

Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Alternativantrag, der dies berücksichtigt. Und ja, ganz ehrlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, mit der Entscheidung für eine Überweisung drücken Sie sich quasi um eine Entscheidung. Das finde ich sehr schade. - Danke.