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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Seit dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt sind 552 Tage vergangen. Für viele Betroffene ist die Erinnerung an diesen Tag nicht Vergangenheit, sondern Teil ihres tagtäglichen Lebens.

Unser erster Gedanke gilt auch heute den Todesopfern und ihren Angehörigen sowie allen körperlich und seelisch Verletzten. Die Amokfahrt hat tiefe Spuren hinterlassen, in Familien, in der Zivilgesellschaft, bei den Einsatzkräften, den vielen Ersthelfern und weit über Magdeburg hinaus. Viele Menschen tragen die Folgen dieses Tages bis heute mit sich und viele werden sie ein Leben lang tragen.

Umso wichtiger war und ist zusätzlich zum strafgerichtlichen Prozess die umfassende Aufklärung der Umstände und Hintergründe. Der heute vorgelegte Abschlussbericht ist Ausdruck einer umfassenden parlamentarischen Aufklärungsarbeit. Es lag im dringenden öffentlichen Interesse, die Sachverhalte und Hintergründe der schrecklichen Tat sachlich aufzuklären und transparent öffentlich zu machen.

Die stundenlangen, überwiegend öffentlichen Sitzungen des Ausschusses, die umfassende Auswertung von Akten und das kritische Hinterfragen von staatlichem Handeln und behördlicher Zusammenarbeit in Bund und Ländern waren eine außerordentlich anspruchsvolle Aufgabe. Für diese verantwortungsvolle Arbeit gebühren allen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses sowie der Landtagsverwaltung großer Dank und Anerkennung.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP - Zustimmung bei der AfD, bei der Linken und bei den GRÜNEN)

Mit der heutigen Beratung ist die Aufarbeitung der Amokfahrt keinesfalls abgeschlossen, im Gegenteil. Für die Landesregierung sichere ich Ihnen zu: Der Abschlussbericht wird nicht im Aktenschrank verschwinden, ganz im Gegenteil.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der SPD - Zustimmung bei der Linken und bei den GRÜNEN)

Die Landesregierung wird sich   sie hat dies schon getan   mit den Feststellungen und Handlungsempfehlungen des Berichts intensiv befassen. Alle Hinweise müssen sorgfältig ausgewertet und in die weitere Arbeit aller beteiligten Behörden verantwortungsvoll einbezogen werden. Dies gilt für den Maßregelvollzug genauso wie für den Bereich der Justiz- und der Sicherheitsbehörden. Über die umgesetzten Maßnahmen wird die Landesregierung dem Landtag auch in der nächsten Legislaturperiode berichten.

Im Bereich des Maßregelvollzugs ist mit der gestrigen Verabschiedung des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes eine wichtige Regelungslücke geschlossen worden, um polizeiliche Informationen zu Beschäftigten der Salus gGmbH zukünftig an diese oder an das Sozialministerium übermitteln zu dürfen. Über die Unterstützung von Opfern der Tat wird morgen noch gesondert beraten.

Daher möchte ich nun nur auf einen Aspekt aus dem Abschlussbericht eingehen, wohl wissend, dass dieser nur ein Auszug aus den vielfältigen Handlungsempfehlungen ist. Die schreckliche Amokfahrt hat auf eindringliche Weise gezeigt, dass Gefahren nicht aus dem Nichts entstehen. Oft gibt es im Vorfeld Hinweise, Signale und Entwicklungen. Gleichzeitig müssen wir ehrlich sagen, dass nicht jede Tat eindeutig vorhersehbar ist und in jedem Fall verhindert werden kann.

Wie kann die Polizei einen potenziell gewalttätigen Menschen erkennen, der bislang nicht gewalttätig geworden ist? Wie kann das irrationale Handeln eines Amokfahrers prognostiziert werden, dessen auslösendes Moment im privaten Umfeld bzw. in einem Zivilprozess liegt? Auf diese Fragen wird es wohl nie eine abschließende Antwort geben. Es muss aber unser Anspruch sein, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um gefährliche Personen frühzeitig zu erkennen.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP - Zustimmung bei der Linken und bei den GRÜNEN)

Daher ist die Einführung eines modernen Früherkennungs- und Bedrohungsmanagements einer der zentralen Befunde aus dem Abschlussbericht. In der Landespolizei wird im Juli landesweit ein Früherkennungs- und Bedrohungsmanagement eingeführt. Dabei geht es um den Umgang mit Menschen mit Risikopotenzial. Es sind bundesweite Verabredungen einbezogen, mit denen sich die Innenministerkonferenz im Dezember 2025 befasst hat.

Die Konzeption der Landespolizei folgt dem Grundsatz „Erkennen, Bewerten, Handeln“. Sie definiert eine landeseinheitliche Risikobewertung sowie klare Vorgaben zu Abläufen, Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Die Umsetzung erfolgt in neuen Organisationseinheiten und in einem eigenen Bearbeitungsstrang innerhalb der Landespolizei.

Es müssen verschiedenste Bereiche aus den öffentlichen Verwaltungen, in Teilen aber auch aus Bereichen in freier Trägerschaft eingebunden werden. Es bedarf zwingend eines behörden- und ressortübergreifenden Netzwerkes. Daher steht das Innenministerium dazu in engem Austausch mit dem Sozialministerium und dem Justizministerium.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Erinnerungen an den 20. Dezember 2024 verpflichten uns zur transparenten Aufklärung, zur Unterstützung der Betroffenen und zur stetigen Weiterentwicklung unseres staatlichen Handelns. Das sind wir den Opfern und ihren Hinterbliebenen sowie allen Bürgerinnen und Bürgern in unserem demokratischen Rechtsstaat schuldig. - Ich danke Ihnen.