Tagesordnungspunkt 26
Bericht des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses
Bericht 21. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss - Drs. 8/7077
Die Berichterstattung erfolgt durch Frau Tschernich-Weiske. - Bitte.
(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)
Karin Tschernich-Weiske (Berichterstatterin):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 20. Dezember 2024 ereignete sich auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt ein Anschlag. Der mutmaßliche Täter war von einer Straße auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt eingebogen und ist durch die Menschenmenge gefahren. Dabei tötete er sechs Menschen. Hunderte Besucher des Magdeburger Weihnachtsmarktes wurden körperlich und seelisch verletzt. Viele leiden noch heute an den Folgen des Anschlags.
Es lag im dringenden öffentlichen Interesse, dass die Sachverhalte und Hintergründe, ggf. auch Missstände, die unmittelbar und mittelbar zu der Tat führten, sachlich aufgeklärt, transparent und öffentlich gemacht werden. Daher befasste sich unmittelbar nach dem Anschlag am 23. Dezember 2024 der Ältestenrat des Landtags von Sachsen-Anhalt sowohl in einem öffentlichen als auch in einem vertraulichen Teil mit dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt.
Im Anschluss daran legten die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP dem Landtag einen Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vor. Die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses regelt Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Danach hat der Landtag das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Es ist ein hervorgehobenes und verfassungsrechtlich verankertes Recht des Parlaments und erlegt seinen Mitgliedern besondere Rechte und Pflichten auf.
Der Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses war Gegenstand der 82. Sitzung des Landtags am 22. Januar 2025. Zur Abstimmung lagen dem Landtag auch Änderungsanträge der Fraktion der AfD sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN vor. Die beiden Änderungsanträge fanden nicht die erforderliche Mehrheit. Der Einsetzungsantrag der regierungstragenden Fraktionen und somit ein detaillierter Untersuchungsauftrag wurde einstimmig beschlossen. Gleichzeitig wurden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder sowie die Ausschussvorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende festgelegt.
Der Beschluss des Landtags, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, liegt in Drs. 8/5084 vor.
Der Untersuchungsausschuss sollte das Geschehen, die Umstände und die Hintergründe des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 untersuchen. Er sollte für Aufklärung sorgen und das Handeln beteiligter und zuständiger Behörden und von anderen öffentlichen und beteiligten Institutionen oder Unternehmen transparent abbilden.
Der Untersuchungszeitraum für das tatsächliche Geschehen des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt begann am 19. Dezember 2016, dem Datum des Anschlags auf einen Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz, und endete mit dem Tag des Einsetzungsbeschlusses am 22. Januar 2025.
Hinsichtlich der Untersuchung der Umstände zur Person des mutmaßlichen Täters, zu seinem Umfeld sowie zu möglichen Mittätern, Hintermännern und Unterstützern beginnt der Untersuchungszeitraum mit seinem erstmaligen Betreten des Bundesgebietes, hilfsweise dem 1. Januar 2006, und endet mit dem Tag des Einsetzungsbeschlusses am 22. Januar 2025.
Der Einsetzungsbeschluss enthält unter Abschnitt III Satz 1 die Bitte an die Landesregierung, ein Löschmoratorium bezüglich aller Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherten Daten und sonstigen sächlichen Beweismittel, den Untersuchungsgegenstand betreffend, auch über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen hinaus zu veranlassen. Sie wurde darüber hinaus gebeten, ein Löschmoratorium bei den Sicherheits- und Ausländerbehörden an den früheren Wohn- und Arbeitsorten des mutmaßlichen Täters, soweit diese bekannt sind, sowie den Sicherheitsbehörden auf Bundesebene zu erbitten. Dieser Bitte kam die Landesregierung nach.
In seiner letzten Sitzung am 18. Mai 2026 beendete der Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme und schloss die Befragung der Zeugen ab. Daraufhin hob er auch einstimmig das Löschmoratorium bezüglich aller den Untersuchungsgegenstand betreffenden Akten, Dokumente oder sonstigen elektronischen gespeicherten Daten auf. Da das Löschmoratorium Inhalt des Einsetzungsbeschlusses ist und die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses mit der Beendigung der Zeugenvernehmung am 18. Mai 2026 endete, ist ein Antrag an den Landtag, das Löschmoratorium aufzuheben, entbehrlich.
Der 21. Parlamentarische Untersuchungsausschuss begann seine Arbeit mit der konstituierenden Sitzung am 13. Februar 2025. Um sich vom Tatort und von den örtlichen Gegebenheiten ein Bild zu machen, wurde das Landesamt für Vermessung und Geoinformation im Wege der Amtshilfe gebeten, einen Auszug aus der letzten verfügbaren Luftbildaufnahme für den im Amtshilfeersuchen abgebildeten Bereich um den Alten Markt herum in einer für öffentliche Zeugenvernehmungen und zur Bezeichnung von Standorten und Perspektiven geeigneten Größe auf geeignetem Untermaterial anzufertigen und dem Untersuchungsausschuss zu übermitteln. Dieser Bitte kam das Landesamt nach und stellte dem Ausschuss eine Karte mit den Maßen 1 m mal 1,40 m zur Verfügung.
Am 24. März 2025 setzte der 21. Parlamentarische Untersuchungsausschuss seine dritte Sitzung im Anschluss an die Zeugenvernehmung an dem Gedenkort an der Johanniskirche in Magdeburg fort. Er gedachte den Opfern und nahm die tatörtlichen Gegebenheiten in Augenschein. Begleitet wurde er vom Leiter des Fachbereichs Stadtplanung und Vermessung der Stadt Magdeburg.
Zur Arbeit des Untersuchungsausschusses möchte ich an dieser Stelle keine weiteren inhaltlichen Ausführungen machen, sondern auf den Ihnen in Drs. 8/7077 vorliegenden Bericht verweisen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach § 29 Abs. 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen erstattet der Untersuchungsausschuss dem Landtag einen schriftlichen Untersuchungsbericht. Dieser liegt Ihnen in Drs. 8/7077 vor und wurde in der 30. Sitzung des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 18. Mai 2026 mit 7 : 0 : 6 Stimmen beschlossen.
Der Bericht ist in drei Abschnitte aufgeteilt und beinhaltet ein Anlagenverzeichnis. Von der Möglichkeit, nach § 29 Abs. 4 des Untersuchungsausschussgesetzes dem Untersuchungsbericht Sondervoten beizufügen, machten die Oppositionsfraktionen der AfD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gebrauch.
Der Bericht mit allen Klarnamen und den im Anlagenverzeichnis aufgeführten Anlagen steht allen Mitgliedern des Landtags zur Verfügung. Er liegt beim Geheimschutzbeauftragten des Landtags. Ansonsten steht allen der anonymisierte Bericht mit der Anlage 41, dem Abschlussbericht zur Sonderprüfung Taleb A. vom 13. Oktober 2025, und mit den Sondervoten der Oppositionsfraktionen der AfD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN elektronisch zur Verfügung.
Sollten Sie, meine sehr verehrten Mitglieder des Landtags, die anonymisierte Fassung gelesen haben, wird Ihnen beim Lesen sicherlich aufgefallen sein, dass nicht alle Namen anonymisiert wurden. Die Mitglieder des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses kamen in ihrer Sitzung am 18. Mai 2026 überein, einzelne Klarnamen beizubehalten. Die Namen wurden vom Untersuchungsausschuss festgelegt.
Im Abschnitt A des Ihnen in Drs. 8/7077 vorliegenden Berichts werden auf den Seiten 7 bis 25 die Einsetzung, der Auftrag und das Verfahren des Untersuchungsausschusses dargestellt. In Abschnitt B des Berichts werden auf den Seiten 27 bis 316 der Sachverhalt und der Verlauf der Untersuchungen zu den Abschnitten I und II des Einsetzungsbeschlusses dargestellt.
Die Bewertungen der Untersuchungen durch den 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss sind im Abschnitt C auf den Seiten 317 bis 444 nachzulesen. Das Sondervotum der Fraktion der AfD beginnt auf Seite 447, das Sondervotum der Fraktion Die Linke auf Seite 471 und das Sondervotum der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Seite 489.
Inhaltlich möchte ich auf den Untersuchungsbericht nicht weiter eingehen. Ich empfehle Ihnen, diesen zu lesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend nun noch ein paar Zahlen. Der 21. Parlamentarische Untersuchungsausschuss konstituierte sich am 13. Februar 2025. Die letzte Sitzung fand am 18. Mai 2026 statt.
Die erste Zeugenvernehmung fand in der dritten Sitzung am 24. März 2025 statt, die letzte etwa ein Jahr später, in der 28. Sitzung am 23. März 2026.
An 30 Sitzungstagen kam der Ausschuss zusammen.
Die Beweiserhebung erfolgte an 25 Sitzungstagen durch die Vernehmung von 125 Zeugen und 16 Sachverständigen. Die Beweiserhebung erfolgte größtenteils in öffentlicher Sitzung. Nur in wenigen Einzelfällen wurde die Beweiserhebung aufgrund des laufenden Strafverfahrens gegen den mutmaßlichen Täter in nichtöffentlichen Sitzungsteilen durchgeführt. Außerdem wurden Verfahrensfragen und Sitzungsabläufe in nichtöffentlichen Sitzungsteilen erörtert und beschlossen.
Auf die Vernehmung von vier Zeugen wurde verzichtet. Drei von ihnen legten Vernehmungsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Ein Zeuge legte Gründe seines Nichterscheinens dar, die von den Mitgliedern des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses akzeptiert wurden.
Von den 16 geladenen Sachverständigen legten acht dem Untersuchungsausschuss schriftliche Gutachten vor.
Insgesamt tagte der 21. Parlamentarische Untersuchungsausschuss 159,38 Stunden, davon 132,14 Stunden in öffentlicher und 27,24 Stunden in nichtöffentlicher Sitzung.
Es ist mir ein großes Bedürfnis, den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung zu danken, allen voran der souveränen und unermüdlich tätigen Ausschusssekretärin Frau M.,
(Beifall im ganzen Hause)
die tonnenweise Akten einsortiert und gebändigt hat und jederzeit den Überblick und die Ruhe behielt, auch freitagabends 22 Uhr;
(Beifall im ganzen Hause)
ebenso dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der einen druckwarmen Abschlussbericht vorlegte und diesen unter Zeitdruck in Windeseile erstellt hat.
(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der SPD - Zustimmung bei der AfD, bei der Linken und bei den GRÜNEN)
Vielen Dank an den Stenografischen Dienst, an die Beauftragten der Landesregierung und an alle Berater der Fraktionen sowie an alle Ausschussmitglieder, die diszipliniert und zielorientiert mitgearbeitet und so dem Ausschuss einen schnellen und erfolgreichen Abschluss ermöglicht haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

