Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bereits im Rahmen der ersten Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs im Mai ist deutlich geworden, dass die Bedeutung eines Landeskrankenhausgesetzes nur darin liegen kann, dasjenige gut und zielführend zu regeln und umzusetzen, was der Gesetzgebungskompetenz des Landes vorbehalten bleibt.
Die Stellungnahmen und Beiträge zu dem Gesetzentwurf in den nunmehr hinter uns liegenden Sitzungen des Sozialausschusses haben aus meiner Sicht gezeigt, dass hinsichtlich des vorgelegten Regelungswerks Konsens besteht und alle Beteiligten daran interessiert und darum bemüht waren, den Fokus auf praktikable und zukunftsorientierte Regelungen zu legen. Für diesen sachorientierten Austausch danke ich insbesondere den Mitgliedern des Ausschusses ganz herzlich.
Der vorgelegte Gesetzentwurf bot nach meinem Dafürhalten eine gute Grundlage für die dortigen Beratungen, enthält er doch mit den vorgeschlagenen Regelungen zum Krankenhausplanungsrecht wesentliche Regelungen für eine verbesserte Steuerungsfähigkeit, Planungssicherheit und Versorgungsqualität, auf die auch die Krankenhausreform des Bundes zielt.
So kritisch man Letztere auch betrachten mag und so konstruktiv kritisierend wir als Landesregierung sie auch begleitet haben, sie ist nach wie vor notwendig und wichtig. Unter anderem der Aspekt der Finanzierung der Betriebskosten war aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre ein wesentlicher Grund für die Reform. So werden künftig nicht mehr einzig Fallpauschalen, sondern Vorhaltevergütungen entscheidend sein, die an die Zuweisung von Leistungsgruppen gebunden sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Beratung und Anhörung im Sozialausschuss haben zu Änderungen im Gesetzentwurf geführt. Dies betrifft insbesondere den von den kommunalen Spitzenverbänden geforderten Verzicht auf eine Klarstellung zum Sicherstellungsauftrag der Landkreise und kreisfreien Städte, weil sie in diesem das Risiko einer erhöhten Belastung sahen.
Die Änderungen betreffen aber auch die Ergänzung des Verfahrens zur Beratung des Krankenhausplanentwurfs im Krankenhausplanungsausschuss. Sie sehen bei fehlendem Einvernehmen aller Ausschussmitglieder eine zusätzliche Abstimmung vor, bevor die zuständige Behörde abschließend über die Inkraftsetzung des Plans entscheidet.
Das Ergebnis der Beratungen im Ausschuss mit den Anpassungen des Gesetzentwurfs auch auf der Grundlage der Stellungnahmen der Angehörten ist ausdrücklich ein gutes. Damit ist die Krankenhausplanung im Land auf einer soliden rechtlichen Grundlage aufgestellt und als gesichert zu sehen.
Gestatten Sie mir abschließend, den durch die Koalitionsfraktionen vorgelegten Entschließungsantrag zu begrüßen.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)
Er macht noch einmal das Zusammenspiel zwischen ambulanter und stationärer Versorgung deutlich. Das mit dem „sektorenübergreifend“ ist nicht despektierlich gemeint, sondern wir müssen versuchen, beide Versorgungsformen miteinander zu verzahnen und sie zu vernetzen; denn wir hängen innerhalb Europas hinsichtlich der Ambulantisierung sehr zurück. Deswegen kann ich nur dafür werben, den Gesetzentwurf jetzt zur Abstimmung zu bringen und den Entschließungsantrag anzunehmen. - Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Für mich ist es, wenn ich es einmal so sagen darf, der letzte Gesetzentwurf. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir das machen können, und ich finde, das ist der Move, den wir im Landtag noch einmal brauchen. Ich darf mich noch einmal dafür bedanken, dass es in diesem Zeitraum noch möglich war, einen solch umfangreichen Gesetzentwurf tatsächlich umzusetzen. - Herzlichen Dank.

