Положение о конфиденциальности
Plenarsitzung

Transkript

Christian Hecht (AfD):

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Maßregelvollzugsgesetz wird das bisherige Recht des Maßregelvollzugs in Sachsen-Anhalt grundlegend überarbeitet und an aktuelle verfassungsrechtliche Anforderungen angepasst. So enthält der Gesetzentwurf zahlreiche sinnvolle Regelungen, wozu auch die Beratungen in den Ausschüssen beigetragen haben. Erwähnenswert sind hier die Präzisierungen im Bereich der Nachsorge und der Entlassungsvorbereitung.

Gleichwohl haben wir uns sowohl im federführenden Sozialausschuss als auch im mitberatenden Rechtsausschuss für eine Stimmenthaltung entschieden. Denn trotz aller Verbesserungen bleiben aus unserer Sicht grundlegende Fragen ungelöst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Maßregelvollzug dient ausweislich seines § 2 dem Schutz der Allgemeinheit vor erheblichen rechtswidrigen Taten. Diesen Grundsatz begrüßen wir als einzig wahre demokratische Wahlalternative in Sachsen-Anhalt ausdrücklich.

(Zustimmung bei der AfD - Oh! bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Denn er verdeutlicht, dass Therapie und Resozialisierung kein Selbstzweck sind, sondern dafür bestimmt sind, dem Schutz der Bevölkerung zu dienen.

Die Bürger unseres Landes erwarten zu Recht, dass bei Gefahrenprognosen und Vollzugsentscheidungen verantwortungsvoll gehandelt wird. Deswegen ist es unabdingbar, dass die Einrichtungen des Maßregelvollzugs personell und organisatorisch in der Lage sind, dem Schutz der Allgemeinheit auch tatsächlich zu entsprechen.

Trotzdem erleben wir immer wieder Fälle, in denen schwer psychisch erkrankte Personen, deren potenzielle Gefährlichkeit den Behörden, Angehörigen oder behandelnden Ärzten unter Umständen bereits lange bekannt ist, schwere Straftaten begehen, weil keine ausreichenden rechtlichen oder tatsächlichen Möglichkeiten bestanden, deren wirksame Behandlung oder Unterbringung sicherzustellen, bevor es zur Straftat kommt.

Wer den Schutz der Allgemeinheit ernst nimmt, muss sich daher künftig intensiver mit der Frage befassen, ob unsere bestehenden Instrumente ausreichend sind, um auf erkennbare Gefährdungslagen frühzeitig und damit rechtzeitig reagieren zu können.

Die AfD-Fraktion erkennt - ich erwähne es noch einmal - die Verbesserung des Gesetzentwurfs ausdrücklich an. Gleichzeitig sehen wir die genannten grundsätzlichen Probleme als weiterhin ungelöst und werden uns daher konsequenterweise auch hier im Plenum heute der Stimme enthalten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der AfD)