Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Heute liegt uns ein neu gefasstes, modernes Gesetz zum Vollzug von Maßregeln und anderen strafrichterlichen Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt im Land Sachsen-Anhalt zur zweiten Lesung vor.
Gestatten Sie mir, gleich zu Beginn meinen Dank an die beteiligten Ausschüsse zum Ausdruck zu bringen, aber auch an die zahlreichen Organisationen, Verbände und Institutionen, die sich in den Gesetzgebungsprozess unterstützend eingebracht haben.
Die Beratungen zum Gesetzentwurf waren von einer hohen Sachlichkeit und Lösungsorientierung geprägt. Sie haben zu weiteren Verbesserungen geführt. Mit dem nun vorliegenden Maßregelvollzugsgesetz wird sichergestellt, dass die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet und die Rechte der untergebrachten Personen gestärkt werden.
Ziel dieser Novellierung war und ist es, die Balance zwischen Sicherheit, Therapie und Resozialisierung zu wahren. Wir setzen dabei auf individualisierte und intensivierte Therapieangebote, die den Betroffenen realistische Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben außerhalb der Einrichtung eröffnen und unverhältnismäßig lange Unterbringungen vermeiden. Mit dem neu gefassten Gesetz werden wesentliche Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung umgesetzt.
Beispielhaft sind in diesem Zusammenhang folgende Grundsätze zu nennen: Neben dem Individualisierungs- und Intensivierungsgebot wird nunmehr klar geregelt, dass die Motivation der untergebrachten Personen zur Behandlung anzuregen und zu fördern ist. Eingriffstatbestände, insbesondere bei Zwangsbehandlungen, wurden, soweit noch nicht vorhanden, neu geschaffen, klarer gefasst und in ihrer Struktur exakter aufeinander abgestimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Besonders hervorheben möchte ich, dass mit dem neu gefassten Gesetz die Bestellung von Beschäftigten eines beliehenen Trägers zu Verwaltungsvollzugsbeamten und Verwaltungsvollzugsbeamtinnen in einem gesonderten Paragrafen geregelt sowie erstmalig eine Verordnungsermächtigung für das zuständige Ministerium gesetzlich normiert wird. Dadurch werden die Anforderungen an die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit, einschließlich der für die Prüfung notwendigen Nachweise, sowie der Umfang einer polizeilichen Beteiligung im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung festgelegt und das Verfahren der Bestellung geregelt.
Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank fürs Zuhören.
(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Danke, Frau Ministerin. - Ich sehe keine Fragen.

