Hagen Kohl (AfD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Um es vorwegzunehmen: Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen. Ich könnte es mir jetzt einfach machen und unsere Ablehnung mit der Stellungnahme des Landesrechnungshofes begründen, der sich äußerst kritisch insbesondere zu der Neuregelung in § 34a LHO geäußert hat, aber darauf werde ich verzichten. Ich denke, die Kollegen werden auf diese Stellungnahme eingehen.
Stattdessen möchte ich auf den Ursprung des § 34a eingehen. Dieser wurde als Reaktion auf die Erkenntnisse des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Beraterverträge“ erst im Jahr 2021 eingeführt, um den wiederholten missbräuchlichen Umgang mit Beraterverträgen zu verhindern.
An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass dieser PUA auf Antrag der AfD-Fraktion eingerichtet worden war. Die Aufarbeitung war so gründlich, dass ein Minister zurücktreten musste und eine weitere Ministerin kurz davor stand. Das war nur möglich, weil die AfD-Fraktion Fragen stellte, die die Kollegen der damaligen regierungstragenden Fraktionen nicht zu stellen wagten, um den Koalitionsfrieden nicht zu gefährden.
(Beifall bei der AfD)
Insofern ist der § 34a LHO auch das Resultat der guten Arbeit der AfD-Fraktion.
Nun zitiere ich den jetzigen Fraktionsvorsitzenden der CDU Herrn Heuer aus seiner Rede am 4. Februar 2021 zu dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der LHO:
„Untersuchungsausschüsse, die sich mit einer verfehlten Vergabepraxis der Ministerien befassen, soll es zukünftig nicht mehr geben müssen. Es kommt auf den Einfallsreichtum der nächsten Landesregierung an,“
- also dieser -
„ob es sie doch noch geben wird. Schauen wir mal. Der eine oder die eine oder andere in diesem Hause wird es sicherlich noch miterleben.“
Tja, meine sehr geehrten Damen und Herren, viel Einfallsreichtum war nicht notwendig. Die Landesregierung schafft einfach einen Ausnahmetatbestand, der eine vorherige Zustimmung obsolet macht. Nicht einmal eine nachträgliche Billigung durch den Finanzausschuss ist vorgesehen. So einfach macht das die Landesregierung mithilfe der sie tragenden Fraktionen.
Als Begründung wird der Fall DOMO herangezogen, ein, wie ich meine, Sonderfall, bei dem die Beratungsleistung mit Verstoß gegen die LHO vergeben wurde. Hatte diese Vergabe rechtliche Konsequenzen für den Finanzminister oder eine andere Person? - Bislang nicht und diese wird es auch nicht geben. Das sollte man vielleicht ändern und nicht die Regeln aufzuweichen.
Abschließend noch ein Wort zur Änderung im § 41. Danach soll es die Möglichkeit geben, die Zuführung zu pflichtigen Fonds oder Stöcken auszusetzen, welche in späteren Jahren wieder aufzuholen sind. Zahlungen sollen zukünftig faktisch gestundet werden können. Das zeigt ganz klar: Sachsen-Anhalt steht finanziell am Abgrund. Was hier passiert, grenzt finanzpolitisch an Insolvenzverschleppung. Insofern werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Kohl, es gibt ein Fragebegehren von Herrn Heuer. Würden Sie die Frage beantworten wollen?
Hagen Kohl (AfD):
Nicht direkt.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Na ja, indirekt geht es nicht.
(Lachen - Zurufe von Oliver Kirchner, AfD, und von Guido Kosmehl, FDP - Weitere Zurufe)
- Herr Heuer, dann war es das. - Dann können wir weitermachen.

