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Plenarsitzung

Transkript

Jan Riedel (Minister für Bildung):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach diesen geistigen Höhen-, aber auch Tiefflügen, obliegt es nun mir, die Position der Landesregierung einzubringen und die meines geschätzten Kollegen Staatsminister Robra.

Die Landesregierung ist der AfD-Fraktion für diesen Antrag tatsächlich dankbar; denn er offenbart glasklar die Ziele und Mittel dieser Partei für die Kulturpolitik in Sachsen-Anhalt.

(Christian Mertens, AfD: Bestimmt Hass und Hetze!)

Niemand, der heute zuhört, wird später sagen können, er habe nicht gewusst, was die AfD erreichen will.

(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Die AfD-Fraktion wünscht, dass Empfänger von Kulturförderung des Landes und der Kommunen als verbindliche Nebenbestimmung jedes Zuwendungsbescheids eine Erklärung abzugeben haben, ein Bekenntnis zum Nationalstaat, zur Nationalkultur und zum respektvollen Umgang mit deutscher Kulturtradition. In Summe möchte sich die AfD-Fraktion durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie Nationalkultur und deutsche Kulturtradition eine willkürliche Entscheidung vorbehalten, was Kunst künftig sein und tun darf.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von Guido Heuer, CDU)

Sie will alle Künstler und Kultureinrichtungen von Landesförderungen ausschließen, die nicht willens sind, ein Bekenntnis zu einer Nationalkultur abzugeben. Was eine solche Nationalkultur sei, hat der Abg. Tillschneider in der letzten Plenarsitzung am 20. Mai von diesem Pult aus hier vorgetragen. Ich zitiere:

„Kultur ist in erster Linie das, was nationale Identität spendet.“

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Ja!)

„Die deutsche Kultur, auch und gerade in Sachsen-Anhalt, ist das, was es mir ermöglicht, mich als Deutscher zu verstehen.“ - Zitatende.

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Ja! Genau!)

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, trägt zur Präzisierung eines unbestimmten Rechtsbegriffes rein gar nichts bei. Es ist aber die vollendete Definition von Auftragskunst, von einer im Dienst nationaler Erzählungen stehenden Dekorationskunst für die Zwecke rechter Demagogen. Solche Werke wären dann als politische Werbung oder als Propaganda anzusprechen. Den Charakter von Kunst hätten Sie dabei längst verloren.

(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken und bei den GRÜNEN - Zuruf von Dr. Falko Grube, SPD)

Das ist das Gegenteil von Kunstfreiheit, und dieser Antrag ist deshalb eklatant verfassungswidrig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt sind frei und widerständig gegen Versuche ihrer Vereinnahmung. Sie müssen es auch bleiben, gerade um unserer demokratischen Selbstverständigung als freie Gesellschaft willen.

Deshalb ist die Kunstfreiheit nach Artikel 10 der Landesverfassung und Artikel 5 des Grundgesetzes ein Abwehrrecht des Einzelnen gegen übergriffige staatliche Einflussnahme auf die Entstehung und Verbreitung von Kunst. Aus diesem Abwehrrecht folgt gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Verpflichtung des Staates, ein freiheitliches Kunstleben zu fördern.

Dieses Abwehrrecht möchte die AfD-Fraktion durch ein Gelübde maximaler Staatskonformität von Künstlern ersetzen. Der Antrag der AfD zielt auf ein rechtswidriges Ergebnis. Er widerspricht geltendem Verfassungs- und Landesrecht. Die von der AfD geforderte Nebenbestimmung aller Kulturförderungen des Landes bedürfte erstens einer rechtlichen Grundlage, die zweitens mit der Verfassung vereinbar wäre. Beide Voraussetzungen liegen nicht vor.

Der Verfassungsauftrag zur Schaffung eines freiheitlichen Kunstlebens wird in Sachsen-Anhalt konkretisiert durch das Kulturfördergesetz. In dessen Grundsätzen heißt es:

„Die Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen sind bei den künstlerischen Positionen und bei der inhaltlichen Programmgestaltung sowie bei der Durchführung von Angeboten der kulturellen Bildung frei.“

Die Kulturförderung des Landes folgt den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Kunst- und Meinungsfreiheit, der Gleichbehandlung, der Diskriminierungsfreiheit, der Barrierefreiheit sowie den Werten einer demokratischen und vielfältigen Gesellschaft. Sie zielt auf die Ermöglichung und Stärkung kultureller Vielfalt sowie uneingeschränkter kultureller Teilhabe aller Menschen.

Das ist geltendes Recht, mit dem der AfD-Antrag in keiner Weise in Einklang zu bringen ist. Es ist zugleich das Kulturverständnis der Landesregierung und der sie tragenden Parteien der politischen Mitte. Kunst braucht Unabhängigkeit oder sie ist nicht Kunst. Sie wird sich nicht den Wünschen oder dem Verlangen irgendeiner Partei unterordnen. Sie ist kein Werkzeug einer gesellschaftlichen Gruppe, sondern Notwendigkeit für die Gesellschaft als Ganzes.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD. bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren! Eine wichtige Lehre aus der Katastrophe des Nationalsozialismus sind die Freiheit der Kunst, ihre Staatsferne und ihre Pluralität. Diese Lehre haben die heutigen Antragsteller in der AfD-Fraktion nicht verstanden. Es ist nicht auszudenken, was sie noch alles nicht verstanden oder bewusst verdrängt haben. Es schmerzt mich und hier auch den Staatsminister, in diesem Hohen Hause so Selbstverständliches vorbuchstabieren zu müssen. Wir dürfen die Fehler, die uns in Totalitarismus und Terror geführt haben, niemals wiederholen.

(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Die freie Kunst zu einem Gesinnungswerkzeug und zu einem Werbemittel für politische Agitation machen zu wollen, wie die AfD es in ihrem Antrag fordert, ist genau solch ein Fehler. Die Bürgerinnen und Bürger müssen das wissen, wenn sie im September ihre Wahlentscheidung treffen.

Dass mündige Bürger zur Erlangung von Leistungen des Staates Bekenntnisse ablegen sollen müssen, das ist mir im ganzen Verwaltungsrecht nur in einem einzigen anderen Fall bekannt, nämlich bei der Einbürgerung. Dort müssen sich jene, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Dort ist das Bekenntnis Ausdruck einer berechtigten Integrationserwartung in unsere liberale Demokratie.

(Zuruf von Frank Otto Lizureck, AfD)

Einen solchen Bekenntniszwang will die AfD nun auf den Bereich der Kunst und Kultur übertragen. Sie will Kulturschaffende auf Deutschtümelei verpflichten. Indem sie staatliche Leistungen für Künstlerinnen und Künstler, Kulturinstitutionen und Verbände unter die Bedingungen ihrer erklärten Konformität stellen will, stellt sie sie schlechter als Einzubürgernde aus Drittstaaten.

(Zustimmung bei der CDU - Marco Tullner, CDU: Genauso ist es!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In ihrer nationalistischen Biederkeit, die jedem freien künstlerischen Ausdruck entgegengesetzt ist und die Kunst allein als Zweck und Mittel staatlicher Propaganda und als eine nationalistische Geschichtsfolklore begreift, will die AfD-Fraktion freien Bürgerinnen und Bürgern Bekenntnisse zur deutschen Kulturtradition abnötigen. Eine Partei, die so offen die freiheitlichen Grundlagen unseres Staates mit Füßen tritt, wäre, wenn sie Entscheidungsbefugnis bekäme, das Ende unserer freien Kulturnation. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.