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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Falko Grube (SPD):

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das Asylrecht ist ein hohes Gut. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben es auch aus den Erfahrungen der vielen Emigrantinnen und Emigranten, die Zuflucht gefunden haben vor der Verfolgung durch das Naziregime, in die Verfassung geschrieben. Und das ist gut so. Das ist eine zivilisatorische Errungenschaft dieser Republik.

(Beifall)

Die Beantwortung der Frage, ob jemandem dieses Recht zuerkannt wird, ob jemand Asyl bekommt, folgt geordneten Verfahren. Das kann im Falle der Ablehnung gerichtlich überprüft werden. In der Praxis ist das auch der Regelfall. Wenn das Asyl letztlich abgelehnt wird, dann besteht die Pflicht zur Ausreise. Wird dem nicht nachgekommen, dann erfolgt die Abschiebung. Und das ist auch richtig so.

Das Asylrecht ist ein Recht, das aus der Humanität geboren wurde. Es ist immer im Zusammenhang mit der Menschenwürde nach Artikel 1 Grundgesetz zu sehen. Diese gilt per Definition nicht nur für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Die Menschenwürde gilt für alle Menschen.

(Beifall)

Deshalb endet die staatliche Verantwortung der Bundesrepublik nicht in der Beendigung und der Vollziehung des Rechtsaktes. Sie besteht auch in der Verantwortung, Menschen nicht sehenden Auges in den Tod zu schicken. Damit sind wir bei der aktuellen Situation im Iran.

Die Lage im Iran ist ernst. Internationale Berichte dokumentieren staatliche Gewalt, willkürliche Inhaftierungen und zahlreiche brutale Tötungen. In dieser Situation kann bereits die Rückkehr selbst etwa nach einem Auslandsaufenthalt oder einem Asylverfahren ein erhebliches Risiko für Leib und Leben bedeuten.

Wenn heute aus Sachsen-Anhalt ein Mensch in den Iran abgeschoben werden würde, dann wüssten wir nicht, ob diese Person morgen frei ist oder ob sie verhört, inhaftiert, misshandelt oder einfach ermordet wird. Es wäre zutiefst inhuman, Menschen in dieses Land abzuschieben, nur damit man sie endlich loswird.

(Beifall)

§ 60a des Aufenthaltsgesetzes wurde bereits zitiert. Das ist übrigens eine sehr weise Regelung, weil man sonst eigentlich bei jeder neuen Situation auch das Asylverfahren neu aufrollen würde. Das würde im Übrigen das gesamte System heillos überfordern. Einige Bundesländer handeln bereits auf dieser Grundlage.

Auch wir als SPD-Fraktion in Sachsen-Anhalt unterstützen einen klar begrenzten Abschiebestopp in den Iran, verbunden mit einer regelmäßigen Neubewertung der Lage, nicht, weil wir Abschiebungen grundsätzlich infrage stellen, sondern weil wir wissen, wann der Staat innehalten muss. Das ist kein Zeichen von Schwäche, das ist ein Zeichen von Humanität.

(Beifall)

Meine Damen und Herren! Aus meiner Sicht, aus unserer Sicht wäre es besser, wir hätten eine bundesweite Regelung. Die EU hat die Revolutionsgarden als terroristische Organisation eingestuft. Die Bundesrepublik ist dem gefolgt. Ich finde, auch bei dem Thema Abschiebestopp sollte sie dem folgen. Innerhalb der Koalition gibt es das Bedürfnis, darüber im Ausschuss zu beraten. Deswegen beantrage ich hiermit die Überweisung der Anträge in den Innenausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Dr. Grube, es gibt eine Frage von Herrn Dr. Tillschneider. - Sie bleiben stehen? - Herr Dr. Tillschneider, bitte.


Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):

Sie haben am Anfang Ihrer Rede sehr richtig ausgeführt, dass das Asylrecht geboren wurde aus der Erfahrung im Nationalsozialismus, als viele engagierte Menschen, die eine politische Agenda hatten, die für etwas gekämpft haben, in Deutschland verfolgt wurden und im Ausland Asyl gefunden haben.

Jetzt frage ich Sie: Was hat jemand, der aufgrund seines politischen Engagements verfolgt wird und dann Asyl im strikten Sinne findet, gemeinsam mit dem Wohlstandsflüchtling, der hierherkommt und Asyl beantragt, weil es sich hier besser leben lässt?

(Zurufe)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Dr. Grube.


Dr. Falko Grube (SPD):

Ich habe gerade beschrieben, dass es dazu ein klares Verfahren gibt. Gibt es einen Asylgrund, dann wird Asyl gewährt. Gibt es keinen Asylgrund, dann wird kein Asyl gewährt.