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Plenarsitzung

Transkript

Wulf Gallert (Die Linke):

Danke. - Ich will mich durchaus auf meinen Vorredner beziehen. Ich habe an keiner Stelle in irgendeiner Art und Weise eine Kritik an dem, was er als Begründung geliefert hat. Das könnte jetzt in ähnlicher Art und Weise auch von mir noch einmal vorgetragen werden. Darauf verzichte ich aber. Es ist spät. Wir wollen nach Hause. Trotzdem noch zu einigen Dingen, die darüber hinausgehen.

Erstens. Er hat schon gesagt, wir können nach § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz diese drei Monate auf der Landesebene bestimmen. Dazu brauchen wir keine Bundesebene. Wenn es darüber hinausgeht, dann müssten wir mit dem Bund darüber reden, einen generellen Abschiebestopp zu erlassen.

Zweitens. Wären wir die Einzigen oder die Ersten? - Natürlich wie immer nicht. Rheinland-Pfalz 14. Januar, Schleswig-Holstein Januar befristet bis 14. April   das sind sozusagen die drei Monate  , Nordrhein-Westfalen 16. Januar befristet bis 15. April , unser Nachbarland Brandenburg 20. Januar für drei Monate und das Saarland.

Also, fünf Länder haben diesen Abschiebestopp also schon beschlossen. Das sind zum Teil Länder, in denen es deutlich höhere Zahlen von Menschen aus dem Iran gibt, bei denen das eine Wirkung entfaltet. Die können das also; dann können wir das auch.

Drittens. Gibt es rechtliche oder praktische Hindernisse? - Diese gibt es dezidiert nicht. Ich habe schon vorgelesen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt.

Natürlich könnte der Bund insgesamt diese Frage auch klären und einen Abschiebestopp erklären. Herr Dobrindt tut so etwas schon grundsätzlich nicht. Hat Herr Dobrindt aber bei den fünf Ländern eine Intervention vorgebracht? - Hat er nicht. Er hat gesagt: Wenn ihr das wollt, dann könnt ihr das tun. Er auf der Bundesebene tut es nicht, was übrigens völlig unverständlich ist, wenn gleichzeitig die Terrororganisation im Iran, nämlich die dortige Revolutionsgarde, von der EU

(Beifall)

inklusive des deutschen Außenministeriums als Terrororganisation gebrandmarkt und auf die Sanktionsliste gesetzt werden soll.

(Zuruf: Endlich! Endlich!)

Wir wollen das also auf der EU-Ebene. Das wird jetzt auch passieren, nachdem Frankreich sozusagen sein Veto zurückgenommen hat. Aber der Innenminister derselben Bundesregierung sagt: Abschieben können wir zu diesen Revolutionsgarden, zu diesem Terrorregime natürlich weiter; es sei denn, ihr Länder habt etwas dagegen; dann könnt ihr das meinetwegen tun.

Jetzt haben wir schon eine Reaktion aus dem Innenministerium erhalten. Ich erwarte, dass es im Wesentlichen dagegen wohl auch kaum Proteste - das ist zumindest meine traurige Erwartung - aus der Koalition geben wird. Es gibt eine individuelle Gefährdungsprüfung mit Zustimmungsvorbehalt der Hausleitung, eine super Form der Entbürokratisierung. Wir schauen uns jetzt also jeden einzelnen Fall an, Frau Ministerin, und dann schauen wir einmal, ob wir die Person abschieben oder nicht.

Jetzt kommt sofort wieder „aber die Straftäter …“. Jetzt kann man lange darüber reden, ob das Ausländerrecht mit dem Strafrecht verknüpft werden soll oder nicht. Fakt ist, dass alle diese fünf Länder natürlich in der Lage sind, Straftäter abzuschieben, wenn sie es wollen. Das ist dann wiederum die Ausnahmeregelung von dem generellen Abschiebestopp.

Bei uns ist es genau umgekehrt: Es gibt keinen Abschiebestopp, wir schauen uns jeden Einzelnen erst einmal an und entscheiden dann, ob wir ihn abschieben oder nicht. Viel bürokratischer Aufwand, wir könnten das eindeutig viel besser umgekehrt tun. Dann hätten wir im Grunde genommen hier schon eine ganze Reihe von Entscheidungen.

(Beifall)

Jetzt will ich noch etwas dazu sagen, warum es diesen generellen Abschiebestopp geben sollte. Man könnte jetzt sagen: Na ja, wenn wir das im Einzelnen prüfen, dann werden wir schon aufpassen, dass wir niemanden sozusagen dem Henker übergeben. - Wissen Sie, Frau Innenministerin, die Situation im Iran ist eine ausgesprochen komplizierte und schwierige Geschichte.

Erstens ist es so - das ist leider auch in der Bundesrepublik Deutschland so  , dass diese Revolutionsgarden     Ich weiß nicht; Frau Quade wird nachher reden, sie hat vorhin in einem anderen Kontext von einem islamofaschistischen Regime gesprochen. Darüber kann man sich streiten, aber der Begriff ist in der Tendenz wohl nicht abzulehnen.

Leider ist es so, dass die iranische Diaspora bei uns in der Bundesrepublik sehr wohl darüber berichtet, dass es Einflussnahmen gibt, dass es bezahlte Agenten dieser Revolutionsgarden auch in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die in der iranischen Diaspora Angst und Schrecken verbreiten. Denjenigen, die sich auch bei uns deutlich gegen dieses Regime aussprechen wollen, die Sicherheit zu geben, dass sie in einer solche Situation nicht abgeschoben werden, das hilft ihnen schon einmal, gegen die Erpressungsversuche dieser Akteure aus dem Iran vorzugehen.

Wir haben übrigens eine ähnliche Situation in der türkischen Community, die viel größer ist. Erdogan lässt seine Akteure sozusagen auch in Deutschland auflaufen, bis hin zu den faschistischen Organisationen der Grauen Wölfe. Diese Situation müssen wir berücksichtigen.

Die Entscheidung würde sozusagen schon den Druck von Leuten nehmen, die möglicherweise gar nicht abgeschoben werden. Aber man kann ihnen damit auch nicht drohen. Deswegen sagen wir: Erlasst erst einmal einen Abschiebestopp. Dann haben wir eine Situation, in der sich die Leute auch bei uns in der Bundesrepublik ein Stück weit freier bewegen können. Das wäre sozusagen auf der ganz praktischen Ebene etwas, warum wir erst einmal generell einen solchen Abschiebestopp erlassen sollten.

Nun wissen wir auch: Wir reden nicht über eine riesengroße Gruppe. Wenn ich das Innenministerium richtig verstanden habe, dann steht jetzt niemand dezidiert davor, aus Sachsen-Anhalt abgeschoben zu werden. Aber der andere Fakt, über den ich gerade geredet habe, dass man die Leute nicht damit bedrohen kann, ist aus meiner Sicht auch wichtig. Es geht darum zu sagen: Nein, Leute, es passiert nicht; ihr müsst keine Angst davor haben, euch hier auf die Straße zu stellen und gegen das Regime zu protestieren; denn wir können euch garantieren, solange dieser Terror dort herrscht, werden wir euch nicht abschieben. - Das ist sozusagen der Hintergrund.

Jetzt gibt es noch ein Problem mit der Einzelprüfung. Dieses Terrorregime der Mullahs stellt eine Problematik im Iran dar. Wenn man aber ein Stück weit in die iranische Geschichte zurückblickt, dann weiß man, dass dieses Mullah-Regime überhaupt erst in Reaktion - man kann auch sagen, es war eine Revolution, egal - auf ein anderes Terrorregime zustande gekommen ist. Das war das Terrorregime des Schahs.

Wir haben zurzeit die bizarre Situation zu verzeichnen, dass diejenigen, die sich in der Traditionslinie des alten Terrorregimes befinden, auf der Straße stehen, hier gegen das Mullah-Regime auf die Straße gehen und dagegen protestieren, aber im Endeffekt, wenn sie an die Macht kommen würden, wahrscheinlich genau denselben politischen Terror einsetzen würden, nur gegen andere.

Die Situation gibt es übrigens auch schon in der iranischen Community. Das heißt, wir haben es mit einem sehr, sehr komplizierten Geflecht von verschiedenen Gruppen zu tun, die bereit sind, politischen Terror einzusetzen. Deswegen ist es für uns so extrem wichtig, hier rechtstaatliche Sicherheit und völkerrechtliche Sicherheit - Genfer Flüchtlingskonvention - gegenüber potenziell betroffenen Menschen zu signalisieren.

(Zuruf)

Denn all diese komplizierten Dinge sind   ich habe meine Uhr hier vorn, ich brauche Sie dafür nicht, Kollege   in dieser Situation zu verzeichnen. Deswegen können wir ohne Probleme einen solchen Abschiebestopp auch für Sachsen-Anhalt beschließen. Es würde keine substanziellen Mehrkosten geben, aber es würde Menschen Sicherheit geben, auch in der Bundesrepublik Deutschland gegen dieses Terrorregime im Iran zu protestieren. - Danke.