Tagesordnungspunkt 32
Kommunale Wärmeplanung: Kostenklarheit statt Planungslücken zur Risikominimierung
Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/6499
Einbringer ist Herr Scharfenort. - Herr Scharfenort, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Jan Scharfenort (AfD):
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir hatten heute schon einmal das Thema Gebäudeenergiegesetz. Dem ist faktisch die kommunale Wärmeplanung vorgeschaltet, weil das GEG seine Wirkung erst entfalten kann, wenn die kommunalen Wärmeplanungen fertig sind.
Das ist bei Kommunen mit mehr als 100 000 Einwohnern schon in diesem Jahr der Fall, nämlich zum 30. Juni 2026. Es wird die meisten Kommunen, nämlich die mit weniger als 100 000 Einwohnern, zum 30. Juni 2028 betreffen. Dann greift auch der § 71 GEG, den wir vorhin hatten, wo es um die sogenannte 65-%- Regel für die sogenannten Erneuerbaren geht, wobei die Wahlfreiheit stark durch das kommunale Wärmeplanungsgesetz eingeschränkt wird.
Dazu komme ich jetzt. Ich hoffe also sehr, dass das hier zu einer sachlichen Debatte beitragen kann, damit wir vielleicht das eine oder andere in der Praxis ändern können, um hier das Schlimmste für die Bürger und Unternehmen und auch die kommunalen Haushalte zu verhindern.
Die kommunale Wärmeplanung ist bundesrechtlich vorgegeben. Daran führt kurzfristig kein Weg vorbei. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob geplant wird. Die entscheidende Frage ist, wie geplant wird und wer am Ende die Folgen bezahlt. Denn am Ende zahlen nicht der Bund, das Land oder irgendwelche Programme, am Ende zahlen wieder einmal die Menschen vor Ort über Gebühren, Netzentgelte, Mieten, Nebenkosten. Genau deshalb muss die Planung in Bezug auf die Kosten, die Risiken und auch die Zuständigkeiten von Anfang an ehrlich sein.
Das Bundeswärmeplanungsgesetz nennt die Wärmeplanung eine strategische Fachplanung, rechtlich unverbindlich. Auf dem Papier klingt das harmlos. In der Praxis ist ein Wärmeplan aber die Blaupause für Investitionen, Förderanträge und politischen Umsetzungsdruck. Ein Beispiel habe ich ja genannt, was das dann für das GEG bedeutet.
Wer heute also einen Plan beschließt, wird morgen gefragt „Warum setzt ihr ihn nicht um?“ und dann wird aus unverbindlich sehr schnell alternativlos.
Meine Heimatstadt Burg zeigt, worum es wirklich geht. Ich will das einmal konkret machen mit einem Beispiel, und zwar zu den Kosten; denn darum geht es heute in erster Linie. Unsere Stadtwerke haben einmal überschlägig berechnet, welche Größenordnung die Umsetzung des Ziels Klimaneutralität in der Wärmeversorgung bedeuten könnte. Ergebnis sind auf der Basis heutiger Preise 3,5 Milliarden € für Burg und seine Ortsteile. Wir sprechen hierbei von einer Gemeinde mit 23 000 Einwohnern.
Jetzt stellt sich die schlichte Frage, wenn das in einer Kleinstadt die Größenordnung ist, was das für ein ganzes Bundesland, für Sachsen-Anhalt, bedeutet. Diese Zahl ist also auch ein Warnsignal. Denn die meisten Bürger - ich vermute, auch Sie hier - kennen sie nicht und viele kommunale Mandatsträger haben sie nie öffentlich beraten.
Dafür, dass sie das bald tun, soll unter anderem dieser Antrag sorgen. Erst wird geplant und später kommt die Rechnung, wenn dann nämlich Ausweichen nicht mehr möglich ist. Als Kommunalpolitiker sage ich dazu ganz klar: So darf Politik nicht funktionieren. Wer Planung macht, der muss vorher sagen, was es kostet. Wer Ziele setzt, der muss erklären, wer sie finanziert. Alles andere ist Blindflug.
Damit ist unser Antrag wie eine Art Schutzarchitektur, nämlich Kostenklarheit vor Umsetzung. Deshalb liegt Ihnen unser Antrag vor. Er ist bewusst sachlich formuliert und richtet sich nicht gegen Planung - die ist schließlich Bundesgesetz , sondern es ist ein Antrag für Verantwortung. Wir ziehen eine klare Linie: Kostenklarheit vor Gesetz, Finanzierung vor Umsetzung und demokratische Kontrolle statt Zwang.
Konkret fordern wir fünf Dinge. Ich sage das auch für die Bürger da draußen; denn das sind keine Parteislogans, sondern Mindestanforderungen, damit Ihre Kommune nicht in eine Kostenfalle läuft.
Erstens. Wir fordern eine verbindliche Grobkostenschätzung für jeden Wärmeplan inklusive Umsetzungs- und Folgekosten bis zum Jahr 2045. Das umfasst Wärmenetze, Speicher, Abwärme und Umweltwärme, also sogenannte erneuerbare Wärme, Infrastruktur, kommunale Liegenschaften, gebäudeseitige Investitionen sowie ausdrücklich auch Digitalisierung, GIS-Schnittstellen und Datenpflege mit Bandbreiten, Preisfortschreibungen und Risikoreserven.
Zweitens. Wir wollen einheitliche, bürokratiearme Datenstandards über eine Landesplattform. Wir brauchen vergleichbare Zahlen, aber keine Excel-Silos, keine Insellösungen und keinen Datendschungel. Wenn neue Standards kommen, dann müssen sie auch realistische Übergangsfristen haben.
Drittens ist eine Folgenabschätzung mit einer Risikoanalyse, insbesondere für die Stadtwerke und die kommunalen Unternehmen erforderlich. Denn die Wärmewende betrifft nicht nur das Rathaus, sondern auch die kommunalen Betriebe. Investitions-, Liquiditäts-, Zins-, Erlös- und Regulierungsrisiken gehören auf den Tisch, bevor man hier Beschlüsse fasst.
Viertens. Braucht es Finanzierung und Rechtssicherheit, bevor Maßnahmen beschlossen werden. Eine Umsetzung erfolgt nur bei gesicherter Vollfinanzierung. Ganz nach dem Konnexitätsprinzip: Wer bestellt, muss auch bezahlen.
(Ulrich Siegmund, AfD: Ja!)
Es braucht eine klare Rechtslage. Die Wärmeplanung ist strategisch, es darf keinen Anschluss- oder Benutzerzwang durch die Hintertür geben. Solche Eingriffe erfordern gesonderte demokratische Beschlüsse, vor allem in den kommunalen Gremien.
Fünftens, Transparenz und Nachsteuerung. Kostenschätzungen gehören in die öffentliche Beratung der Räte. Sie gehören dem zuständigen Ministerium gemeldet und sie gehören dann zentral veröffentlicht.
Bis zum 31. Dezember 2028 wollen wir dann einen Landesbericht sehen, der für jede Gemeinde prognostizierte Kosten und tatsächlich verfügbare Mittel gegenüberstellt. Außerdem soll sich die Landesregierung beim Bund dafür einsetzen, dass Wärmeplanung freiwillig wird, Umsetzungsfolgen vollständig finanziert werden und Berichtspflichten digital standardisiert und bürokratiearm sind.
Noch ein Punkt ist uns wichtig, wenn Kommunen personell oder technisch nachweislich überfordert sind, muss es Fristflexibilisierung geben. Eine Pflicht, die faktisch nicht erfüllbar ist, produziert nur Bürokratie, aber keine bessere Wärmeversorgung.
Wir sagen außerdem: Technologieoffenheit statt Ideologie. Kriterien müssen vor allem - das sollte uns allen bewusst werden - in der aktuellen Lage - hoffen wir, dass der Februar nicht so wird wie der Januar - berücksichtigt werden. Die Versorgungssicherheit muss wieder ganz oben auf der Agenda stehen.
Die Wirtschaftlichkeit scheint ja keine Rolle mehr zu spielen. Dafür gibt es Sondervermögen. Auch die soziale Verträglichkeit wurde heute beim GEG schon angesprochen. Dazu gab es zumindest eine richtige Analyse der Linken. Natürlich brauchen wir technischen Fortschritt. Aber man sollte nicht einem politischen Trend oder einer Klimaideologie, einer Klimahysterie oder einer Klimareligion hinterherhecheln. Das bringt uns am Ende überhaupt nichts.
Versorgungssicherheit ist jedoch kein Selbstläufer, meine Damen und Herren. Wir reden hier nicht nur über Geld, sondern auch über Versorgung. Auch die Bundesnetzagentur hat bereits letztes Jahr in ihrem Versorgungssicherheitsbericht festgestellt, dass langfristige Versorgungssicherheit nur gewährleistet ist, wenn die Ausbauziele erreicht werden.
Damit sind die Gaskraftwerke gemeint. Man spricht hier von „zusätzlich steuerbaren Kapazitäten“; das ist die Grundlast neuer Gaskraftwerke in einer Größenordnung von 22 bis 36 GW. Ich bin gespannt, ob die nun wirklich geplant und gebaut werden. Denn wenn das nicht passiert, dann ist der Blackout da.
Also, eine klare Warnung. Auch die Initiative „Energie speichern“ sie ist dem einen oder anderen vielleicht bekannt hat bereits im letzten Jahr vor Szenarien gewarnt, und genau das Szenario, das hoffentlich im Februar nicht eintreten wird, vorausgesagt.
Nach dem mehrtägigen Stromausfall in Berlin sehen wir, was passieren kann. Auch der BDEW spricht von akutem Handlungsbedarf, um kritische Energie- und Wasserinfrastrukturen resilienter zu machen. Das ist kein Alarmismus, meine Damen und Herren, sondern Aussagen aus der Praxis der Betreiber.
Man hört es immer wieder, dass die kommunale Wärmeplanung eine harmlose Papierübung sei, nicht verpflichtend; es solle erst einmal geschaut werden. Aber so ist es am Ende nicht. Deswegen brauchen wir erst Klarheit und dann die Umsetzung.
Kommen wir zum Schluss. Unser Antrag schützt die Kommunen und Bürger vor nicht gegenfinanzierten Pflichten und vor Planung im Nebel. Wer heute nicht für Kostenklarheit stimmt, stimmt für den Blindflug und muss morgen erklären, warum Gebühren, Mieten und Netzentgelte steigen.
Die AfD-Fraktion steht für Kostenklarheit statt Planungslücken, für kommunale Selbstverwaltung, für die Versorgungssicherheit und bezahlbare Energie in Sachsen-Anhalt. - Ich bedanke mich und freue mich auf eine lebhafte Diskussion.

