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Plenarsitzung

Transkript

Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich, bevor ich näher auf den Antrag eingehe, einiges Grundsätzliche zu der seit fünf Jahren bestehenden Ausbildung in der Pflege in Erinnerung rufen. Mit dem Pflegeberufegesetz entstand ein neues Berufsbild durch die Zusammenführung der drei bisherigen Pflegefachberufe in den Bereichen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

Dem voran ging seit Jahren der Wunsch nach einer hochwertigen und zeitgemäßeren Ausbildung, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen im Gesundheitswesen Rechnung trägt. Die neue generalistische Pflegeausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen diesen Auszubildenden im Berufsleben bessere Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen und sie sind nicht für ihr gesamtes Berufsleben auf einen einmal gewählten Einsatzort festgelegt.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)

Nur die generalisierte Pflegeausbildung führt zu einer automatischen europäischen Anerkennung des Berufsabschlusses. Das war auch ganz wichtig. Auch Schulgeld wird übrigens nicht mehr erhoben. Auch das war ein großes Thema.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Begründet wird der Antrag unter anderem mit einem deutlichen Rückgang bei den Abschlussquoten und damit, dass viele Auszubildende die Ausbildung als zu wenig auf ihren gewünschten Tätigkeitsbereich ausgerichtet empfinden und dass Pflegeeinrichtungen einen Verlust an fachlicher Tiefe und eine Abnahme der Praxisorientierung beklagen. Wie kommt man zu dieser Erkenntnis?

In Sachsen-Anhalt hat bisher keiner der Auszubildenden von dem im letzten Ausbildungsdrittel bestehenden Wahlrecht zur Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder zu der von Ihnen gewünschten Ausbildung zum Altenpfleger Gebrauch gemacht. Es wird also ein Problem herbeigeredet, das es so in der Praxis gar nicht gibt. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, weil dann nämlich der Ausbildungsabschluss zum späteren Einsatz nur in dem einen gewählten Ausbildungsbereich berechtigt.

Es mag zudem Kritik einzelner Auszubildender oder Pflegeeinrichtungen geben. Bekannt ist mir hierzu nur, dass es einzelne Forderungen im Bereich der Kindergesundheitspflege gibt, weil sich   das ist das, was wir wirklich feststellen   ganz viele Einrichtungen aus den Einsatzplänen von Praxisstationen zurückziehen.

(Zustimmung bei der SPD)

Darüber müssen wir noch einmal reden: dass sich Krankenhäuser nicht zurückziehen, dass sich die Pflegeeinrichtungen nicht zurückziehen und dass man insbesondere bei der Kindergesundheitspflege aufgrund der Tatsache, dass es gar nicht mehr so viele Geburtshilfestationen und Kinderstationen gibt, schauen muss, wie man dort diesen Praxiseinsätzen begegnen kann.

Im Augenblick ist das die einzige Kritik, die laut geworden ist. Wir nehmen diese Kritik immer ernst und dies wird auf der zuständigen Bundesebene sorgfältig geprüft.

Ich nehme in den nächsten Monaten an ganz vielen Abschlussveranstaltungen teil. Der Kritik, die Sie geäußert haben, Herr Siegmund, bin ich nirgendwo begegnet. Vielmehr sind wir eher stolz darauf, dass wir trotz der Coronazeiten eine wirklich hohe Zahl an jungen Menschen haben, die in diesem Bereich tätig sind.

Ich habe meine Redezeit jetzt um 16 Sekunden überschritten. Wenn ich die Minute nicht vollmache, dann wird diese Zeit nicht auf die drei Minuten angerechnet.

Herr Pott hat sich sehr dafür eingesetzt - das will ich deutlich machen  , dass diejenigen, die den Abschluss nicht schaffen, trotzdem einen Abschluss im Bereich der Pflege haben, um bspw. als Pflegehelfer oder Pflegeassistenz tätig zu werden. Jeder kann sehr durchlässig einen Abschluss machen und muss die Ausbildung, insbesondere in diesem Land, nicht abbrechen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Ministerin, Sie haben die Zeit überschritten. Dadurch, dass Sie es auch noch jedem erzählt haben,

(Lachen im ganzen Hause)

bleibt mir nichts anderes übrig, als festzustellen, dass die Frau Ministerin ihre Redezeit um eine Minute überschritten hat,

(Ministerin Petra Grimm-Benne: Es waren 51 Sekunden!)

auch wenn es nur 51 Sekunden waren. Deswegen haben jetzt alle folgenden Redner eine Redezeit von nicht drei, sondern vier Minuten. Das ist die bittere Konsequenz, Frau Ministerin.