Chris Schulenburg (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten heute schon eine sehr intensive Aktuelle Debatte zu dem linksextremistischen Anschlag auf das Stromnetz in Berlin. Das zeigt, dass wir als CDU die Bekämpfung linksextremistischer Strukturen im politischen Fokus haben.
Eines ist auch klar: Vereine, die extremistisch sind, dürfen keine Fördermittel des Landes erhalten. Vereine, die extremistisch sind, müssen verboten werden. Aber wir benötigen keinen Antrag von Ihnen, werte AfD-Fraktion, und erst recht nicht der Verfassungsschutz. Denn es ist unser gesetzlicher Auftrag, extremistische Strukturen aufzuklären und die Öffentlichkeit darüber zu informieren.
(Beifall bei der CDU- Marco Tullner, CDU: Sehr richtig! - Oliver Kirchner, AfD: Warum machen Sie es nicht?)
Auch die Polizei braucht keinen Antrag; denn sie ist gesetzlich verpflichtet, Straftaten beweissicher aufzuklären. Dass das auch ohne Antrag der AfD funktioniert, zeigen die Verfahren von Düsseldorf und Dresden gegen Mitglieder der sogenannten „Antifa Ost“. Die Bundesanwaltschaft hat im Juli in Düsseldorf Anklage gegen sechs Mitglieder der Gruppe erhoben, da sie bei Angriffen auf Rechtsextremisten in Budapest im Februar 2023 beteiligt gewesen sein sollen. Den Beschuldigten werden unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Mord zur Last gelegt. Sieben weitere Mitglieder sind vor dem Oberlandesgericht Dresden angeklagt, einige von ihnen auch wegen versuchten Mordes. Wir haben schon darüber gesprochen.
Die beiden Beispiele machen deutlich, dass die Sicherheitsbehörden extremistische Antifa-Strukturen im Fokus haben und auch zukünftig haben werden. So heißt es nämlich im Verfassungsschutzbericht des Bundes:
„Anders als das Netzwerk ‚Antifa-Ost‘ verfügt die Ende 2021 gegründete ‚Antifaschistische Aktion Süd‘ (‚Antifa Süd‘) über feste Strukturen und Mitgliedsgruppen und strebt als Fernziel die Etablierung einer bundesweiten ‚Antifa‘ an. Damit grenzt sie sich deutlich von anderen ‚Antifa‘-Strukturen ab, die bisher eher als Kleingruppen oder in Netzwerkstrukturen agieren. Der formale Zusammenschluss kann als eine neue Form der Bündelung antifaschistisch motivierter Akteure betrachtet werden und birgt ein weiteres Eskalationspotenzial.“
So der Verfassungsschutz. Diese Beispiele machen doch noch einmal ganz klar und deutlich: Der Verfassungsschutz hat diese Szene im Blick
(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)
und wird auch reagieren, wenn sich neue Entwicklungen ergeben.
Wir wollen uns im Innenausschuss näher mit dem Thema befassen, so haben wir es zumindest im Alternativantrag formuliert. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem Alternativantrag. - Herzlichen Dank.

