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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 27

Beratung

Überweisung einer Petition an die Landesregierung

Beschlussempfehlung Ausschuss für Petitionen - Drs. 8/6406


Dazu wird uns Frau Hohmann informieren. - Frau Hohmann, bitte.


Monika Hohmann (Berichterstatterin):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es kommt nicht allzu oft vor, dass der Petitionsausschuss eine Petition direkt in den Landtag überweist. Meines Wissens ist das in der vergangenen Wahlperiode zweimal vorgekommen und in der laufenden Wahlperiode noch nicht.

Sehr geehrte Abgeordnete! Ein Petent wandte sich am 3. Juni 2024 Hilfe suchend an den Ausschuss für Petitionen des Landtages von Sachsen-Anhalt. Er berichtete vor dem Hintergrund steigender Kosten und der sinkenden Anzahl an Taxiunternehmen im Land Sachsen-Anhalt von einer Gefahr für die örtliche Daseinsvorsorge. Es drohe angesichts der wirtschaftlichen Lage im Taxigewerbe der Wegfall des Taxenverkehrs als Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere im ländlichen Raum. Als Ursache für die derzeitige Situation werden neben steigenden Kosten

•    die zu geringen Taxitarife und deren unzureichende Erhöhung durch die Genehmigungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte,

•    die zu geringe Krankenkassenvergütung im Rahmen der Krankenbeförderung,

•    die Umrüstungsproblematik im Zusammenhang mit der Kassensicherungsverordnung einschließlich der unterschiedlichen Regelungen bzw. deren Handhabung zum Mietwagenverkehr und

•    die fehlenden Fachkräfte

benannt.

Zur Verbesserung der Situation bittet der Petent daher um

•    eine Überarbeitung der Taxitarife und Beförderungstarife insbesondere unter Berücksichtigung der in § 39 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes benannten wirtschaftlichen Lage der Taxiunternehmen und unter Zugrundelegung der betriebswirtschaftlichen Daten der Taxiunternehmen,

•    einheitliche Rahmenbedingungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen insbesondere im Rahmen der Krankenbeförderung und

•    eine Verbesserung der Einbindung in den öffentlichen Personennahverkehr samt Aufnahme des Taxenverkehrs in das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt.

Die Landesregierung nahm hierzu mit Schreiben vom 6. August 2024 erstmals gegenüber dem Ausschuss für Petitionen Stellung. Auf diese Stellungnahme hin trug der Petent mit Schreiben vom 16. September 2024 Gegenargumente zu den Taxitarifen und den Verhandlungen mit der AOK Sachsen-Anhalt vor.

Mit Schreiben vom 14. November 2024 nahm die Landesregierung unter Beteiligung der unteren Verkehrsbehörden dazu Stellung. Auf der Grundlage der Stellungnahme des Ministeriums behandelte der Ausschuss für Petitionen die Petition in der 54. Sitzung am 26. Februar 2025. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Positionen, der Möglichkeit der beschriebenen Gefahr und dem Willen, das Petitionsthema grundsätzlich einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen, beschloss der Petitionsausschuss gemäß § 48 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt, den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales um eine Stellungnahme zu dem Petitionsanliegen zu bitten.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales führte zu dieser Petition in der 39. Sitzung am 6. Juni 2025 eine Anhörung durch. In der Folge beschloss der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales in der 42. Sitzung am 26. September 2025 eine Stellungnahme für den Ausschuss für Petitionen.

Aus dieser geht hervor, dass der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales insbesondere anerkennt, dass Taxen eine unverzichtbare Ergänzung zum ÖPNV darstellen, insbesondere für den Kranken- und Schülertransport sowie für die Mobilität älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen, dass die flächendeckende Verfügbarkeit von Taxen ein Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist und damit eine Aufgabe der Daseinsvorsorge darstellt, dass die wirtschaftliche Lage vieler Taxiunternehmen aufgrund gestiegener Betriebskosten, Fachkräftemangels und bürokratischer Anforderungen angespannt ist und dass innovative Modelle wie Rufbussysteme und digitale Vermittlungsplattformen Bestandteil des ÖPNV sind.

Vor diesem Hintergrund sieht er, also der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales, die Notwendigkeit, das Taxigewerbe strukturell zu unterstützen, und empfiehlt daher, die Petition als berechtigt anzuerkennen und die darin enthaltenen Hinweise und Vorschläge in die weitere politische und verwaltungsseitige Arbeit einzubeziehen.

Die Landesregierung solle gebeten werden, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden die Genehmigungspraxis für das Taxigewerbe zu evaluieren. Zudem stellte der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales fest, dass bei der Genehmigung regelmäßiger Transportfahrten durch die Krankenkassen kein einheitlicher Maßstab für vergleichbare Leistungen erkennbar sei und dies zu erheblichen Unsicherheiten und wirtschaftlichen Belastungen für die Taxiunternehmen sowie zu Einschränkungen für die betroffenen Fahrgäste führe. Daher spreche er sich für die Einführung einheitlicher und nachvollziehbarer Tarife aus.

Auf der Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales befasste sich nun der Ausschuss für Petitionen in der 65. Sitzung am 11. Dezember 2025 erneut mit der Petition und schloss sich im Ergebnis der Stellungnahme des Fachausschusses an. In Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Infrastruktur und Digitales sieht auch der Ausschuss für Petitionen in der beschriebenen Sachlage die Notwendigkeit, das Taxigewerbe zu unterstützen. Die Landesregierung möge die Genehmigungspraxis der unteren Verkehrsbehörden gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden evaluieren und dabei die in der Petition getätigten Anregungen mit einbeziehen. Weiterhin möge die Landesregierung sich in den jeweiligen Gremien für die Einführung einheitlicher und nachvollziehbarer Tarife in der Krankenbeförderung einsetzen.

Der Ausschuss für Petitionen empfiehlt dem Landtag einstimmig, die Petition Nr. 8-V/00158 - Versorgungsengpass bei Taxenverkehr - gemäß den Grundsätzen des Ausschusses für Petitionen über die Behandlung von Bitten und Beschwerden der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen, weil das Anliegen des Petenten begründet und Abhilfe notwendig ist. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.