Sven Rosomkiewicz (CDU):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe antragstellende Fraktion! Der Antrag ist gewissermaßen zweigliedrig. In dem zweiten Teil beantragen Sie, der Landtag möge die Landesregierung auffordern, eine Bundesratsinitiative zu starten. Ich glaube, das können wir abkürzen: Mit der eingesetzten Alterssicherungskommission ist das Ganze auf den Weg gebracht. Und die Kollegen haben es schon gesagt natürlich gibt es da vieles, das ein bisschen im Argen ist, sodass jetzt etwas getan werden muss.
Ich gehe noch einmal zurück. Die Überschrift „Renten unter 1 800 € von der Steuerpflicht freistellen“ suggeriert das habe ich auch schon vor fast genau einem Jahr an dieser Stelle gesagt : Mensch, die müssen ja wahnsinnig bezahlen. Wie gesagt, vieles wurde schon gesagt, aber ein konkreter Wert wurde nicht genannt. Vor einem Jahr daran erinnere ich mich noch gut wurden nämlich Jahreswerte, Monatswerte und so etwas ein bisschen durcheinandergewürfelt.
Ich frage die antragstellende Fraktion jetzt einmal: Was muss denn jemand, der in diesem Jahr in Rente geht, von den 1 800 € Rente monatlich zahlen?
(Daniel Rausch, AfD: Hier, ich weiß es!)
Das sind 42 €, das entspricht 2,3 %. Ein noch besserer Wert, den man sich gut merken kann: 1 600 € Bruttorente bedeuten eine Steuer in Höhe von 16 €, das entspricht 1 %.
Also sollten wir hier nichts aufbauschen, was gar nicht vorhanden ist.
(Monika Hohmann, Die Linke: Aber Sie wissen, dass es Jahr für Jahr mehr wird!)
- Ja, natürlich, aber der Grundfreibetrag wird auch von Jahr zu Jahr mehr.
Darum möchte ich noch auf die AfD-Fraktion eingehen. Der Grundfreibetrag betrug im Jahr 2016 8 652 € und liegt jetzt, wie es vorhin gesagt wurde, bei 12 348 €. Das ist eine Steigerung von mehr als 42 %. Dass sich nichts getan hat in den letzten zehn Jahren, ist auch falsch. Genauso falsch ist, was Sie hier schreiben, nämlich von einer ohnehin oft geringen Rentenerhöhung. Dass das Rentenniveau insgesamt natürlich nicht prickelnd ist, will ich gar nicht bestreiten. Die Rentenentwicklung von 2016 bis 2025 liegt bei insgesamt 50,8 %. Aus 1 000 € Rente im Jahr 2015 sind im Jahr 2025 1 508 € geworden. Das sind im Durchschnitt jährlich 4,2 % Rentensteigerung in den letzten zehn Jahren.
Darum ist das alles, wie gesagt, ein bisschen aufgebauscht. Mit solch konkreten Zahlen sollte man sich ein bisschen vergegenwärtigen, dass es nicht den Tatsachen entspricht, wie das hier ein bisschen reißerisch aufgezogen wurde. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Rosomkiewicz. Es gibt eine Intervention von Frau Hohmann. - Frau Hohmann, bitte schön.
Monika Hohmann (Die Linke):
Herr Rosomkiewicz, ich hätte mir gewünscht, dass wir diese Diskussion im Finanzausschuss führen. Denn das, was Sie soeben angesprochen haben, ist nur die halbe Wahrheit. Sie haben nur die eine Hälfte genommen. Die andere Hälfte haben Sie gar nicht erwähnt, nämlich diejenigen, die in den 2000er-Jahren in Rente gegangen sind. Die bezahlen z. B. gar nichts, aber alle, die jetzt und später in Rente gehen, bezahlen mehr. Dafür ist dieser Freibetrag gar nicht gerecht.
Es wäre schön gewesen, wenn wir diese Diskussion wirklich im Ausschuss hätten führen können.
(Zuruf von Jörg Bernstein, FDP)
Leider ist es nicht passiert. Insofern ist es schade. Es war aber sehr gut, dass Sie heute wenigstens hier noch geführt worden ist. - Vielen Dank.
Sven Rosomkiewicz (CDU):
Vielen Dank. Ich sage dazu noch zwei Sätze. Aktuell beträgt der Besteuerungsanteil für diejenigen, die im Jahr 2026 in Rente gehen, 84 %. Es zieht sich bis in das Jahr 2058 hin, bis dann die 100 % erreicht werden. Das heißt, wir sind aktuell bei Schritten von 0,5 Prozentpunkten. Die Entwicklung des Grundfreibetrages betrug in den letzten zehn Jahren - das habe ich vorhin gesagt - im Durchschnitt 3,6 %. Der Grundfreibetrag schreitet viel schneller voran als die 0,5-Prozentpunkte-Schritte, die die Rentner in den Jahren 2027 ff. erreichen.

