Tagesordnungspunkt 20
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6500
Das Mitglied der Landesregierung Herr Riedel bringt diesen Gesetzentwurf als zuständiger Minister ein. - Sie haben das Wort.
Jan Riedel (Minister für Bildung):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jüdisches Leben stellt einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Bestandteil der Geschichte, der Gegenwart und der Zukunft unseres Landes dar. Jüdisches Leben findet seit einigen Jahrzehnten in unserem Bundesland glücklicherweise wieder in größerer Zahl statt.
Heute stimmen Sie über eine Vertragsänderung ab, die maßgeblich zur Förderung des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt beiträgt. Bereits seit dem Jahr 1994 bestand zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der jüdischen Gemeinschaft ein erster Vertrag. Dieser wurde im Jahr 2006 durch den derzeit bestehenden Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt abgelöst. Dieser Vertrag wurde vertragsgemäß alle fünf Jahre evaluiert, wobei erst die im Jahr 2025 begonnene Evaluierung Änderungsbedarfe hervorgebracht hat.
Die Änderungsbedarfe wurden in einem sehr vertrauensvollen Prozess zwischen der jüdischen Gemeinschaft, der Staatskanzlei und dem Bildungsministerium sorgfältig erarbeitet. Zu den zentralen Änderungen des Vertrages zählen die Aufnahme der jüdischen Gemeinde zu Magdeburg e. V. in den Einleitungstext zum Vertragswerk, die Konkretisierung des Zusammenwirkens von Land und jüdischer Gemeinschaft in Artikel 2. Der Landesverband wird seinerseits verpflichtet, alle jüdischen Gemeinden zu beteiligen. Jüdische Bestattungen gemäß dem religiösen Ritus auf jüdischen Friedhöfen werden in Artikel 6 aufgenommen. Die Aufnahme des historischen jüdischen Gebäudeensembles in Halberstadt wird in Artikel 10 aufgenommen. In Artikel 13 wird die einmalige Erhöhung des Landeszuschusses um 10 % festgelegt. Diese Erhöhung dient der Erfüllung der religiösen und kulturellen Arbeit der jüdischen Gemeinschaft.
Weiterhin verdoppelt sich die Laufzeit des Vertrages von fünf auf zehn Jahre und der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zehn Jahre, sofern er nicht mit einer Frist von einem Jahr vor Laufzeitende von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vertragsänderungen zeugen von einem vitalen jüdischen Leben in Sachsen-Anhalt. Sie ermöglichen der jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt, aktiv zu Gesellschaft, Geschichte und Kultur unseres Landes beizutragen. Sie stellen die jüdische Gemeinschaft durch eine verlässliche und zeitgemäße Finanzierung zukunftssicher auf.
Nach der Beschlussfassung im Kabinett am 11. November 2025 wurde dem Landtag der Vertragsentwurf zugeleitet. Der Landtag gab keine Stellungnahme ab.
Am 12. Dezember wurde der Vertrag durch den Ministerpräsidenten sowie die Vertreterinnen und Vertreter des Landesverbandes und der vier jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt unterzeichnet. Der Änderungsvertrag tritt gemäß Artikel 2 erst nach der Ratifikation durch den Landtag in Kraft, welche mit dem vorliegenden Zustimmungsgesetz erreicht werden soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie um Zustimmung zur Vertragsänderung durch das Ihnen vorliegende Zustimmungsgesetz. - Vielen Dank.

