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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 19

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Fischerei

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6493


Herr Richter, bitte, Ihre Premiere als Landwirtschaftsminister.

(Olaf Meister, GRÜNE: Für die Wölfe!)


Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die behördlichen Zuständigkeiten im Land Sachsen-Anhalt für die Kontrolle der Fischetikettierung   ein schwieriges Wort  , der gemeinsamen Vermarktungsnormen und der Rückverfolgbarkeit von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur geregelt werden. Mit dem Gesetzentwurf soll eine möglichst effiziente Eins-zu-eins-Umsetzung von geltendem EU-Recht in unserem Land gewährleistet werden.

Die Kontrolle der gemeinsamen Vermarktungsnormen und der Rückverfolgbarkeit von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur steht im Sachzusammenhang mit der bereits in kommunaler Zuständigkeit befindlichen Aufgabe der Fischetikettierung. Diese ist ein Teil der gemeinsamen Marktorganisation. Zudem bestehen bereits ähnliche, teilweise sogar fast identische Überwachungsaufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte für Vorschriften im Lebensmittelbereich.

Die Kontrolle der Vermarktungsnormen für Fischereierzeugnisse kann daher wirtschaftlich und zweckmäßig von den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen werden. Die Landkreise können hierdurch ihre Überwachungsaufgaben aus zwei verschiedenen Rechtskreisen bündeln und hierdurch Effizienzsteigerungen erzielen. Aus Gründen der Rechtsklarheit wird die Regelung der Zuständigkeit für die Überwachung der Fischetikettierung ebenfalls in das vorliegende Gesetz übernommen. Gleichzeitig wird die Regelung an den bisherigen Stellen in der Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedene Gebiete der Gefahrenabwehr aufgehoben.

Die Aufgaben sollen den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises übertragen werden. Damit wird auch dem Kommunalisierungsvorrang gemäß § 5 des Organisationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Rechnung getragen.

Der Gesetzentwurf regelt die Zuständigkeitsübertragung für die genannten Aufgaben, einschließlich der Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung entsprechender Ordnungswidrigkeiten, die Fachaufsicht und den kommunalen Mehrbelastungsausgleich.

Die Aufgabenübertragung führt zu einer Mehrbelastung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Der notwendige finanzielle Mehrbelastungsausgleich ist aus dem Landeshaushalt zu leisten. Er beträgt 49 000 € jährlich. Aufgrund der Festschreibung - das FAG ist für die Jahre 2024 bis 2026 festgeschrieben - kommen diese Mittel zunächst aus dem Einzelplan 09. Ab dem Jahr 2027 wird es dann in das FAG überführt.

Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens erfolgte eine zweimalige Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. Die vom Städte- und Gemeindebund sowie vom Landkreistag abgegebenen Hinweise konnten alle berücksichtigt werden. Insoweit kann ich mich bei beiden Spitzenverbänden noch einmal recht herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. Ich hoffe, dass Sie es genauso sehen und wir dieses Gesetz beschließen können. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.