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Plenarsitzung

Transkript

Monika Hohmann (Die Linke):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wohn- und Teilhabegesetz ist ein zentrales Regelwerk für die soziale Teilhabe und die Wohnformen von Menschen mit Behinderung in Sachsen-Anhalt. Es legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterstützung und die Begleitung dieser Personen fest.

Angesichts der fortschreitenden gesellschaftlichen Entwicklungen sowie neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sind regelmäßige Anpassungen des Gesetzes und der zugehörigen Verordnungen notwendig, um den aktuellen Ansprüchen und Bedürfnissen gerecht zu werden. In diesem Kontext sind wichtige Änderungen vorgesehen, die sowohl die Struktur als auch die Zielsetzung des Gesetzes betreffen. Und das ist auch gut so.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir begrüßen eine bedeutende Ergänzung zu diesen Standards, nämlich die Palliativversorgung sowie die Sterbebegleitung am Lebensende der Bewohner*innen. Diese zusätzlichen Anforderungen zielen darauf ab, den Bewohnern ein würdevolles und schmerzfreies Verweilen in der Einrichtung zu ermöglichen, auch in der letzten Lebensphase.

Zum Abschluss sei mir noch eine Bemerkung gestattet. Sehr geehrte Koalition, in Ihrem Koalitionsvertrag, in dem ich in Vorbereitung der Sitzung heute natürlich nachgelesen habe, fand ich folgenden Absatz - ich zitiere  :

„Zur Sicherstellung der gesetzlichen Kontrollfunktion wird die Heimaufsicht kurzfristig sowohl personell als auch technisch verstärkt. Nach der Evaluierung des Wohn- und Teilhabegesetzes […] im Jahre 2015 aufgrund von Gerichtsentscheidungen und Anpassungen an gesetzliche Rahmenvorgaben ist das WTG zeitnah zu novellieren.“

Nach nunmehr zehn Jahren Evaluation und fast fünf Jahren Koalitionsvertrag haben Sie es jetzt wirklich endlich geschafft. Ich hoffe, dass die Beratungen jetzt wirklich zeitnah stattfinden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.