Tagesordnungspunkt 18
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6492
Einbringerin ist die Ministerin Frau Grimm-Benne. Sie hat nunmehr das Wort. - Bitte sehr.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Wohn- und Teilhabegesetz unseres Landes ist weit mehr als ein Regelwerk für Pflegeeinrichtungen. Es ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Haltung, einer Haltung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, unabhängig von Alter und Unterstützungsbedarf. Es soll die Würde, die Selbstbestimmung und die Teilhabe von Menschen schützen, gerade dort, wo Menschen nicht vollständig für sich selbst sprechen oder sorgen können.
Historisch gesehen, haben Missstände in Pflege- und Wohneinrichtungen gezeigt, dass gute Absichten allein nicht ausreichen. Das Wohn- und Teilhabegesetz schafft deshalb verbindliche Rahmenbedingungen, um Sicherheit, Qualität und Transparenz zu gewährleisten. Das Wohn- und Teilhabegesetz übersetzt diese ethischen Grundsätze in konkretes Handeln. Es verpflichtet Einrichtungen dazu, Strukturen zu schaffen, in denen diese Rechte gelebt werden können, etwa durch Mitwirkungsmöglichkeiten, Beschwerdewege und transparente Qualitätsstandards. Auch im Bereich der Eingliederungshilfe spielt das Wohn- und Teilhabegesetz eine entscheidende Rolle. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das Gesetz unterstützt den Paradigmenwechsel weg von Fürsorge hin zu Selbstbestimmung und Inklusion.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit der nun vorliegenden Novellierung setzen wir einen wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und gestalten die Rahmenbedingungen für Pflege und Eingliederungshilfe zukunftsfest, anwendungsfreundlich und ressourcenschonend. Drei wesentliche Änderungen und ihre positiven Wirkungen möchte ich besonders hervorheben.
Erstens. Wir stärken den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und bauen dabei gleichzeitig Bürokratie ab. So führen wir explizite Regelungen zum Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch ein. Damit wird ein klares Zeichen für die Rechte und die Sicherheit der Menschen, die auf Unterstützung und Betreuung angewiesen sind, gesetzt. Zugleich schaffen wir etwa die Verpflichtung zum Vorhalten von Pflegebädern in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe ab - ein Schritt, der unnötige Kosten vermeidet und die Einrichtungen entlastet.
Zweitens. Wir entlasten die Einrichtungen selbst sowie die Heimaufsicht. So soll etwa der letzte Prüfbericht der Heimaufsicht in den Einrichtungen ausgehangen werden, was mehr Transparenz schafft. Auch soll die Heimaufsicht bei nachgewiesener guter Qualität ihren Prüfrhythmus von jährlich auf zweijährlich ausdehnen können. Das ist ein Vertrauensbeweis gegenüber den Einrichtungen und ermöglicht eine gezieltere Nutzung der Ressourcen der Heimaufsicht.
Drittens. Wir führen mit diesem Gesetzentwurf den digitalen Pflegeplatzfinder ein. Mit der Entwicklung und der Einführung eines digitalen Pflegeplatzfinders setzen wir einen Beschluss des Hohen Hauses um und schaffen ein modernes niederschwelliges Angebot für Bürgerinnen und Bürger. Die öffentliche und frei zugängliche Anzeige verfügbarer Plätze in der Kurzzeit- und Langzeitpflege sowohl per App als auch im Internet erleichtert die Suche nach passenden Pflegeangeboten erheblich.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zu guter Letzt komme ich aber noch zu einem Aspekt, den ich ganz bewusst ansprechen möchte: die Abschaffung der Regelung zum Einvernehmen mit dem Landtag bei den Wohn- und Teilhabegesetz-Verordnungen. Als ich mich selbst im Jahr 2009 für eine solche gesetzliche Regelung eingesetzt habe, die zu den Verordnungen das Einvernehmen mit dem Landtag festschreibt, war die Situation von großer Unsicherheit aller Akteure im Land geprägt. Der Landesregierung und einem Fachministerium eine Verordnungsermächtigung zu geben, ist natürlich ein allgemein anerkanntes Instrument, wenn im Gesetzgebungsverfahren schon deutlich wird, was konkret geregelt werden soll. Die damals geplanten Verordnungen sollten die entsprechenden Bundesverordnungen ablösen. Es war zu dem damaligen Zeitpunkt jedoch keinesfalls klar, wie sich der Bund entscheiden würde. Deshalb war auch mein Anliegen - ich stand damit nicht allein , durch eine Einvernehmensregelung für alle Seiten, insbesondere für die Betroffenen, aber auch für die Institutionen und die Verantwortlichen Sicherheit im Hinblick auf ihre Mitsprache herzustellen.
Heute, fast 15 Jahre später, kann ich sagen: Ja, das war gut so. Insbesondere bei der Mindestbauverordnung hat sich gezeigt - vielleicht erinnern sich einige von Ihnen noch daran , dass es ein hartes Ringen um die richtigen Regelungen gab. Für die Zukunft aber sehe ich keinen Bedarf mehr. Inzwischen liegen umfangreiche Erfahrungen vor. So hat z. B. die Verordnung zur Änderung der Wohn- und Teilhabegesetz-Personalverordnung vom September 2024 das parlamentarische Verfahren ohne Stellungnahme des Landtages durchlaufen. Es sind eine Beteiligung auf Arbeitsebene im Entwurfsstadium sowie eine formale Anhörung der betroffenen Verbände und Institutionen im Land vor künftigen Änderungen der WTG-Verordnungen weiterhin vorgesehen, um gemeinsam gute Lösungen zu finden.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Entwurf soll ein modernes und vor allem an den Pflegenden orientiertes Gesetzeswerk geschaffen werden. Um dies fachlich umfassend beraten zu können, wäre ich Ihnen für eine Überweisung des Gesetzentwurfes in den Sozialausschuss dankbar. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

