Положение о конфиденциальности
Plenarsitzung

Transkript

Sebastian Striegel (GRÜNE):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An den Mühen der Exegese der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung will ich mich nicht weiter beteiligen, weil das bereits relativ viele Rednerinnen und Redner getan haben. Klar ist, so glaube ich, eines: Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die monetäre Vergütung neben anderen Anreizen vor allem der Resozialisierung dient. Hieran hat sich jedes Gesetz, auch unser Gesetz in Sachsen-Anhalt, zu messen.

Die Beschlussvorlage sieht eine relativ starke Erhöhung der monetären Vergütung vor. Die absoluten Zahlen sind aber noch weit weg vom Mindestlohn; das ist gesagt worden. Festzustellen ist zudem, dass es auch in Zukunft schwierig für Gefangene bleiben wird, Schulden aus Straftaten zu tilgen, etwa für den Start ins Leben nach dem Gefängnis zu sparen oder in die Rentenkasse einzuzahlen, um nicht in die Altersarmut zu rutschen.

Es gab an dieser Stelle die einmalige Möglichkeit, bundesweit das sogenannte Bruttosystem einzuführen, das Sozialabgaben mit einbezogen hätte. Dies hätte eine Verständigung des Bundes und der Länder erfordert. An dieser Aufgabe sind die Akteure gescheitert. Ich finde das weiterhin bitter.

Ich bin mir auch sicher - diese Einschätzung teile ich  , dass wir uns zu dieser Frage noch einmal vor dem Bundesverfassungsgericht wiedersehen. Es hat zuletzt 22 Jahre gebraucht. Ich hoffe auch im Interesse der Betroffenen, dass es nicht wieder so lange dauert.

Das Gesetz enthält weitere Maßnahmen, wie Freistellungstage oder die Verkürzung der Haftzeit. Ich hätte mir jedoch auch ein in sich stimmiges Resozialisierungskonzept gewünscht, das bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse zu den jeweiligen Wirkungen der einzelnen Maßnahmen mit einbezieht. In der Praxis haben wir Herausforderungen im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Arbeits- und Therapieplätze. Diese werden mit dem Umzug der JVA von Halle nach Weißenfels in den Fokus rücken und sie werden leider auch nicht weniger werden. Das ist ein rechtspolitisches Problem und das wissen wir. Ich finde, an dieser Stelle müssen wir unseren Finanzpolitikern und dem Finanzminister, der jetzt noch ein größeres Portfolio bekommen hat, wirklich auf die Füße steigen. Wir brauchen in Weißenfels gute Resozialisierungsbedingungen.

Zum Vollzug in freien Formen ist schon etwas gesagt worden. Der Verein Seehaus e. V. in Sachsen ist eine solche Einrichtung, den wir bei anderer Gelegenheit bereits im Ausschuss angehört haben und über den ich jedenfalls sehr glücklich bin. Leider werden davon nur sehr wenige Gefangene profitieren können, und so schmerzt natürlich der Plan der Landesregierung, die JVA nach Weißenfels umzuziehen, umso mehr.

Wir begrüßen weiterhin die Möglichkeit, dass in einem Zugangsgespräch die Vollstreckung durch eine ratenweise Tilgung der Geldstrafe oder durch freie Arbeit abgewendet werden kann. Darauf haben auch wir immer gedrängt. Es ist wichtig, dass Menschen, denen das Gericht eigentlich eine Geldstrafe zuspricht, bis zuletzt die Möglichkeit haben, die Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden.

In der Gesamtschau enthalten wir uns der Stimme bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank.