Elrid Pasbrig (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der moderne Justizvollzug hat sich glücklicherweise schon lange von den alten Praktiken des Einkerkerns verabschiedet. Ein demokratischer Rechtsstaat kann und darf auch diejenigen nicht zurücklassen, die gegen seine Gesetze verstoßen haben. Jeder Strafgefangene muss die Chance haben, am Ende seiner Haft wieder in die Gesellschaft aufgenommen zu werden. Das sind hehre Worte, die sich natürlich in der Praxis nicht immer so einfach umsetzen lassen. Aber den Anspruch daran sollten wir nicht aufgeben.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Justizvollzugsrechts liegt nun ein Entwurf vor, der diesen Anspruch aus unserer Sicht gut erfüllt. Den wichtigsten Punkt, die Neuregelung der Gefangenenvergütung, begrüßen wir sowohl aus verfassungsrechtlicher Sicht als auch unter dem Aspekt der Resozialisierung. Hinter jedem Strafgefangenen steht eine Geschichte und bei vielen dieser Geschichten stellt man fest, dass ein geregeltes Leben vor Aufnahme in die Strafanstalt eben nicht vorhanden war.
Das Gesetz sieht nun die Anhebung der Vergütung und die Schaffung von Freistellungstagen mit Option einer kürzeren Haftzeit vor. Damit werden Arbeit und Ausbildung im Vollzug für Strafgefangene deutlich interessanter. Wir zeigen, ehrliche Arbeit wird anerkannt und lohnt sich. Es erleichtert die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Das gilt auch für die Einführung des sogenannten Day-by-Day-Modells bei der Ersatzfreiheitsstrafe.
In mancher Hinsicht gleicht die Ersatzfreiheitsstrafe immer noch dem Schuldgefängnis des 19. Jahrhunderts. Das gilt insbesondere dann, wenn Menschen selbst geringfügige Strafen mangels Geld gar nicht bezahlen können. Das Day-by-Day-Modell ermöglicht ein Abarbeiten der Ersatzfreiheitsstrafe und eine vorzeitige Haftentlassung. Der Riss im Lebensumfeld des Gefangenen bleibt damit möglichst klein. Auch das dient der Resozialisierung.
In der Anhörung ist klargeworden, dass unser Standpunkt genauso von den Vertretern der Straffälligenhilfe und den Praktikern aus dem Justizvollzug geteilt wird.
Es ist ein gelungenes Gesetz, das den Strafvollzug in Sachsen-Anhalt angemessen modernisiert. Ich bitte daher den Landtag um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

