Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heute zur zweiten Beratung vorliegenden Gesetzentwurf können wir einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Justizvollzugsrechts in Sachsen-Anhalt vollziehen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2023 macht es erforderlich, auch in Sachsen-Anhalt die Vergütung der Gefangenenarbeit im Gesamtkontext des verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebotes neu zu bewerten. Damit verbunden ist der Anspruch, im Vollzugsrecht des Landes Sachsen-Anhalt ein umfassendes, wirksames, in sich schlüssiges und am Stand der Wissenschaft orientiertes Resozialisierungskonzept zu verankern. Ein wesentlicher Baustein dieses Konzeptes ist die Stärkung des Stellenwertes und der Anerkennung von Arbeit durch eine spürbare Anhebung der Gefangenenlöhne. Zugleich sollen die Gefangenen die Möglichkeit erhalten, etwa bei der Opferentschädigung, Unterhaltsleistung oder Schuldentilgung mehr Verantwortung zu übernehmen.
Daneben sieht der Gesetzentwurf nicht monetäre Vergütungsbestandteile vor, insbesondere die Einführung haftzeitverkürzender Freistellungstage sowie die Möglichkeit, durch Arbeitsleistung einen teilweisen Erlass von Verfahrenskosten zu erlangen.
Zudem legt der Gesetzentwurf die vollzugsrechtliche Grundlage für das sogenannte Day-by-Day-Modell, das es ermöglicht, Ersatzfreiheitsstrafen auch nach Haftantritt im Vollzug durch die Ableistung von freier Arbeit zu verkürzen.
Ergänzend werden vollzugspraktische Regelungen eingeführt, die vor allem die Sicherheit in den Anstalten stärken sollen, bspw. durch Maßnahmen zur Verhinderung des Einbringens sogenannter neuer psychoaktiver Stoffe.
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, um mich für die konstruktiven Beratungen in den Ausschüssen sowie für die wertvollen Hinweise der Sachverständigen und Verbände zu bedanken. Auch die von der Landesbeauftragten für den Datenschutz gegebenen Hinweise wurden umfassend aufgegriffen.
Ebenso begrüße ich, dass künftig die Unterbringung junger Gefangener im Vollzug in freien Formen möglich werden soll. Dieses Modell bietet jungen Menschen ein umfassendes Programm aus Schule, Arbeit, Berufsvorbereitung und sozialer Verantwortung und unterstützt sie auf dem Weg zu einem straffreien Leben. Mit dem Gesetzentwurf legen wir nun den Grundstein, um ein solches Projekt auch in Sachsen-Anhalt zu starten.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist praxisnah, erfüllt die Anforderungen des Justizvollzugs wie auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben umfassend und schafft die Grundlage für eine effektive Umsetzung der Resozialisierungsziele für einen modernen und zukunftsfähigen Strafvollzug. - Vielen Dank.

