Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Sektor Gebäude macht in Deutschland einen Anteil von rund einem Drittel der direkten und indirekten Emissionen aus. Um nicht immer nur auf die Sektoren Energieerzeugung und Industrie zu schauen und von ihnen Emissionsreduktion einzufordern, ist gesamtgesellschaftlich gesehen auch die Wärmeversorgung in Gebäuden in den Blick zu nehmen.
Kommen wir zum Gebäudeenergiegesetz. Während der Ampel-Regierung erfolgten hierzu im Jahr 2023 eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und der Beschluss eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Die GEG-Novelle trat zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Ziel der Ampel-Regierung war es, dass mit Blick auf die nationalen Klimaziele ab dem Jahr 2045 alle Gebäude klimaneutral ausschließlich mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Keine Vorgabe des GEG ist es, dass eine ab dem Jahr 2024 neu aufgestellte Heizung mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Erdwärme erzeugt. Mögliche neue Heizungstypen umfassen bspw. den Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, eine solarthermische Anlage, eine Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse oder grünem bzw. blauem Wasserstoff oder eine Wärmepumpenhybridheizung, also eine Wärmepumpe, z. B. kombiniert mit einer Gasheizung.
Die Vorgaben sind mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt und beinhalten diverse Detailregelungen, auch im Hinblick auf Übergangsfristen. Begleitet werden die Vorgaben durch Förderprogramme des Bundes. Darüber hinaus gibt es im Einzelfall die Möglichkeit einer Befreiung, wenn es sonst wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte kommen würde. - So weit zur aktuellen Rechtslage.
Diese wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode überarbeiten und verbessern. Dabei unterstützt auch die gegenwärtige Bundesregierung mit Blick auf den nationalen Brennstoffemissionshandel und seine Ablösung im Jahr 2028 durch den europäischen Emissionshandel im Gebäudebereich übrigens auch im Verkehrssektor das Ziel von Emissionssenkungen im Gebäudesektor.
Lassen Sie mich zur Chronologie ausführen. Um die Emissionsreduktion im Gebäudesektor besser anzureizen, hatten CDU und CSU in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 formuliert:
„Wir schaffen das Heizungsgesetz der Ampel ab. Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein. Wir fördern technologieoffen emissionsarme Wärmelösungen.“
Die Menschen brauchen Entscheidungsfreiheit.
(Zuruf von der AfD: Ja!)
Sie wissen am besten, welche Heizungsart zu ihrem Wohneigentum und zu ihrem Geldbeutel passt. Dazu gehört für uns auch das Heizen mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz.
(Zustimmung bei der CDU)
Dabei setzen wir auf CO₂-Bepreisung mit sozialem Ausgleich und verlässliche Förderung von technologieoffenen Lösungen. So berücksichtigen wir unterschiedliche Gegebenheiten im Bestand. Entsprechende Regelungen finden sich im gemeinsamen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wieder. Ich will sie nur auszugsweise zitieren:
„Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind unsere Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung. Wir werden wir das Heizungsgesetz abschaffen.“
(Zustimmung von Andreas Schumann, CDU)
„Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare CO₂-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden.
Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen.
Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung vereinfachen wir.“
Das ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf der Bundesebene.
Im letzten Koalitionsausschuss auf der Bundesebene im Dezember 2025 wurde vereinbart, dass die Änderungen als Gebäudemodernisierungsgesetz umgesetzt werden. Eckpunkte dazu sollen Anfang 2026 vorliegen. Wir haben der Presse auch entnehmen können, dass man dabei ist, diese Eckpunkte gemeinsam beschließen zu können.
Zur politischen Einordnung. Das Wahlversprechen der CDU, der CSU wurde in den Koalitionsvertrag auf der Bundesebene aufgenommen. Von einem leeren Wahlversprechen kann also keine Rede sein.
(Zuruf: Na ja!)
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck auch an der Umsetzung dieses Punktes aus dem Koalitionsvertrag. Das Wahlversprechen wird somit angegangen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat ihre Regierungserklärung am 16. Mai 2025 gleich dazu genutzt, einen ersten Ausblick auf das Gebäudemodernisierungsgesetz zu geben. Die Technologieverbote der letzten Novelle einschließlich der Abschaffung des Betriebsverbotes für Heizkessel sollen zurückgenommen werden. Die Abstimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, abgekürzt BMWSB, läuft auf Hochtouren. Das BMWSB vertritt in dieser Abstimmung wohl auch die Auffassung von Bundesminister Carsten Schneider, das Ambitionsniveau von 65 % Nutzung erneuerbarer Energien beim Einkauf neuer Heizungen aufrechtzuerhalten.
Ich gehe davon aus, dass man ein konsensfähiges gemeinsames Ziel innerhalb der Bundesrepublik erreichen wird und dass wir dieses dann auch sehr kurzfristig hier im Land miteinander besprechen können. Ich vertraue hierbei insoweit auch auf den Markt; denn ein Marktpreis ist von jeher der beste Lenker. Gepaart mit Technologieoffenheit bedeutet dies, dass man Wärmepumpen als eine Option genauso zulassen kann wie Biomasse, Fernwärme oder vielleicht andere technologische Entwicklungen, die wir heute noch gar nicht sehen und die wir möglicherweise auch erst viel später zur Kenntnis bekommen werden.
(Zustimmung von Ulrich Thomas, CDU - Andreas Silbersack, FDP, zustimmend: Genau so ist es!)
Die Einigung wird sich in den Eckpunkten weiter wiederfinden und diese werden auch alsbald vorliegen.
Zum Ausblick. Als Landesregierung werden wir die Abstimmung zwischen den regierungstragenden Parteien auf der Bundesebene beobachten. Wir werden uns dabei für eine umfassende Umsetzung des Koalitionsvertrages einsetzen. Denn Energiepolitik muss möglichst technologieoffen betrieben werden. Wie ich bereits ausführte, gilt es, die Intelligenz und Effizienz des Marktes zu nutzen, um die Lösung mit den geringsten Kosten zu finden.
(Zuruf von der AfD: Ja!)
Jede Gebäudebesitzerin, jeder Gebäudebesitzer soll anhand der relativen Preise der Wärmeoptionen für die für ihre bzw. seine individuelle Situation optimale Wahl treffen können und dabei nicht durch unnötige Technologieverbote eingeschränkt werden.
(Zuruf von Lothar Waehler, AfD)
Freie Entscheidungen sind immer besser als strenge Vorgaben, plötzliche Änderungen der Vorgaben und damit ausgelöste Verunsicherung. Wir setzen den Rahmen und lassen die Bürgerinnen und Bürger anhand des Marktes entscheiden. Es wird technologieoffen gehandelt.
Gleichwohl wird sich auch dann ein Fokus auf emissionsarme Wärmelösungen durch die Auswirkungen der CO₂-Bepreisung von Brennstoffen bzw. im Wärme- und Gebäudesektor ergeben. Die Kosten der CO₂-Bepreisung bzw. der dadurch ausgelösten Investitionen in neue Heizungssysteme und der Umstieg auf andere Energieträger müssen dabei abgefedert werden. Gebäudebesitzer, Privathaushalte und Unternehmen müssen wissen, dass sie nicht damit alleingelassen werden, wenn es eine finanzielle Herausforderung für sie darstellt. Einen wichtigen Beitrag leistet die Sanierungs- und Heizungsförderung mit Blick auf die CO₂-Vermeidung.
Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Der gemeinsame Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD greift die Kritik am Gebäudeenergiegesetz auf. Die Umsetzung dieses Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag ist bereits weit fortgeschritten. Der Bund will die derzeitigen Regelungen abschaffen und durch technologieoffenere, flexiblere und einfachere Regelungen ersetzen. Finanzielle Überbelastungen sollen vermieden werden. - Das ist der aktuelle Stand.
Als Landesregierung werden wir den Bund bei dieser wichtigen Reform unterstützen - für die Menschen und für die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

