Dr. Andreas Schmidt (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich darf?
Vizepräsident Wulf Gallert:
Ja.
Dr. Andreas Schmidt (SPD):
Verehrter Herr Präsident!
(Lachen bei der SPD)
Sehr geehrte Damen und Herren! „Die FDP hat das Bedürfnis, über Steuersenkungen zu debattieren“ - so fangen an den Kaminabenden sozialdemokratischer Finanzsprecherkonferenzen normalerweise ziemlich gute Witze an.
(Zustimmung und Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN - Guido Kosmehl, FDP: Ehrlich?)
Ich will gar nicht versuchen, jetzt einen der 2 400 Witze, die es dazu gibt, zu erzählen. Ich will jetzt auch nichts über den vermuteten Zusammenhang zwischen niedrigen Steuern, Steuersenkung und Wirtschaftswachstum sagen. Auf der Suche nach diesem Zusammenhang haben sich schon Generationen von Volkswirten in der Wüste verlaufen.
(Juliane Kleemann, SPD, lacht)
Ich habe keine religionswissenschaftliche Ausbildung und kann also über ungelöste Glaubensfragen und Menschheitsrätsel nicht so viel sagen.
(Lachen bei der SPD - Marco Tullner, CDU: Aber Frau Kleemann kann das! - Eva von Angern, Die Linke: Ja, das kann sie! Und nicht nur das!)
Was ich weiß: Steuerverzicht heißt Einnahmeverlust bei der öffentlichen Hand. Wir verzichten bei der Erbschaftsteuer jetzt schon auf Steuern,
(Dr. Katja Pähle, SPD: Ja!)
die wir einnehmen müssten,
(Eva von Angern, Die Linke: Die wir dringend bräuchten!)
das aber nicht tun. Der Minister hat es erklärt. Das bedeutet, wir müssten eigentlich sparen. Wo können wir denn im Landeshaushalt so sparen? Ich habe einmal überlegt. Sie können mitrechnen; Stifte raus, wer mitmachen will.
(Lachen bei der SPD)
Erster Ausgabenblock, Personalkosten. 42 000 Landesbedienstete, 3,3 Milliarden € Kosten ohne Pensionen und allem, was drumherum ist, Beihilfen, Versorgungsempfänger; 3,3 Milliarden € für die Aktiven. Von den 42 000 sind 25 000 Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen an Schulen, Polizistinnen, Polizisten, Beschäftigte in Straßenmeistereien, Waldarbeiter und im Landeshochwasserbetrieb tätig. Es geht also um das, was im klassischen Falle Leistungsverwaltung ist.
Wenn ich diese Gruppen des Landesdienstes, bei denen ich unterstelle, dass daran niemand sparen will, abziehe, dann bleiben 17 000 Landesbedienstete. Das sind 2 000 weniger als vor zehn Jahren. Am Ende des Jahres 2026 werden es dank Wiederbesetzungssperre, die ja alle diese Gruppen, die ich vorhin genannt habe, nicht betrifft, noch einmal 3 000 weniger sein.
Wenn wir aus dem planmäßig herbeigeführten Ist der Wiederbesetzungssperre ein Soll machen und die 2 700 Vollzeitäquivalente nicht wieder besetzen, die dank Wiederbesetzungssperre nicht mehr im Dienst sind, dann sparen wir ungefähr 5 % der Personalkosten des Landes. Damit kompensieren wir Tariferhöhungen für zwei bis drei Jahre. Dann steigen die Personalkosten wieder. Spareffekt: Ja, aber ein sehr kurzzeitiger.
Zweiter Ausgabenblock, Zuweisung an die Kommunen über den Finanzausgleich. 2,1 Milliarden € wollen wir hierbei sparen. Ist jemand dafür? - Nein.
(Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Dritter Ausgabenblock, Direktinvestitionen des Landes und Investitionsförderungen, z. B. durch die Europäischen Strukturfonds, 1,6 Milliarden €. Wir könnten die Landesanteile sparen. Wir alle versuchen zusammen verzweifelt, das zu vermeiden. Genauso wenig wollen wir, dass wir bei Landesgebäuden und deren Bau sparen.
Hochschulen: 500 Millionen € für Hochschulen. Dort zu sparen bedeutet, Standorte oder gesamte Hochschulen zu schließen, Ausbildungskapazitäten und Ausbildungsgänge zu liquidieren.
(Zuruf von Hendrik Lange, Die Linke: Um das Innovationspotenzial des Landes zu reduzieren!)
Darüber können wir gern reden. Ich sage Ihnen aber gleich: Wer das mit der Martin-Luther-Universität oder der Hochschule Merseburg versucht, der bekommt mit dem Abg. Schmidt Ärger,
(Zustimmung und Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)
und ich weiß, umgekehrt ist es hinsichtlich der OVGU und der Fachhochschule Magdeburg-Stendal mit dem Kollegen Grube so.
Wir können sicherlich beim Nahverkehr sparen, 650 Millionen €.
(Eva von Angern, Die Linke: Wir können alle laufen! Laufen ist gesund!)
Ach nein, können wir nicht: Masse - Regionalisierungsmittel des Bundes. Dort gibt es nichts zu sparen. Sicherlich können wir bei der Unterstützung des kommunalen Nahverkehrs, Straßenbahn- Busanschaffungsförderung, den einen oder anderen Euro streichen.
(Marco Tullner, CDU: Aber nicht in Halle! Nicht in Halle!)
Ich habe nicht so viele Telefonnummern im Handy wie der Ministerpräsident, aber einige Landräte haben meine Telefonnummer. Daher muss ich sagen: Darauf habe ich eigentlich relativ wenig Lust.
400 Millionen € für Zinsen, Rechtsverpflichtungen. 400 Millionen € für die Sonderversorgungssysteme von Rentnerinnen und Rentnern im Land. Das will der Bund uns schon lange abnehmen. Das macht er nicht, weil er dasselbe Einnahmeproblem hat wie wir, in ungefähr derselben Größenordnung.
Damit kommen wir zu dem viel gescholtenen Sozialhaushalt: 2,6 Milliarden €, etwa 1,1 Milliarden € für Eingliederungshilfe und Leistungen nach SGB VII. Dabei geht es um grundgesetzlich geschützte Rechte von behinderten Menschen und den Streit, den wir alle hier kennen, um Rahmenvereinbarungen und dergleichen.
550 Millionen € für Kinderbetreuung: Dort spart mancher im Kopf unheimlich gern.
(Eva von Angern, Die Linke: Wehe wehe!)
Ich weise an der Stelle darauf hin: Kinderbetreuung kostet, was sie kostet, weil man eine Anzahl von Betreuungsstunden mit einer Anzahl von Kindern multipliziert.
(Eva von Angern, Die Linke: Die sollen laut AfD zu Hause betreut werden! Mutti bleibt wieder zu Hause!)
Ungefähr 70 % sind Personalkosten für die Erzieherinnen, ungefähr 25 % sind Gebäudekosten und 5 % sind Verwaltungskosten für die ganze Übung. Wenn ich jemanden treffen würde, der mir erklärt, wo wir dort richtig etwas sparen, dann wäre ich äußerst beeindruckt. Wir werden übrigens tatsächlich nominal weniger ausgeben, weil es weniger Kinder geben wird. Das bedeutet aber auch: Wir nehmen weniger aus Steuerzuweisungen vom Bund ein. Das beißt uns von hinten wieder irgendwo hin.
Es bleiben 100 Millionen € für die Landwirtschaftsförderung - ist Herr Feuerborn anwesend? , Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung, Wirtschaftsförderung.
460 Millionen € im Bereich von Justiz und Strafvollzug: Ich muss nicht erklären, was Sparen dort bedeutet.
(Eva von Angern, Die Linke: Genau! Gefängnisse abschaffen, Herr Schmidt! Was das spart!)
Zusammen sind es haben Sie mitgerechnet? 13,3 Milliarden €. Wenn jetzt irgendjemand noch die Nebenrechnung gemacht hat, was in diesen Bereichen alles unterfinanziert ist, dann ist das Geld des Landes schon alle. Der Rest, der für Kultur draufgeht, für kleinere Förderprogramme und für Leistungen, die sozusagen drum herum sind, also Pensionsfonds, Beihilfen, die Kosten, die die Investitionsbank uns in Rechnung stellen muss, wenn sie für uns Aufgaben erledigt, für diese ist dann schon kein Geld mehr da. Die Wahrheit ist, das Land ist dramatisch unterfinanziert, so wie alle öffentlichen Hände.
(Zustimmung bei der SPD)
Wir brauchen Einnahmen. Eine Reform der Erbschaftsteuer könnte dafür eine Möglichkeit sein. In Deutschland werden jährlich Vermögen von 300 bis 400 Milliarden € vererbt oder verschenkt. Die formal progressiven Steuersätze, 7 bis 50 %, schaffen in der Realität ganze 9,2 Milliarden € Einnahmen, die die Länder insgesamt aus der Erbschaftsteuer erhalten.
(Jörg Bernstein, FDP: Das ist schon ein bisschen mehr, Herr Schmidt!)
- Mag sein, dass meine Zahl nicht aus dem Jahr 2025 ist, das will ich jetzt nicht bestreiten. Ich streite mich nicht um 4 Milliarden €. Ich lass mich gern korrigieren um diesen Betrag.
Auffällig ist die Schieflage, die der Minister auch schon angesprochen hat. Große Vermögen sind im Schnitt mit weniger als 2 % dabei, weil die in der Regel von der Verschonungsbedarfsprüfung erfasst werden, wenn die Erben nicht sowieso schon unglaublich reich sind, während kleine Erbschaften durchschnittlich mit rund 6 % belastet sind.
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, eine seriöse Beamtengewerkschaft und kein Club langhaariger Kommunisten, sagt, ihm sei in seiner Steuerfachprüfung beigebracht worden, dass ein Fall von gezahlter Erbschaftsteuer ein Fall von Fehlberatung sei, und er halte es für eine ziemliche Lücke in der Gesetzgebung, dass man das zulässt, dass man sagt, wenn sich ein Erbe nicht total dumm verhält, zahlt er in der Regel keine Erbschaftsteuer. Er klagt die Politiker deswegen an - der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft; das muss man sich einmal überlegen.
(Zustimmung bei der SPD)
Weil das so ist und weil die Kolleginnen und Kollegen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe wahrscheinlich irgendwie dahintergekommen sind, werden wir uns Rechtsprechung fangen, die sagt, dass dieser Umgang grundgesetzwidrig ist.
(Zustimmung bei der SPD - Zuruf von Stefan Ruland, CDU)
Denn der Vererbende, der geleistet und versteuert hat, ist ja nicht der Steuerzahler, sondern der Erbe. Und ein Erbe ist ein leistungsloses Einkommen, es sei denn, man hat etwas dafür getan, dass man erbt, und dann ist es strafbar.
(Lachen bei der SPD und bei der CDU - Zuruf von der CDU)
Das ist also, glaube ich, schwer zu bestreiten.
Meine Fraktion der Minister hat es dankenswerterweise schon erklärt und meine Redezeit geschont hat dazu ein einfaches und klares Modell zugegebenermaßen jetzt schon im Vorfeld der Rechtsprechung vorgeschlagen, dass den Bestand von mittelständischen Unternehmen nicht gefährdet, nämlich eine Befreiung bis 5 Millionen € Betriebswert. Dann müssen Sie schon eine große Fahrschule haben, Herr Thomas, wenn Sie bei einem Betriebswert von 5 Millionen € herauskommen.
(Lachen bei der CDU)
Private sind bis 1 Million € befreit. Das erspart dann auch eine Menge Bürokratie und Papierchen, die man einreichen muss, um die Steuerbefreiung, die man dann in der Regel ja sowieso kriegt, zu bekommen. Das Modell wäre aber dazu geeignet, die Steuereinnahmen der Länder erheblich zu steigern.
(Stefan Ruland, CDU: Aber nicht das!)
Ich bin mir relativ sicher, wenn das geschehen wird das Bundesverfassungsgericht wird uns ja dazu verurteilen, etwas zu machen , dann werden dieselben Leute, die jetzt sagen, das sei ganz böse und die armen Familienunternehmer, von denen kein Betrieb untergeht, wenn die einfach ihre Steuern dann abstottern müssen,
(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD und von der Linken)
engagiert dafür streiten, dass sich der Bund nicht die schöne Steuereinnahme aneignet, sondern dass die tatsächlich bei den Ländern ankommt, weil wir dieses Geld wirklich dringend brauchen. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Schmidt, Sie haben es vielleicht schon bemerkt, es gibt offensichtlich ein Interventionsbegehren von Herrn Kosmehl. - Herr Kosmehl, Sie haben das Wort, bitte sehr.
Guido Kosmehl (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werter, geschätzter Kollege Dr. Schmidt, Sie haben das, wie nicht anders zu erwarten, wieder hervorragend dargestellt, an welchen Stellen so, wie die SPD glaubt man gar nicht sparen kann. Dann haben Sie wiederum einen ganz großen Geldbetrag in Aussicht gestellt. Sie haben aber während der gesamten Rede und ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört nicht einmal gesagt, wie hoch eigentlich der Betrag wäre, den Sachsen-Anhalt bei Verzicht auf die Erbschaftsteuer im Landeshaushalt einsammeln müsste.
Also, wie hoch sind denn die Einnahmen des Landes Sachsen-Anhalt aus der Erbschaftsteuer? Denn egal, ob Sie mit Ihrem System oder dem anderen linken System die Erbschaftsteuer nach oben bringen, das Gesamtvolumen, was am Ende beim Land Sachsen-Anhalt ankommt, ist nicht so groß, wie Sie hier die Hoffnung bei Ihren Kollegen erweckt haben, man könne neue Ausgaben erfinden. Deshalb nennen Sie doch mal bitte den Betrag, auf den wir im Haushalt verzichten müssen.
Vielleicht können Sie mir noch sagen, wie Sie die Entscheidung auf der Bundesebene, sicherlich notgedrungen, bei der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf Einnahmen zu verzichten, bewerten, und wie hoch die Auswirkungen dieser Entscheidung auf Sachsen-Anhalt im Vergleich zur Erbschaftsteuer sind.
Dr. Andreas Schmidt (SPD):
Ich habe beide Zahlen nicht nachgeguckt. Ich gehe davon aus, dass sie auch nicht wirklich aufregend hoch sind, sondern eher im Bereich „vernachlässigbar klein“ liegen. Aber lieber, sehr geschätzter Kollege Kosmehl, wenn in Frankfurt am Main jemand stirbt, der sein ganzes Leben lang nicht gewusst hat, was er mit seinem Geld machen soll und in Sachsen-Anhalt einen Haufen Immobilien gekauft hat, was übrigens null Wirtschaftswachstum macht.
Wenn Sie Bestandsimmobilien kaufen, bringt das null Wirtschaftswachstum. Es treibt nur die Preise hoch, wird aber steuerlich in diesem Land es ist ein anderes Thema als die Erbschaftsteuer so unanständig hoch begünstigt, dass Sie quasi mit einer Negativsteuer herausgehen können und vom Staat noch mehr kriegen, als Sie tatsächlich an Steuern zahlen.
(Zustimmung bei der SPD, bei der Linken und bei den GRÜNEN)
Wenn derjenige in Frankfurt am Main stirbt und hat seine Erbschaftsteuer in Hessen zu entrichten, dann kommt für Sachsen-Anhalt nichts herum. Aber das ist doch ein Zustand, an dem wir einmal etwas ändern müssen.
(Zustimmung bei der SPD, bei der Linken und bei den GRÜNEN)
Und das bedeutet, Erbschaftsteuer wäre, wenn man mit dem Ertrag vernünftig umginge dafür müssten wir natürlich kämpfen , auch ein Potenzial für eine große Geldumverteilung aus dem erbenreichen Westen in den erbenarmen Osten.
(Guido Kosmehl, FDP: Ah!)
Sie kann helfen, dass wir irgendwann einmal diesen riesigen Unterschied, der, glaube ich, bei 90 % liegt also, wenn 10 € im Osten vererbt werden, werden100 € im Westen vererbt , einmal abbauen. Das wäre doch eine tolle Sache, wenn wir die deutsche Einheit auf diese Art und Weise einlösen könnten, oder?

