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Plenarsitzung

Transkript

Guido Kosmehl (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer ein bisschen schwierig, nach Herrn Hecht zu sprechen. Denn wenn Sie das, was Sie gerade zum Ende Ihrer Rede gesagt haben, ernst nehmen, dann verstehe ich manche Anträge Ihrer Fraktion nicht. Wenn Sie, wie beim letzten Plenum, mehr Bürgerentscheide bei der Baulandplanung machen wollen und damit auch gewählte kommunale Gremien außer Kraft setzen wollen,

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

dann passt das nicht so ganz dazu. Aber das klingt vielleicht auch nicht so gut, wie Sie das hier gern immer so oberflächlich darstellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht wundern, dass die FDP-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt die Einführung von Bürgerräten skeptisch sieht.

(Zustimmung bei der FDP)

Ich halte die in der Ampelregierung getroffene Vereinbarung zum Einsetzen des Bürgerrats zum Thema Ernährung auch für falsch, denn wir merken im Ergebnis, dass dabei kaum etwas herumgekommen ist,

(Dorothea Frederking, GRÜNE: Doch!)

vor allem, weil möglicherweise die Erwartungen sehr viel höher waren.

Ich fange einmal bei ein paar konkreten Punkten aus dem Gesetzentwurf an, Frau Kollegin Lüddemann. Sie schreiben in § 1 Abs. 2 des Bürgerrätegesetzes von mindestens einem von 100 der Wahlberechtigten des Landtags. In Ihrer Begründung zu diesen Paragrafen reden Sie dann nur noch von einem Quorum von 0,1 % der Wahlbeteiligten. Das ist dann schon signifikant weniger. Ich weiß nicht, ob das einfach nur ein Fehler ist oder ob Sie in der Begründung mit der Zahl nach unten gehen wollen. Das gilt, wohlgemerkt, für die Landesebene.

Es sollen mindestens 50 in einen Bürgerrat berufen werden. Der Bürgerrat des Deutschen Bundestages zum Thema Ernährung hatte 160 Mitglieder bei 82 Millionen Einwohnern. 160 Mitglieder! Das Verfahren war wie folgt: Man hat erst einmal Gemeinden ausgelost, 82 in ganz Deutschland. Man hat dann Meldedaten genommen und 19 327 Einwohner ausgewählt. Man hat dann 1 000 verschiedene Bürgerräte konstruiert. Dann hat die Bundestagspräsidentin eine Loskugel gezogen und hat, ich glaube, die Nummer 187 gezogen. Das war dann der Bürgerrat. Daraus sind dann 160 Mitglieder hervorgegangen. Dass es dabei trotzdem noch gelungen ist, alle Bundesländer abzudecken, zeigt, dass die vorausgehende Planung sehr gut war.

Ich weiß nicht, wie das in Sachsen-Anhalt gelingen soll. Wir haben eine sehr heterogene Aufstellung in unserem Land. Wie können Sie sicherstellen, dass Oberzentren, also kreisfreie Städte, dass der ländliche Raum, der dünn besiedelte Raum der Altmark und der etwas dichter besiedelte Landkreis Wittenberg, gleichermaßen vertreten sind? Wie können Sie dabei wirklich eine Gleichheit hervorbringen? - Ich glaube, das geht nicht.

Das, was bei der Wehrpflicht gilt, gilt auch beim Bürgerrat. Das Losverfahren ist an der Stelle wirklich definitiv ungeeignet, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU und von Andreas Silbersack, FDP - Zuruf von der CDU: Genau! - Zuruf von Marco Tullner, CDU)

Deshalb zum Abschluss - ich sehe den Kollegen Nico Schulz sehe -: Die Gemeinden, die jetzt schon die Möglichkeit haben, machen Erfahrungen damit. Diese werden das Instrument nutzen, wenn sie der Meinung sind, dass sie damit entsprechende Themen aufarbeiten können. Vorschreiben sollten wir das nicht.

(Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Dann bleibe ich bei einem Punkt, der so ein bisschen eine Gratwanderung ist. Das ist etwas Neues, was die GRÜNEN in Sachsen-Anhalt sich hierzu ausgedacht haben. Bisher waren wir immer beim Parlament; der Bundestag hat gesagt, dass er den Bürgerrat einsetzt. Sie sagen, dass der Landtag das machen könnte. Die Landesregierung kann auch noch einen Bürgerrat einsetzen. Und wenn 1 % der Wahlberechtigten es verlangt, dann muss die Landesregierung den Bürgerrat sogar einsetzen. Die Empfehlungen sollen dann wiederum auch dem Landtag zur Verfügung stehen. - Das haut hinten und vorne nicht hin.

Ich glaube, dass Bürgerräte ein Instrumentarium sind, das man auf der kommunalen Ebene, wo es vielleicht ab und zu bei bestimmten Themen sinnvoll ist, jetzt schon nutzen kann. Es flächendeckend und auf Landesebene einzuführen, halte ich für falsch. Trotzdem werden wir - in der Koalition gibt es gemeinsame Verabredungen - den Gesetzentwurf in den Innenausschuss überweisen. Ich kann Ihnen aber jetzt schon sagen: Ich glaube, dass der nicht zurückkommt.

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP, und bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Kosmehl.