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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Abg. Lüddemann, Sie haben eigentlich einen Teil dessen, was ich sagen wollte, schon vorweggenommen, indem Sie darauf hingewiesen haben, dass die Hansestadt Osterburg - der Bürgermeister ist hier heute anwesend - im Jahr 2022 erstmals einen Bürgerrat „AG Klimaschutz“ gebildet hat. Dabei ging es darum, Vorarbeiten für ein Klimakonzept der Hansestadt Osterburg zu erarbeiten.

Im September 2024 hat der Stadtrat der Hansestadt Osterburg erneut die Einrichtung eines Bürgerrates beschlossen. Der Bürgerrat 2.0 soll Lösungsansätze für die Verkehrsplanung der Hansestadt erarbeiten.

Was zeigen diese beiden Beispiele? Sie zeigen, dass Bürgerräte in Sachsen-Anhalt schon heute möglich sind und es keiner neuen gesetzlichen Regelung dazu bedarf.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der CDU: Genau!)

In Ihrem vorliegenden Gesetzentwurf geht es daher auch nur vordergründig um die Möglichkeit, Bürgerräte einzurichten. Diese Möglichkeit besteht, wie gesagt, schon heute.

Im Kern geht es allein darum, Kommunen zu verpflichten, zu einem bestimmten Thema einen Bürgerrat einzurichten, wenn 2 % der Einwohner dies beantragen.

In einer Gemeinde mit 10 000 Einwohnern können also 200 Einwohner einen verpflichtenden Bürgerrat beantragen. Nennen Sie mir ein einziges Thema oder ein einziges Partikularinteresse, bei dem es nicht gelingen sollte, 200 Unterschriften für einen Bürgerrat zu sammeln.

Deswegen drängt sich ein wenig der Verdacht auf, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, weil sie gerade im ländlichen Raum in Gemeinde-, Stadt- und Ortschaftsräten sowie Kreistagen eher übersichtlich vertreten sind, nun über Bürgerräte agieren wollen.

(Beifall bei der CDU - Zurufe von Olaf Meister, GRÜNE, und von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Der vorliegende Gesetzentwurf ist deshalb kaum etwas anderes als der Weg in eine neue Räterepublik. Diese Räte sollen zwar nichts entscheiden dürfen,

(Unruhe)

führen aber die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten kommunalen Vertretungen weitgehend ad absurdum,

(Olaf Meister, GRÜNE: Oh!)

wenn sämtliche kommunalpolitischen Themen auch in Bürgerräten behandelt werden müssten.

(Zuruf: Eben!)

Genau das lehne ich ab.

(Zuruf: Gut!)

Mir geht es vielmehr darum, unsere gewählten kommunalen Vertretungen zu stärken und ihnen Vertrauen zu schenken.

(Zustimmung bei der FDP)

Ich jedenfalls traue unseren kommunalen Vertretungen - also unseren Gemeinde-, Stadt- und Ortschaftsräten sowie den Kreistagen - zu, selbst klug zu entscheiden, ob und wie sie die Bürgerinnen und Bürger in wichtige Entscheidungen vor Ort einbinden. Ich möchte ihnen gerade nicht kleinteilig vorschreiben, wie sie das machen sollen. Das geltende Recht gibt den Kommunen alle Möglichkeiten, dies selbst zu entscheiden. Aufgrund ihrer Erfahrungen und der örtlichen Besonderheiten können sie selbst am besten einschätzen, welche Form der Bürgerbeteiligung an der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung für eine kommunale Angelegenheit oder ein bestimmtes Vorhaben in der Kommune geeignet ist. Das ist Ausdruck eigenverantwortlicher kommunaler Selbstverwaltung.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Genau!)

Neben dem Wahlrecht bei kommunalen Wahlen haben übrigens jede Bürgerin und jeder Bürger auch die Möglichkeit, selbst für die kommunale Vertretung oder den Ortschaftsrat zu kandidieren oder als sachkundiger Einwohner in beratenden Ausschüssen mitzuwirken.

Bürgerräte können die Gefahr bergen, die Arbeit in einem regulären ehrenamtlichen Wahlmandat in den kommunalen Vertretungen unattraktiv zu machen. Die Möglichkeit, sich in einem Bürgerrat nur zu einem spezifischen Thema und nur für einen kurzen Zeitraum einzubringen, kann die Bereitschaft schmälern, sich in einem kommunalen Mandat über die gesamte Wahlperiode hinweg für das Wohl der Allgemeinheit einzusetzen. Das kann nicht in unserem Interesse sein.

Abschließend noch eine kurze Bemerkung zur Einberufung eines Bürgerrates durch den Landtag. Auch auf Landesebene ist die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der politischen Meinungsbildung durch das Land möglich, ohne dass es dazu eines neuen Gesetzes bedarf.

(Zuruf von der CDU: Genau!)

Die von der Landesregierung im November 2023 eingesetzte Regierungskommission „Pandemievorsorge“ war aus Bürgerinnen und Bürgern des Landes zusammengesetzt und hat Handlungsempfehlungen für die Pandemievorsorge erarbeitet. Dafür brauchte es kein Gesetz.

Sollte der Landtag von Sachsen-Anhalt die Landesregierung zur Einrichtung eines Bürgerrates zu einem bestimmten Thema auffordern und entsprechend Vorsorge im Haushalt treffen, wird sich dem wohl keine Landesregierung verschließen. Daher rate ich auch insoweit von unnötiger Überregulierung ab.- Vielen Dank.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Frau Ministerin. - Frau Gorr möchte gern eine Intervention loswerden.


Angela Gorr (CDU):

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Zieschang, ich kann jedes Wort, das Sie vorgetragen haben, aus vollem Herzen unterstützen.

Ich möchte noch ein Beispiel hinzufügen. Die Stadt Wernigerode befand sich in einer ähnlichen Situation, die schließlich in größter Frustration endete, weil sich die kommunalen Mandatsträger gegen die Vorschläge dieses Bürgerrats wandten. Man kann dadurch also auch Probleme für die Demokratie herbeiführen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke.