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Plenarsitzung

Transkript

Jörg Bernstein (FDP): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich relativ kurzfassen und werde die fünf Minuten vermutlich nicht unbedingt ausnutzen müssen, weil das meiste von dem, was ich beizutragen hätte, schon gesagt wurde. 

Es wurde darauf verwiesen, dass wir uns im Januar 2024 über einen ähnlich lautenden Antrag der Fraktion Die Linke verständigt haben. Aber einige Punkte habe ich mir jetzt ergänzend zu meinen eigentlichen Vorbereitungen notiert. 

Die Vierjahresfrist, die kritisiert wurde, war mit dem positiven Effekt verbunden, dass die Schulbuchverlage einen Rabatt gewährt haben, der bei längerer Nutzung entsprechend einzupreisen war. 

Ich kann mich auch als Lehrer daran erinnern, dass ein weiterer Vorteil aus dieser quasi Rahmenvereinbarung mit den Schulbuchverlagen recht häufig von uns genutzt wurde, nämlich dieses Recht, Kopien aus Lehrwerken herzustellen. Bis zu 25 % eines Lehrwerkes durften, glaube ich, ohne die Entrichtung einer Nutzungsgebühr kostenfrei kopiert werden. Sie konnten zudem in schulgebundene interne Netze, also auf den Lernplattformen der Schule eingestellt werden, was auch zu einer Erleichterung führt. 

In Erwiderung auf den Kollegen Hecht: Die Entrichtung von Leihgebühren, also 3 € bzw. 1 € pro Schulbuch, wenn die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen vorliegen, sehen wir nicht als Maßnahme an, um jemanden von der Teilhabe an Bildung auszuschließen. 

Wir sehen allerdings Verbesserungsbedarf - das wurde schon angesprochen - im Bereich der Digitalisierung, und zwar zum einen, wenn es um die Lernmittel selbst geht, nämlich die Aufforderung, verstärkt auf offene Bildungsressourcen zurückzugreifen, die im Netz in vielfältigster Form vorhanden sind. Ich habe gerade mit einem jungen Kollegen aus der Fraktion gesprochen und ihn gefragt, wie er dies aus seiner eigenen Sicht reflektiert hat. Hierbei geht es nicht um die Leihexemplare, sondern um Arbeitsplatzsammlungen, die von Eltern angeschafft werden müssen. 

Wie oft passiert es, dass von dem Heft mit Arbeitsblättern nur ein geringer Bruchteil genutzt wird? - An dieser Stelle bietet es sich aus der Sicht des Lehrers an, die Möglichkeiten, die wir über unser EduGPT geschaffen haben, selbst Arbeitsblätter zu erstellen - es ist relativ problemlos, zu nutzen und demzufolge letztlich auch Kosten zu sparen. 

Zum anderen stellt sich die Frage der Administration. Herr Kollege Lippmann, ich erinnere mich an die letzte Sitzung des Bildungsausschusses, in der sie ganz entgeistert gefragt haben, wozu es einen digitalen Schülerausweis brauchte. An dieser Stelle haben Sie eine Antwort. Wenn man ihn wirklich entsprechend ausnutzen würde - ich denke bspw. daran, dass wir eine digitale Schüler-ID einführen wollen - und ihn mit den Daten, die im Bildungsmanagementsystem vollkommen datenschutzkonform erhoben werden, verknüpft, dann könnte man dort Dinge wie die Ermäßigungstatbestände hinterlegen. Dies wäre durch die Nutzung dieses digitalen Schülerausweises völlig problemlos zu administrieren.

Man könnte, wie es an den Universitäten teilweise üblich ist, den digitalen Studentenausweis mit einer Bezahlfunktion ausstatten, sodass darüber Leihgebühren und Ähnliches entrichtet werden könnten. An dieser Stelle gibt es eine ganze Menge zu tun. 

Langer Rede, kurzer Sinn: Wir werden dem Alternativantrag, den wir selbst mit auf den Weg gebracht haben, natürlich zustimmen. In Zukunft werden wir viele Möglichkeiten haben, um über die Frage der Ausgestaltung von digitalen Schülerausweisen und deren Nutzungsmöglichkeiten zu debattieren. Darauf freue ich mich und danke Ihnen an der Stelle für die Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.