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Plenarsitzung

Transkript

Konstantin Pott (FDP): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung - das sind Werte, die unser freiheitliches Zusammenleben tragen. Es sind diese Werte, die auch heute diese so hoch emotional geführte Debatte prägen sollten. Leider sieht die Realität oft anders aus. Noch immer ist das Thema Schwangerschaftsabbruch ein Tabuthema. Noch immer müssen sich Frauen in solch schwierigen Situationen dafür rechtfertigen, so, als handelte es sich um eine grundlegende Grenzüberschreitung. 

Bereits vor gut anderthalb Jahren haben wir über dieses Thema hier im Landtag debattiert. 

Eine Gesellschaft, die sich Freiheit und Verantwortung auf die Fahnen schreibt, muss es aushalten, über Schwangerschaftsabbrüche sachlich und respektvoll zu diskutieren. Es geht hierbei um zutiefst persönliche Entscheidungen, die die jeweilige Frau in ihrer individuellen Lebenssituation trifft. Und es geht um eine Entscheidung, die niemand leichtfertig trifft. 

Für uns Freie Demokraten sind Selbstbestimmung und Eigenverantwortung höchste Güter jedes einzelnen Menschen. Diese Grundsätze gelten nicht nur im wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Leben, sondern auch, wenn es um den eigenen Körper geht. Es weiß niemand besser als die betroffene Frau selbst, was in einer solch intimen Situation das Richtige ist. 

Selbstbestimmung bedeutet aber auch, Entscheidungen nicht leichtfertig zu treffen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein Routineeingriff. Zu ihm kommt es nach einer wohlüberlegten und auch oft schmerzhaften Entscheidung. Deshalb ist es so wichtig, dass Frauen umfassend informiert werden und transparent Zugang zu seriösen Informationen haben. Nur so können sie eigenverantwortlich und selbstbestimmt abwägen. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, dass man sich bei Schwangerschaftsabbrüchen in einem Spannungsfeld bewegt. Auf der einen Seite steht das Recht auf Selbstbestimmung der Frau und auf der anderen Seite der Schutz des ungeborenen Lebens. Diese Spannung macht die Debatte auch immer so schwierig und so sensibel. Doch eines sollte uns bewusst sein: Wer glaubt, Frauen würden diese Entscheidungen leichtfertig treffen, der verkennt die Realität. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ärztliche Begleitung zeigen, dass es hierbei nie um Beliebigkeit geht. Es geht um ganz andere, häufig auch existenzielle Fragen. Viel eher sollten wir also Respekt zeigen, anstatt betroffene Frauen in eine Ecke zu stellen - Respekt vor der Tiefe und der Schwere dieser Entscheidungen. Und wir sollten aufhören, Frauen in Schubladen zu stecken, je nachdem, wie sie sich entscheiden; denn diese Entscheidung ist individuell. 

Eine besonders schwierige Frage, die in diesem Zusammenhang oft gestellt wird, ist auch: Ab wann beginnt das Leben, das geschützt werden muss? Doch diese Frage lässt sich nicht einfach beantworten. Medizin, Ethik und Philosophie liefern dort unterschiedliche Antworten. Gerade deshalb ist es aus politischer Sicht schwierig, hierauf eine allgemeingültige Antwort festzulegen. 

Aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den ich an dieser Stelle auch erwähnen möchte, war die Abschaffung des § 219a im Strafgesetzbuch unter dem damaligen Justizminister Marco Buschmann. Bis zu diesem Zeitpunkt durften Ärztinnen und Ärzte nicht einmal sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne ein Strafverfahren zu riskieren. Das war ein Zustand, der Frauen sowie Ärztinnen und Ärzte bevormundet und wie Kriminelle behandelt hat. Heute können Frauen frei und ungehindert an Informationen gelangen. Ärztinnen und Ärzte können auf ihren Webseiten darstellen, welche Eingriffe sie vornehmen - und das ohne absurde Angst, dafür bestraft zu werden. Wer damals befürchtet hat, es würde nun aggressive Werbung für Abtreibung geben, der ist widerlegt; denn niemand wirbt für einen Eingriff, der so schwerwiegend und persönlich ist. Die Wahrheit ist vielmehr, dass Informationen schützen und umfassend aufklären. Nur wer informiert ist, der kann am Ende auch frei entscheiden.

Wird die Debatte über den § 218 aufgemacht, muss natürlich geschaut werden, wie eine andere rechtliche Regelung aussehen kann; denn am Ende braucht es eine solche. Hier sehe ich bislang leider auch noch keine konkreten Ideen oder Vorschläge der antragstellenden Fraktion der GRÜNEN, die bereits vor längerer Zeit einen weiteren Antrag eingebracht hat, den ich vorhin schon erwähnt habe und bei dem wir über genau das gleiche Thema gesprochen haben. Ich glaube, wenn man sagt, man möchte, dass der Schwangerschaftsabbruch woanders geregelt wird, sollte man auch immer Vorschläge bringen, wie das Ganze aussehen kann.

Ein weiterer Punkt, den wir nicht übersehen dürfen, ist die Versorgungslage, die unter anderem auch in der neuen ELSA-Studie beleuchtet wird. Es zeigt sich, dass es in einigen Regionen Deutschlands nach wie vor schwer ist, überhaupt eine Praxis oder eine Klinik zu finden, die Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, bspw. in Bayern. Besonders in ländlichen Regionen ist die Situation angespannt. In Sachsen-Anhalt wird die Versorgungslage aber als vergleichsweise gut dargestellt. 

Wichtig ist jedoch, zu betrachten, dass auch bei diesem Eingriff die nötige Qualität gewährleistet werden kann, um die Frauen bestmöglich zu versorgen. Wir brauchen eine gute Versorgung. Natürlich darf diese, wie grundsätzlich in der medizinischen Versorgung, nicht durch zu weite Wege gefährdet werden. Jeder Frau sollte unabhängig von Wohnort oder Einkommen ein sicherer Zugang sowohl zur Beratung als auch zur medizinischen Versorgung ermöglicht werden. 

(Beifall bei der FDP)

Ein Fokus muss dabei auch auf der Ausbildung liegen. Schwangerschaftsabbrüche sind Bestandteil der medizinischen Fachausbildung der Gynäkologie. Wichtig ist, dass jede angehende Ärztin und jeder Arzt die Möglichkeit haben, sich in diesem Thema aus- und weiterbilden zu lassen. 

Ebenso wichtig ist auch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Beratungsstellen und den behandelnden Gynäkologinnen und Gynäkologen. Beratungen dürfen nicht isoliert stattfinden, sondern sie müssen Teil eines Netzwerks sein, das Frauen sicher durch den Entscheidungsprozess begleitet. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schwangerschaftsabbrüche werden immer ein sensibles und ein hochemotionales Thema bleiben. Es gibt moralische Bedenken, religiöse Überzeugungen und persönliche Abwägungen, und all das ist völlig legitim. Die Vielfalt der Meinungen gehört ja auch zu einer liberalen Gesellschaft. Wer sich aber aus tiefster Überzeugung gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, verdient auch Respekt. Wer sich dafür entscheidet, muss die Möglichkeit dazu haben. Beides sind persönliche Entscheidungen und beide müssen wir schützen.

(Zuruf von der AfD)

Es darf nicht sein, dass Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, in die Defensive gedrängt oder gar kriminalisiert werden. Gerade in einer offenen Gesellschaft muss gelten, dass Entscheidungen über den eigenen Körper jede Frau für sich selbst trifft. Dabei braucht es natürlich einen rechtlichen Rahmen, um auch das ungeborene Leben zu schützen und das genau in dem von mir beschriebenen Spannungsfeld gut abzuwägen. 

Ich möchte deswegen zum Ende noch einmal ein paar Sachen klar sagen: Schwangerschaftsabbrüche sind keine Alltagsentscheidungen. Sie sind das Ergebnis intensiver Überlegungen, oft von schweren Konflikten und persönlichen Herausforderungen begleitet. Deshalb brauchen wir die Beratungsstellen und die Informationsmöglichkeiten für die Ärztinnen und Ärzte. 

Als Freie Demokraten stehen wir dafür, dass der Staat die Aufgabe hat, hierfür einen Rahmen zu schaffen. Die Schwierigkeit liegt dabei in dem Spannungsfeld zwischen zum einen der Selbstbestimmung der Frau und zum anderen dem Schutz des ungeborenen Lebens. Es darf aber niemals der Staat sein, der von vornherein in dieser Situation die Entscheidung trifft, sie also vorwegnimmt. Frauen müssen selbstbestimmt handeln können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.