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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 22

Beratung

Bericht über den Stand der Beratung zum Antrag „Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt erhalten und ausbauen - Regelung zur Umsetzung des § 13a SGB VIII“ - Drs. 8/3181

Berichterstattungsverlangen Fraktion Die Linke - Drs. 8/5787


Ich denke, ich brauche Ihnen den Hintergrund für ein solches Berichterstattungsverlangen nicht zu erläutern. Das hatten wir schon öfter. - Frau Hohmann, bitte.


Monika Hohmann (Die Linke): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Berichterstattungsverlangen haben wir fast genau auf den Tag vor einem Jahr schon einmal gehabt, genau dasselbe. Also könnten wir jetzt schon den Jahrestag feiern. Ich denke, nachher wird noch einmal erklärt werden, was wir alles gemacht haben, wie lange der Antrag im Ausschuss lag, wie oft er auf die Tagesordnung gesetzt und wieder heruntergenommen worden ist. Zumindest ist das Thema für uns zu wichtig, als dass wir uns ständig hin und her bewegen.

Wir wollen Klarheit, und zwar eine Klarheit auch für diejenigen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die momentan in Arbeit sind, die an den Schulen wertvolle Unterstützung leisten. Sie wollen natürlich auch wissen, wie geht es denn nach der ESF-Periode weiter. Sie haben alle befristete Verträge. Die meisten hier im Hohen Haus sagen, na ja, was wollen wir denn; bis zum 31. Juli 2028 ist ja alles geregelt.

(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)

Ich erinnere aber daran, wie schnell die Zeit vergeht. Die Fachkräfte brauchen eine Perspektive. Wir müssen ihnen diese geben. Bevor wir sie ihnen geben können, müssen wir hier unsere Hausaufgaben machen. Wir müssen doch erst einmal klären, wo die Schulsozialarbeit künftig verortet werden soll.

Wir haben in verschiedenen Diskussionen über Schulsozialarbeit des Öfteren gehört, na ja, das muss in die Schule. Die anderen sagen, nein, das gehört zum Sozialen. Wo muss es denn nun hin? Wir haben deshalb den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dazu befragt, was sie sagen. Sie sagen, im Fall von Schulsozialarbeit hat der Bund bestimmte Regelungsbereiche. In diesem Regelungsbereich, nämlich in § 13a Satz 3 SGB VIII, hat er sich nicht ausdrücklich festgelegt, sondern den Ländern einen Spielraum eröffnet. Die Länder haben also Näheres zu bestimmen, nämlich Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit.

Das haben wir bei uns noch nicht geregelt. Es ist möglich, das im Schulgesetz, im Kinder- und Jugendhilfegesetz oder über Verordnungen, Erlasse zu regeln, wo auch immer. Aber das haben wir nicht. Das fehlt uns. Deshalb sind die Streitigkeiten nach wie vor so groß.

Dann gab es zu diesem Thema natürlich sehr viele Petitionen, über die wir auch in den Ausschüssen beraten haben. Nach wie vor kommen immer wieder neue Petitionen. Ich finde es immer schwierig, dass wir, weil die Schulsozialarbeit momentan über den ESF in der Verantwortung des Bildungssystems liegt, die Stellungnahme aus dem Bildungsministerium kriegen. Und das Bildungsministerium   es tut mir leid, das so sagen zu müssen   macht es sich sehr einfach.

(Zustimmung bei der Linken)

Sie sagen: Na ja, in § 31 KJHG ist die Förderung von Fachkräften doch geregelt. Das kann ja alles gemacht werden. Es steht darin. Dafür sind 8 Millionen € eingeplant. Natürlich kann das Sozialministerium diese 8 Millionen € nehmen und für Schulsozialarbeit ausgeben. - Hallo?

(Eva von Angern, Die Linke: Ja!)

Was machen dann die Träger und alle Ehren- oder Hauptamtlichen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind? Kriegen sie dann nichts mehr?

(Eva von Angern, Die Linke: Das geht gar nicht!)

Also, das ist doch wirklich eine sehr starke Vereinfachung.

(Zustimmung von Eva von Angern, Die Linke)

So kann das natürlich nicht stehen bleiben.

Weiter wird immer darauf hingewiesen   das fand ich nicht mehr zum Schmunzeln; das kommt dann eben vom Bildungsministerium  , dass sich die Landesregierung rechtzeitig vor Ablauf der ESF-Programme schon Gedanken darüber machen wird, wie das Ganze weiter finanziert werden soll. 

Also, ich bin seit dem Jahr 2011 hier.

Und seit dem Jahr 2011 hatten wir mehrere Förderperioden. Jedes Mal vor Ende einer Förderperiode gab es eine ganz schnelle Hauruckaktion: Wir müssen das schnell noch irgendwie verankern, damit uns die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter nicht von Bord gehen.

Dann haben wir eine Landesfinanzierung als Zwischenfinanzierung gemacht. In der letzten Legislaturperiode haben wir ein Landesprogramm entwickelt, das jetzt in der Schublade liegt. Und da liegt es. Jetzt stellt sich die Frage, wie es denn weitergehen kann. -Und jetzt sagen wir: Na ja, dann warten wir erst einmal wieder ab.

Wir haben im Jahr 2026 die Landtagswahl. Daher wird im Jahr 2026 zur Schulsozialarbeit nichts geregelt werden, wenn wir heute noch nicht einmal regeln können, wo sie verortet werden soll. Dann kommt das Jahr 2027. Spätestens dann muss eine Klärung her, wohin das Landesgeld letztendlich geschoben wird, ob nun ins Sozialministerium oder ins Bildungsministerium. Wie wollen wir die Schulsozialarbeit denn weiter finanzieren?

Oder wollen wir sie gänzlich abschaffen? - Das, glaube ich, meine Damen und Herren, ist nicht gewollt; denn soweit ich informiert bin, stehen alle demokratischen Fraktionen hinter der Schulsozialarbeit. Sie wissen mittlerweile, wie wichtig, wie notwendig Schulsozialarbeit ist.

Und mittlerweile hat auch die Wirtschaft das erkannt. Wir kriegen immer mehr und immer stärkere Hinweise aus der Wirtschaft: Macht was, seht zu, dass wir die Schulsozialarbeit festigen, dass wir die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter hierbehalten können, damit wir in den Schulen wirklich Unterstützung haben, die wir dringend, dringend brauchen.

In der nächsten Woche werden wir die Antwort auf die Große Anfrage unserer Fraktion zur Schulsozialarbeit bekommen. Ich befürchte Schlimmes. Ich hoffe, dass es nicht so kommt, wie ich es befürchte. Aber ich kann Ihnen sagen, dass wir mittlerweile im Land nicht mehr alle Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter besetzen können. Wir haben schon im ersten Förderzyklus dieser ESF-Periode im Durchschnitt 20 bis 30 Stellen nicht mehr besetzen können. Jetzt haben wir noch einmal aufgestockt, was richtig und wichtig ist,

(Guido Kosmehl, FDP: Ja, haben wir!)

Aber wir brauchen die Leute dazu. Wir können nicht immer nur befristete Verträge abschließen. Natürlich sagen die jungen Leute dann: Bevor ich in ein befristetes Arbeitsverhältnis gehe, suche ich mir lieber ein Arbeitsverhältnis mit einer unbefristeten Stelle. Wir können die Leute doch nicht ziehen lassen.

Diesen Fehler haben wir schon einmal gemacht, indem wir Lehrerinnen und Lehrer nicht eingestellt haben. Sie sind dann gegangen, und jetzt, wo wir sie brauchen, sind sie nicht mehr da. Wir sollen diesen Fehler nicht noch einmal machen. Wir können nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, und hinterher jammern, dass wir keinen mehr finden.

Also, meine Damen und Herren, ich appelliere an Sie: Lassen Sie uns diesen Prozess wirklich zügig beenden und eine Lösung finden. Eines ist natürlich klar: Dort, wo die Schulsozialarbeit dann verortet werden soll und wird, muss auch das Geld hin. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.