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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 19

Zweite Beratung

Kleine Waffenscheine sind überflüssig - SRS-Waffen müssen erlaubnisfrei bleiben - Keine Verschärfung des Waffenrechts

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/5316

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/5677

(Erste Beratung in der 87. Sitzung des Landtages am 28.03.2025)


Jetzt ist Herr Kosmehl als Berichterstatter an der Reihe. 


Guido Kosmehl (Berichterstatter): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Nach Ihrer umfassenden, ausführlichen Einleitung brauche ich den Bericht aus dem Ausschuss fast gar nicht mehr zu halten. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Antrag der AfD-Fraktion mit der Drs. 8/5316 hat der Landtag in der 87. Sitzung am 28. März 2025 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Inhalt des Antrags ist die Aufforderung an die Landesregierung, sich in den Ausschüssen des Bundesrates gegen den Gesetzentwurf der Hansestadt Hamburg mit der Drucksachennummer BR-Drs. 67/25 auszusprechen, welcher für den Erwerb und Besitz von Schreckschuss , Reizgas  und Signalwaffen künftig die vorherige Erteilung eines kleinen Waffenscheins erforderlich machen würde. Im Gegenteil soll der kleine Waffenschein nach dem Willen der antragstellenden Fraktion der AfD gänzlich abgeschafft werden und durch eine an die deutsche und EU-Staatsbürgerschaft geknüpfte Genehmigung abgelöst werden. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 44. Sitzung am 26. Juni 2025 mit dem vorgenannten Antrag. Die Fraktionen CDU, SPD und FDP legten einen gemeinsamen Beschlussvorschlag vor. Dieser unterscheidet sich grundlegend vom Ursprungsantrag. Unter dem neuen Titel „Das Waffenrecht evaluieren, praxisorientiert mitgestalten und die innere Sicherheit stärken“ trägt die neue Fassung der Tatsache Rechnung, dass das Land Sachsen-Anhalt sowohl im Innen- als auch im Rechtsausschuss des Bundesrates gegen den Gesetzantrag und somit auch gegen die nachfolgende Einbringung des Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag gestimmt hatte. 

Des Weiteren enthält dieser Beschlussvorschlag die Bitte an die Landesregierung, das Waffenrecht praxisorientierter und anwenderfreundlicher zu machen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Insbesondere Letzteres war in der Beratung Gegenstand der Debatte, da die Befürchtung artikuliert wurde, dass Anwenderfreundlichkeit allein die Belange der Waffenbesitzer im Blick habe und alle anderen öffentlichen Interessen dahinter zurückstehen. Aus dem Kreis der Koalitionsfraktionen wurde dem entgegengehalten, dass Anwenderfreundlichkeit sich auch auf jene Behörden beziehe, welche das Gesetz anwenden, um Waffenbesitz zu administrieren und zu regulieren. 

Insgesamt überzeugte der neue Ansatz im Ergebnis der Debatte eine übergroße Mehrheit der Ausschussmitglieder. Bei der folgenden Schlussabstimmung wurde die Ihnen in der Drs. 8/5677 vorliegende Beschlussempfehlung mit 10 : 3 : 0 Stimmen verabschiedet. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und danke für die Aufmerksamkeit.