Tagesordnungspunkt 11
Zweite Beratung
Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/5580
(Erste Beratung in der 90. Sitzung des Landtages am 11.06.2025)
Eine Beratung im Ausschuss hatten wir nicht beschlossen. Die Berichterstattung entfällt deshalb. Eine Debatte wurde ebenfalls nicht vereinbart. Aber Herr Striegel hat Redebedarf angemeldet. - Herr Striegel, bitte.
Sebastian Striegel (GRÜNE):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die erste Lesung zu unserem Entwurf für ein Gesetz für einen besseren Verfassungsschutz liegt nur eine Sitzungsperiode zurück. Die Sommerpause war aber so ereignisreich, dass ich den Eindruck habe, unser Gesetzentwurf ist nicht schlecht gealtert, sondern eher perfekt gereift. Brandenburg hat vor einigen Wochen den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und den dazugehörenden Vermerk in der letzten Woche veröffentlicht. Was in den Augen der Mitglieder der hiesigen Koalition unmöglich erscheint, ist Luftlinie 100 km von hier möglich - und das ohne eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.
Was sagt denn die AfD Brandenburg dazu? Nun, sie haben den Eilantrag gegen die Einstufung zurückgezogen, damit eine Veröffentlichung ermöglicht wird. Wir sehen, es gibt offenbar auch unter gesichert Rechtsextremen unterschiedliche Ansätze, mit dem Verfassungsschutz umzugehen.
Für meine Fraktion und mich bleibt zentral, dass der Verfassungsschutz seine ihm zugedachte Warnfunktion erfüllen kann und dass seine Warnungen wahrgenommen werden, dass wir darüber diskutieren und uns von stichhaltigen Argumenten und Hinweisen überzeugen lassen können.
(Zuruf von der AfD)
Nicht das Parteienprivileg, Frau Innenministerin, verhindert die Veröffentlichung; es ist das Parteienprivileg, das den bloßen Stempel „verfassungsfeindlich“ eben nicht akzeptiert, sondern auch die Offenlegung der Gründe für die Einstufung einer Partei erfordert. In der wehrhaften Demokratie ist die Einstufung als extremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz ein Schritt auf dem Weg zum Parteiverbotsverfahren.
Zum Schluss noch ein Satz zur parlamentarischen Kontrolle: Die muss wirksam sein können. Das setzt voraus, dass grundsätzlich alle Fraktionen an ihr teilhaben können und dass die Integrität des Gremiums sichergestellt ist. Das ist in Sachsen-Anhalt aktuell nicht der Fall. Die Verantwortung dafür trägt die Fraktion der CDU, die absichern muss, dass auch ihr PKGr-Mitglied zumindest die persönlichen Voraussetzungen erfüllen kann, die an eine Sicherheitsüberprüfung nach dem strengen Maßstab einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsübermittlung SÜ 3 zu stellen wären. Sehr geehrte Damen und Herren der CDU, sichern Sie, dass parlamentarische Kontrolle tatsächlich funktionieren kann und die Integrität des PKGr nicht mehr gefährdet wird.
Ich beantrage die Rücküberweisung in den Innenausschuss. - Herzlichen Dank.

