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Plenarsitzung

Transkript

Andreas Silbersack (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier wird Hand angelegt an die Grundfesten der Selbstverwaltungshoheit in unserem Lande.

(Zustimmung von Rüdiger Erben, SPD)

Nicht umsonst haben wir in Artikel 28 des Grundgesetzes klar formuliert, dass es eine Selbstverwaltungshoheit der Kommunen gibt. Genau aus diesem Grund ist in den §§ 53 und 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes geregelt, dass es Kannregelungen gibt und dass es Ermessensspielräume gibt. Das ist die Grundlage und die Balance der beiden Themen: auf der einen Seite Selbstverwaltungshoheit und auf der anderen Seite Überprüfung.

Genau dasselbe setzt sich dann im Kommunalverfassungsrecht fort. Auch darin ist die Balance gefunden worden. Es steht dort „hinzuwirken“. Es wurde gerade schon genannt. Gerade bei großen kommunalen Unternehmen gehen die Big Four, die noch existieren, also KPMG, Ernst & Young, pwc und Deloitte, ohnehin ein und aus. Das heißt, dort wird rund um die Uhr geprüft.

Sie reduzieren den Sachverhalt hier nicht auf eine Frage des Inhalts, sondern der Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsamtes oder des Landesrechnungshofes. Das führt die Diskussion in eine völlig falsche Richtung. Wir sind überhaupt nicht dagegen, dass der Landesrechnungshof dort, wo es notwendig ist, Prüfungen durchführt. Aber in der Absolutheit und in dieser Endgültigkeit, es überall und in allen Fällen zu tun, funktioniert das nicht. So ist unser Rechtssystem nicht aufgebaut. Insofern führt Ihr Antrag in eine völlig falsche Richtung und ist daher abzulehnen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der SPD)