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Plenarsitzung

Transkript

Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Einberufung eines Bildungsforums wurde schon in der 37. Sitzung des Landtages am 24. Februar 2023 angekündigt. Bereits damals forderten Sie, Herr Lippmann, die Berufung eines Bildungsforums in Anlehnung an den Bildungskonvent von 2007. Warum dieses Gremium nicht nötig ist, habe ich schon im Februar eindeutig begründet. Meine Meinung dazu hat sich auch nicht geändert.

In den personalvertretungs- und schulrechtlich verankerten Beteiligungspflichten gegenüber den bekannten Interessenvertretungen werden regelmäßig alle bildungspolitischen Fragen bis hin zu Einzelfällen ausführlich erörtert. Hierzu zählen unter anderem Gespräche mit dem Landesschulbeirat, dem Landeselternrat, dem Landesschülerrat und dem Lehrerhauptpersonalrat. Parallel dazu pflegt das Bildungsministerium einen regelmäßigen Kontakt zu Vertretern der Kirchen, der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern und der Wirtschaft.

Zudem nutzen der Staatssekretär und ich die regelmäßig stattfindenden Schulbesuche, um mit den Schulleitungen, den Lehrkräften und natürlich auch den Elternvertretungen ins Gespräch zu kommen. Überdies pflegen wir im Bildungsausschuss mit allen Fraktionen einen regen Austausch über alle aktuellen bildungspolitischen Herausforderungen.

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)

Erinnern möchte ich zudem daran, dass mit Zustimmung des Bildungsausschusses seit November 2022 eine Expertenkommission, bestehend aus Schulpraktikerinnen und Schulpraktikern aller Schulformen und Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, Empfehlungen unter anderem zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Schulwesens und der Lehramtsausbildung erarbeitet. Diese treffen sich monatlich mindestens einmal und tagen bereits sehr rege.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen des bildungspolitischen Dialogs hat die Landesregierung ein ganzes Paket von Maßnahmen vorgestellt, die die Unterrichtsversorgung in Sachsen-Anhalt und die Lern- und Lehrbedingungen an den Schulen verbessern sollen. Diese Maßnahmen will ich jetzt nicht noch einmal vortragen. Sie sind Ihnen, denke ich, hinreichend bekannt. Es gilt nunmehr, diese konsequent und unter Beachtung der erwähnten personalvertretungs- und schulrechtlich festgeschriebenen Beteiligungspflichten umzusetzen. Geben Sie uns dafür doch ein bisschen Zeit. Sie wissen, gut Ding braucht manchmal Weile, und die Schule muss sich auch auf diese neuen Maßnahmen einstellen.

Liebe Abgeordnete! Ich werde im Folgenden auch kurz auf die Forderung, einen Staatsvertrag zur Lehramtsausbildung und bundesweiten Ausbildungsoffensive abzuschließen, eingehen. Diese Forderung kann ich keineswegs unterstützen,

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)

weil dieser Vertrag die Lebensentwürfe junger Menschen und ihre Berufswahlmotivation nicht beeinflussen wird, weil der Abschluss von Staatsverträgen grundsätzlich sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und somit für kurzfristige Lösungen auch nicht geeignet sein wird, weil die Gefahr besteht, dass regionale und schulfachspezifische Besonderheiten der Länder, insbesondere des ländlichen Raumes, nicht hinreichend berücksichtigt werden

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

und weil das Ansinnen, die Ausbildungskosten über einen Länderausgleich zu finanzieren, aus meiner Sicht sehr illusorisch und auf lange Sicht weder absehbar noch planbar erscheint.

Zudem möchte ich daran erinnern, dass das Land Sachsen-Anhalt in der letzten Legislaturperiode den Lehrkräftebedarf erstmals ermittelt und nunmehr ein zweites Mal fortgeschrieben hat. Wir haben den Bericht erst vor Kurzem dem Bildungsausschuss zugeführt.

Ich wehre mich gegen die Behauptung, die Sie, Herr Lippmann, aufstellen, dass der Ausbildungsbedarf in den Ländern nicht ehrlich ermittelt wird. Es kommt natürlich auch immer auf bestimmte Parameter an, die man einbezieht. Man kann sicherlich darüber streiten, wie viele Unterstützungssysteme Schule braucht, wie viele Schulsozialarbeiter, wie viele pädagogische Mitarbeiter. Man kann streiten über Inklusion, doppelte Besetzung von Klassen usw., was andere Länder, auch außerhalb von Deutschland, zum Teil haben.

Daher kommen unterschiedliche Zahlen zustande; denn auch die Experten, die Wissenschaftler rechnen unterschiedlich. Das muss man doch einmal zur Kenntnis nehmen. Hier rechnet sich niemand etwas schön. Wir alle, die Bildungsminister, kennen unsere Probleme vor Ort, das können Sie mir glauben, und genauso die Wissenschaftsminister, die mit uns gemeinsam in der KMK sitzen, wo wir auch gemeinsam dazu beraten.

Die Beratungen dazu, welche Daten dafür regelhaft erhoben werden müssten und welche Modelle mit welchen Vorannahmen eine verlässliche Abschätzung des Bedarfes erlauben und mit welchen Datenprognosen zum Lehrkräfteangebot optimiert werden können, werden im Rahmen der KMK-Gremien bereits intensiv diskutiert und thematisiert, ohne dass sie Gegenstand eines solchen Staatsvertrages sind. Es gibt also sehr viel Bewegung und wir passen das auch regelmäßig an.

Der Antrag verkennt zudem, dass es bereits eine Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen gibt. Diese Vereinbarung greift Themen wie die regelmäßige Erstellung von Modellberechnungen zum künftigen Angebot und Bedarf an Lehrkräften auf, die Schaffung bedarfsgerechter Ausbildungskapazitäten, Maßnahmen zur Erhöhung des Studienerfolgs, die gegenseitige Anerkennung erworbener Abschlüsse und Maßnahmen in Bezug auf Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Diese Ländervereinbarungen haben die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen im Oktober 2020 unterzeichnet.

Ferner hat sich die Ständige Wissenschaftliche Kommission   diese will ich hier auch noch einmal nennen   in ihrem aktuellen Gutachten mit dem Thema Lehrkräftegewinnung und Lehrkräftequalifizierung befasst und wird uns am Ende des Jahres einen ausführlichen Bericht vorlegen. Sie hat erst einmal sofortige Maßnahmen vorgestellt und angekündigt, der KMK mittel- und langfristige Maßnahmen vorzulegen. Somit brauchen wir keinen neuen Vertrag, keinen weiteren Vertrag.

Es gilt nunmehr, dass alle Länder die von der KMK getroffenen Vereinbarungen und Empfehlungen einhalten und umsetzen. Das ist, glaube ich, ein viel kritischeres Problem; denn an der einen oder anderen Stelle sieht man, dass sich nicht alle an unsere selbst gegebenen Vereinbarungen halten. - Ich danke Ihnen ganz herzlich.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Danke. Herr Lippmann hat eine Frage. - Herr Lippmann, bitte.


Thomas Lippmann (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, auf die Vereinbarung und darauf,k was ich davon und von der Bedarfsermittlung halte, bin ich in meiner Einbringungsrede eingegangen. Aber weil Sie so einen Staatsvertrag so klar und deutlich und unmissverständlich ablehnen, will ich Sie fragen: Wie schätzen Sie das ein, warum haben Ihre Parteikolleginnen und  kollegen in Bremen dem zugestimmt?

Die Beschlussfassung in Bremen ist ja dadurch zustande gekommen   ich habe es in der Begründung zu unserem Antrag erwähnt  , dass die CDU einen wortreichen und umfangreichen Antrag zu dieser Staatsvertragsfrage vorgelegt hat, dem sich die Koalition in Bremen dann angeschlossen hat

(Eva von Angern, DIE LINKE: Das geht nämlich auch mal!)

und der eine große Schnittmenge mit unserem Antrag hat. In unserem Antrag steht ein bisschen mehr drin, aber es gibt eine große Schnittmenge mit dem Bremer Antrag, der dort von der CDU eingebracht wurde. Warum kommen Sie zu einer völlig anderen Einschätzung?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Das kann ich Ihnen beantworten. Ich habe versucht, das in meinem letzten Satz anzudeuten: Wenn wir in der KMK Vereinbarungen treffen und sagen, das wollen wir jetzt alle gemeinsam so tun, dann halten sich einige Länder eben nicht an die Vereinbarungen. Wenn Fraktionen, ob Oppositionsfraktion oder regierungstragende Fraktion, mitbekommen, dass sich ihre Bildungsadministration nicht an die KMK-Vorschriften hält, ist es doch legitim, dass dann solche Anträge unterstützt werden, mit denen deutlich gemacht wird: Ihr macht nicht das, wozu ihr euch in der KMK verständigt habt. Das sind die Ausflüsse.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Aber in Bremen ist das dann beschlossen worden!)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Dann sind wir     


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Wir halten uns aber an unsere Abmachungen, auch was die KMK anbelangt.