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Plenarsitzung

Transkript

Eva von Angern (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt hat in der vorliegenden Fassung Anfang Februar seinen 21. Geburtstag gefeiert. Seit der Verabschiedung ist viel passiert. Die Gesellschaft hat sich verändert, die Bestattungs- und Trauerbewältigungskultur hat sich verändert.

Es ist fast neun Jahre her, dass ich für meine Fraktion schon einmal zu dem Thema gesprochen habe. Ich habe wagemutig einen Antrag auf eine Reform des Bestattungswesens gestellt.

(Zustimmung von Guido Henke, DIE LINKE)

Ich habe damals schon darauf hingewiesen, dass es die vermeintliche Bestattungs- und Trauerkultur auf unserem Gebiet noch gar nicht so lange gibt. Es ist also keine jahrtausendalte Kultur, auch wenn das hier so proklamiert wird.

Wir reden jetzt tatsächlich schon seit mehreren Wahlperioden über das Thema. - Herr Krull, die Vorschläge für die Überweisung in die Ausschüsse bereiten mir tatsächlich Sorge, dass sie als CDU-Fraktion möglicherweise darüber nachdenken, den Gesetzwurf in den Ausschüssen zu beerdigen.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Nein!)

Das fände ich tatsächlich schwierig. Ich erinnere mich tatsächlich an ein Gespräch mit dem früheren Generalstaatsanwalt. Denn das war eigentlich der Grund, weshalb ich dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hatte. Er bat mich inständig, von der gesamten Reform abzusehen und nur das Thema zweite Leichenschau bei Erdbestattungen anzusprechen.

Denn seit vielen, vielen Jahren haben wir nicht nur fehlerhaft ausgefüllte Totenscheine, sondern wir haben möglicherweise auch viele unentdeckte Delikte, Kapitalstraftaten, die nicht entdeckt werden, auch wenn es nur 10 % sind, die Erdbestattungen in Sachsen-Anhalt realisieren. Diese könnten eben aufgrund einer validen, durch Rechtsmediziner durchgeführten zweiten Leichenschau entdeckt werden. Vielleicht denken Sie darüber nach, dass das möglicherweise doch etwas schneller das Licht der Welt erblickt und auch in Kraft tritt.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Kurz zu Ihrem Gesetzentwurf. Die interkulturelle Öffnung ist zu sehen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Sie haben es selbst angesprochen. Ich bin gespannt, ob sich die CDU-Fraktion tatsächlich der Lobby der Bestattungsinnung entgegenstellen wird, die sich nun schon seit vielen Jahren gegen die Lockerung oder Abschaffung der Sargpflicht ausspricht, oder ob sie mal für die Interessen der Menschen in Sachsen-Anhalt einsteht. Wir begrüßen ausdrücklich, dass hier   wir sind tatsächlich das vorletzte Bundesland, das diese Entscheidung trifft   ein entsprechender Schritt gegangen wird.

Zur ausbeuterischen Kinderarbeit möchte ich nur sagen: Die Anhörung hat damals tatsächlich gezeigt, dass es sehr wohl feststellbar ist, woher diese Steine kommen, aus welchem Steinbruch sie kommen und ob möglicherweise ausbeuterische Kinderarbeit die Grundlage war. Von daher: Schauen Sie noch einmal in das Anhörungsprotokoll.

Ich finde es gut, dass es endlich eine Regelung zu den sogenannten Sternen- oder Schmetterlingskindern gibt. Wir wissen alle, dass das schon Realität ist, dass es also kein Krankenhaus mehr gibt, das das Gesetz anwendet und das Leben, was es nicht geschafft hat, in den Krankenhausmüll entsorgt, was das derzeitige Gesetz tatsächlich noch ermöglicht, sondern dass auch jetzt schon Sammelbestattungen, überhaupt Bestattungen vollzogen werden.

Ich bedaure ausdrücklich, dass Sie sich nicht dazu durchgerungen haben, den Friedhofszwang zu lockern. Wir alle wissen, dass das auch jetzt schon möglich ist, dass es Umgehungstatbestände auch jetzt schon gibt. Insofern, finde ich, hätten wir da auch einfach nur der Realität folgen können.

Denken Sie bitte noch mal darüber nach   auch das war Teil der Anhörung  , ob wir nicht doch eine Bestattungsfachkraft in Sachsen-Anhalt einführen wollen. Ich fand, das waren überlegenswerte Dinge, die in den Anhörungen in den letzten Wahlperioden angesprochen worden sind.

Meine Redezeit ist zu Ende. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. - Wir überweisen natürlich mit, auch wenn ich die Vielzahl der Ausschüsse nicht überzeugend finde.

(Beifall bei der LINKEN)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Danke, Frau von Angern. - Es gibt noch eine Intervention von Frau Schneider. - Frau Schneider, machen Sie mal.


Dr. Anja Schneider (CDU):

Nur ganz kurz. - Zu Ihrer Anmerkung, dass Sie das Gefühl haben, dass wir dieses Bestattungsgesetz sozusagen in den verschiedenen Ausschüssen bestatten wollen. Ich denke, da können wir ganz klar sagen: Nein. Gerade das Thema, das Sie zum Schluss angesprochen haben, die Bestattung der Sternenkinder, der Schmetterlingskinder ist uns ganz, ganz wichtig. Es ist uns wichtig, das in aller Verbindlichkeit in der Gesellschaft nach vorn zu bringen. Von daher ist es wirklich eine Frage der Gründlichkeit in der gesellschaftlichen Breite.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie können reagieren, wenn Sie wollen.


Eva von Angern (DIE LINKE):

Frau Dr. Schneider, die Worte hör‘ ich wohl, allerdings schaue ich auf die letzten neun Jahre.

(Zuruf von der CDU: Ich nicht! - Lachen bei der CDU)

- Nicht Ihre und meine, aber auf die hier im Haus und auf die Debatte um das Gesetz. - Wir sind dabei. Sie können da auch als Partnerin auf uns zählen, weil wir es für dringend erforderlich halten, dass hier eine Novelle umgesetzt wird. Ich habe Ihnen unsere Präferenzen in meinem Redebeitrag deutlich gemacht. Schauen wir mal.

(Beifall bei der LINKEN)