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Plenarsitzung

Transkript

Katrin Gensecke (SPD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der letzten Landtagsitzung haben wir den Haushalt für das Jahr 2023 verabschiedet. Darin enthalten waren auch die 2,4 Millionen € für die Ausbildungsvergütung für die zukünftigen Pflegehelferinnen und Pflegehelfer. Das Geld ist nun da und nun kommt das dazugehörige Gesetz. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung regelt die verpflichtende Zahlung einer Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer ab August 2023 in Höhe von 620 € und im zweiten Jahr in Höhe von 650 €. Das ist doch wirklich eine gute, eine gewinnbringende Sache, sehr geehrte Damen und Herren.

Wir alle aber wissen   das ist in den einzelnen Redebeiträgen schon mehrfach angedeutet worden   um den großen Fachkräftebedarf im Gesundheitsbereich. Wie ich bereits vor vier Wochen hier an dieser Stelle gesagt habe, ist eine Vergütung ein ganz wichtiges, aber nicht immer das ausschließliche Kriterium, damit sich junge Leute für eine Ausbildung in diesem Bereich entscheiden. Deshalb bitte ich darum, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Bildungsausschuss zu überweisen.

Ab August wird es die Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer geben. Aber - da kommt das große Aber, und dabei möchte ich auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE eingehen  : Wir haben weiterhin einige Gesundheitsberufe, in denen man immer noch Geld für die Ausbildung mitbringen muss. Das ist gerade im Bereich der Physiotherapie, der Ergotherapie, der Logopädie, aber auch im Bereich der Diätassistenten nicht hinnehmbar. Denn für diese Ausbildungen wird immer noch Schulgeld verlangt und keine Vergütung gezahlt. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und des hohen Fachkräftebedarfs ist das ein Zustand, der schnellstmöglich beendet werden sollte.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)

Die Sicherung der Fachkräfte für morgen ist auch eine arbeitsmarktmotivierende Maßnahme. Das Land verfügt nämlich über verschiedene arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, um frühzeitig junge Menschen für eine berufliche Ausbildung zu gewinnen, so z. B. über Praktikumsgutscheine. Dabei dürfte eine Abschaffung des Schulgeldes nur folgerichtig sein. So können nämlich zukünftige Versorgungsbedarfe besser ausgerichtet und Versorgungslücken geschlossen werden.

Schuldgeldfreiheit wirkt demnach auch ungerechten Bildungschancen in der Ausbildung entgegen und schafft damit wieder mehr Attraktivität für dieses Berufsbild. Daher lassen Sie uns gemeinsam mit dem Bildungsressort und dem Sozialressort überlegen, wie wir hierbei schnell Lösungen finden können. Wir alle wissen, gerade wenn man hier sehr lange in vielen Sitzungen sitzt, dass wir auch an der einen oder anderen Stelle zukünftig einmal mehr einen guten Physiotherapeuten oder eine kompetente Pflegefachkraft brauchen werden.

Lassen Sie uns deshalb den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur federführenden Beratung in den Bildungsausschuss und zur Mitberatung in den Sozialausschuss überweisen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)