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Plenarsitzung

Transkript

Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Landesregierung! Angesichts der überaus verdienstvollen und herausfordernden Arbeit, die die Betreuungsverbände bei uns im Land leisten, ist dieser arg verspätete Gesetzentwurf nicht nur ein Ärgernis, sondern leider nur allzu leicht als Ausdruck von Geringschätzung zu begreifen. Zumindest zeugen die Anschreiben, die mich und wahrscheinlich nicht nur mich zu diesem Thema erreicht haben von diesem Gefühl der Missachtung aufseiten der Betreuungsvereine.

Als Land haben wir fahrlässig gehandelt, allein schon fiskalisch. Sollten die Betreuungsvereine mitsamt ihren ehrenamtlichen Betreuerinnen verloren gehen, dann obläge diese Aufgabe allein Berufsbetreuern. Das würde sich in massiven Kostensteigerungen im Justizhaushalt niederschlagen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine hat in einer Stellungnahme im Jahr 2010 die Mehrkosten durch Berufsbetreuer im Unterschied zu ehrenamtlichen Betreuenden der Vereine auf einen Faktor von etwa sieben beziffert. Betreuungsvereine leisten also nicht nur wertvolle Arbeit im menschlichen Sinne, sondern sie entlasten auch Jahr für Jahr den Landeshaushalt.

Im Grunde ist der Vorgang auf der Landesebene geradezu tragisch; denn eigentlich steht die neue Gesetzeslage auf Bundesebene für eine Wertschätzung und Anerkennung der Betreuungsvereine. Davon zeugt der geschaffene Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung, die das gesamte Aufgabenspektrum umfasst. Damit erhalten die Betreuungsverbände ein hohes Maß an Planungssicherheit. Dieses positive Signal vonseiten des Bundes wurde vonseiten des Landes leider durch massive Verzögerungen konterkariert.

Ja, es stimmt natürlich, im Haushaltsplan 2023 sind bereits finanzielle Vorkehrungen getroffen worden, um die neuen Aufgabenfelder der Betreuungsvereine und deren neue Finanzierung zu untersetzten. So weit so gut.

Aber selbst wenn die Finanzierung der Vereine mittels einer Übergangsfinanzierung gewährleistet sein sollte, wie die Landesregierung in einer entsprechenden Pressemitteilung feststellte, bleibt doch das Problem, ohne das notwendige Ausführungsgesetz können etwa die neu eingeführten Registrierungen oder Sachkundenachweise nicht umgesetzt werden, weil schlicht nicht geregelt ist, welche Behörde im Land zuständig ist, bis der nun endlich vorliegende Gesetzentwurf verabschiedet worden ist.

Ich hoffe also auf ein schnelles parlamentarisches Verfahren. Es bleibt abzuwarten, wie die Betreuungsvereine auf den Gesetzentwurf und auf den Weg bis zur heutigen ersten Lesung zu sprechen sein werden. Deswegen bin ich sehr gespannt auf die Anhörung im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung natürlich zu. - Vielen Dank. 

(Zustimmung bei den GRÜNEN)