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Plenarsitzung

Transkript

Gordon Köhler (AfD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem im Juni des vergangenen Jahres das Betreuungsorganisationsgesetz des Bundes in der aktuellen Form verabschiedet worden ist, liefert das Sozialministerium nun den dazu gehörenden Entwurf des Ausführungsgesetzes.

Nach einem Dreivierteljahr diskutieren wir über die Umsetzung eines Gesetzes auf der Landesebene, welches seit dem 1. Januar dieses Jahres auf der Bundesebene bereits in Kraft ist.

Es bleibt an dieser Stelle erst einmal die Nachlässigkeit festzustellen. So hat es Sachsen-Anhalt mangels eines entsprechenden Gesetzentwurfes versäumt, das entsprechende Ausführungsgesetz rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Denn das Bundesgesetz enthält durchaus Punkte, die es den Betreuungsvereinen im Land einfacher machen würden, ihre wichtigen Aufgaben wahrzunehmen.

Hierzu zählen ganz klar die Regelungen zur personellen wie auch zur finanziellen Ausstattung der Vereine. Auch die Beratungsleistungen dieser Vereine für alle im Hinblick auf solche wichtigen Dinge wie Vorsorgevollmachten und Betreuungs- und Patientenverfügungen seien hier beispielhaft genannt, ebenso die Stärkung der Selbstbestimmung der betreuten Person in einem entsprechenden Betreuungsverhältnis.

Es ist schade, dass offensichtlich erst die Einstellung der Arbeit mancher Vereine ausreichend Druck erzeugt hat, um die Landesregierung zum Handeln zu bewegen. Dieser Schritt war dabei unausweichlich, ist doch die Vergütung für die Tätigkeiten durch das Versäumnis der Landesregierung nicht hinreichend geregelt worden.

Um das Ausführungsgesetz nun schnellstmöglich zur Geltung zu bringen, werden wir der entsprechenden Ausschussüberweisung zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der AfD)