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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Altlastengesetze

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2465


Einbringen wird diesen Gesetzentwurf das Mitglied der Landesregierung Herr Schulze. - Herr Schulze, bitte schön.


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Nachdem es gerade ein bisschen emotional wurde, haben wir jetzt - das hat die Regie gut gemacht  , ein Thema, das ganz bürokratisch ist, sodass es keine Emotionen oder weniger Emotionen gibt, wobei bei Altlasten immer Emotionsbedarf besteht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen das Gesetz über die Errichtung einer Landesanstalt für Altlastenfreistellung sowie das Gesetz über das Sondervermögen „Altlastensanierung“ geändert werden. Die Änderungen betreffen insbesondere

•    erstens die bestehenden Ressortzuständigkeiten,

•    zweitens das Organisationsstatut der Landesanstalt für Altlastenfreistellung sowie

•    drittens das Verfahren der Altlastensanierung.

Insgesamt betrachtet passen wir das Gesetz den aktuellen Gegebenheiten an und machen es moderner.

Ich will kurz auf einige Einzelheiten eingehen:

Erstens geht es um die Zuständigkeiten.

(Unruhe)

- Frau Vorsitzende, Sie können das Auditorium einmal auffordern, kurz zuzuhören. Die Altlastensanierung ist ein schönes Thema.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Die Altlastensanierung spielt für das Land Sachsen-Anhalt nach wie vor eine sehr große Rolle.


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Genau.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Deswegen ist es auch wichtig, wie die Altlastensanierung organisiert ist. Genau damit beschäftigt sich dieser Gesetzentwurf.


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Vielen Dank, Frau Vorsitzende. - Nach der vorgesehenen Änderung des Gesetzes muss nicht mehr nach einem Neuzuschnitt der Ressorts - wie sonst üblich, sind diesbezüglich nach Landtagswahlen entsprechende Änderungen vorgesehen - das Gesetz geändert werden. So erfolgt die Zuständigkeitszuweisung an die Fachressorts der Landesregierung nicht mehr mit der Ressortbezeichnung, sondern stattdessen mit der wahrzunehmenden Fachaufgabe.

Nach dem Gesetzentwurf ist dies für die Fachaufsicht für die Landesanstalt für Altlastenfreistellung das für die Altlastenfreistellung zuständige Ministerium. In dieser Wahlperiode ist es also mein Haus, also das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten.

Zweitens. Zur Änderung des Organisationsstatutes. Die Aufgaben und die innere Ordnung der Organe der Landesanstalt für Altlastenfreistellung wurden an den Public Corporate Governance Kodex des Landes angepasst. Dieser gehört zum Handbuch für das Beteiligungsmanagement und soll unter anderem den angemessenen Einfluss des Landes auf seine Unternehmen sicherstellen.

(Lachen bei der CDU - Marco Tullner, CDU: Was noch mal?)

Definiert wurde die Aufgabe - danke, Herr Tullner  , der Geschäftsführung demnach als die eigenverantwortliche Führung der Geschäfte. Der Aufgabenbereich der Geschäftsführung wurde dadurch gestärkt. Die Aufgabe des Verwaltungsrates besteht nach dem Gesetzentwurf in der Überwachung und Beratung der Geschäftsführung. Die Aufgabe des Verwaltungsrates wurde darin entsprechend konkretisiert.

Ich will noch einige Änderungen zum Verfahren der Altlastensanierung nennen. Die Altlastensanierungsmaßnahmen sind nicht mehr mit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben abstimmungspflichtig. Der am 23. Oktober 2001 zwischen der Bundesanstalt und dem Land geschlossene Generalvertrag über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten im Land Sachsen-Anhalt hat die alleinige Sanierungsverantwortung in die Hände des Landes gelegt.

Weitere Änderungen: Die Regelungen der Gesetze wurden im Übrigen auch im Detail geprüft und auf den aktuellen Stand der Zeit gebracht.

Abschließend möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesanstalt danken. Sie machen aus meiner Sicht auch für die Wirtschaft Sachsen-Anhalts eine sehr gute Arbeit. Sie werden sehr selten öffentlich genannt. Jürgen Stadelmann und seine Leute haben, denke ich, in den letzten Jahren vieles auf den Weg gebracht und werden das auch in den nächsten Jahren weitermachen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)