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Plenarsitzung

Transkript

Holger Hövelmann (SPD):

Lieber Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen heute eine weitere Wegmarke für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Verabschiedung des Staatsvertrages trägt dazu bei, dass der Reformprozess der Anstalten ein weiteres Stück vorankommt. 

Ich möchte drei Punkte besonders hervorheben. Erstens. Wir stärken die strukturelle Kontrolle der Anstalten. Die Gremien erhalten zukünftig umfassend Einblick in das wirtschaftliche Handeln der Anstalten. Das sorgt nicht nur für Transparenz, sondern hilft auch dabei, Fehlverhalten wie z. B. in der Intendanz des RBB zu erkennen und im besten Fall zu verhindern. 

Zweitens. Die Programmgestaltung erfolgt näher an den Bürgerinnen und Bürgern. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist damit in der Lage, alle Teile der Gesellschaft anzusprechen. 

Drittens. Die Sehgewohnheiten gerade jüngerer Zuschauerinnen und Zuschauer können stärker berücksichtigt werden durch mehr Angebote in Onlinemediatheken und die Möglichkeit, Angebote vollständig in das Intranet bzw. das Internet zu überführen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das alles sind Schritte in die richtige Richtung. Aber sie sind noch lange nicht das Ziel. Ich freue mich daher, dass die Länder mit dem schon jetzt vorliegenden Entwurf zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag den eingeschlagenen Weg fortsetzen werden. Insbesondere die Transparenz- und Complianceregeln werden weiter ausgebaut.

Wir wollen jedoch als Landesparlament die Reformprozesse der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nur vom Seitenrand aus kommentieren. Die Koalitionsfraktionen haben daher zusätzlich zu dem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag eingebracht. Mit ihm bringen wir eine deutliche Erwartungshaltung an die Anstalten und an die Gremien zum Ausdruck. Sie müssen für Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihrem Rundfunk sorgen. 

(Beifall bei der SPD)

Das Versagen beim RBB war nicht zuletzt ein Versagen der Kontrollinstanzen. Die Rundfunk- und Verwaltungsräte in den Anstalten stehen nicht außerhalb des Reformprozesses. Sie müssen aktiver Teil sein. Das gilt selbstverständlich auch für die Mitglieder der Rundfunkräte in unserem Hohen Hause und in unserer Landesregierung. Als Parlament können und wollen wir Ihnen die Mittel dazu an die Hand geben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk befindet sich wahrlich an einem Wendepunkt. Einerseits ist er weiterhin als wichtige Informationsquelle von den Bürgerinnen und Bürgern geachtet und anerkannt, 

(Unruhe bei der AfD - Zuruf: Nö!)

andererseits ist die Kritik an einzelnen Entwicklungen unüberhörbar. Ich bin optimistisch, dass wir bei der Lösung dieser Fragen auf einem guten Weg sind. Aber wir sollten dabei nicht stehen bleiben. Mit der Zustimmung zum Staatsvertrag, mit dem Entschließungsantrag der Koalition und nicht zuletzt mit dem Einsatz der Enquete-Kommission „Das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Transparenz und Reformwillen stärken“ tragen wir als Landtag von Sachsen-Anhalt unseren Teil dazu bei, dass der Reformprozess vorangetrieben wird.

(Beifall bei der SPD)

Ich bitte daher den Landtag um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Medienausschusses und auch um Zustimmung zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)