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Plenarsitzung

Transkript

Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dieser Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass die erweiterte Beitragsentlastung für Mehrkindfamilien auch im kommenden Jahr zum Tragen kommt. Damit werden ein erster großer Meilenstein für familienentlastende Vorhaben unserer neuen Landesregierung in die Tat umgesetzt und das Versprechen des Koalitionsvertrages gehalten, dass die in der vergangenen Legislaturperiode zunächst befristet in das Landesrecht aufgenommenen Maßnahmen des Gute-Kita-Gesetzes fortgeführt werden.

Der Koalitionsvertrag des Bundes wurde nunmehr veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem, dass das Gute-Kita-Gesetz auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung fortgesetzt wird und dieses bis Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards überführt werden soll.

Nun heißt es, sehr schnell in die Verhandlungen mit dem Bund einzusteigen und die Verlängerung unserer Gute-Kita-Gesetz-Maßnahmen über das Ende des Jahres 2022 hinaus abzusichern. Der Bund hat hierzu zeitnah Gespräche mit den Ländern angekündigt.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wie ich bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfes im November sagte, ist die erweiterte Entlastung für Mehrkindfamilien für die Dauer eines Jahres mit Landesmitteln zu verlängern, denn diese mit Bundesmitteln finanzierte Maßnahme hatte nur eine Laufzeit bis Ende 2021.

Mit der heute nun zu beschließenden Gesetzesänderung sollen eine Regelungslücke im Jahr 2022 geschlossen und Planungssicherheit für die Kommunen und die Familien erreicht werden. Die kommunalen Spitzenverbände forderten in ihrer Stellungnahme an den Landtag, dass der Auszahlungstermin für die Abschlagszahlung vom 1. Mai 2022 auf den 1. März 2022 vorgezogen werden solle. Dieser Bitte wurde im parlamentarischen Verfahren nachgekommen, sodass die Kommunen diese Mittel bereits im I. Quartal 2022 erhalten werden.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich danke dem Hohen Haus, dass es gelungen ist, den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr - auch mithilfe von Sondersitzungen der Ausschüsse - zur zweiten Lesung in den Landtag zu bringen. Damit kann das Gesetz rechtzeitig in Kraft treten.

Die Beschlussfassung des federführenden Sozialausschusses ist in seiner letzten Sitzung einstimmig ausgefallen. Dies ist ein starkes Zeichen für die Familien im Land und davon werden ca. 36 000 Geschwisterkinder profitieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)