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Eröffnung der 110. Landtagssitzung
a) Die Beeinträchtigungen durch das Corona-Virus sind auch in den kommunalen Vertretungen deutlich zu spüren. Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Juli 2020 soll dieser Situation Rechnung tragen und die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen und ihrer Ausschüsse wie auch der Ortschaftsräte sicherstellen sowie die Durchführung von Wahlen ermöglichen, selbst wenn ein „Urnengang“ aus gesundheitlicher Sicht ausgeschlossen werden müsse. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf in bearbeiteter Fassung anzunehmen.
b) Die AfD-Fraktion will die Möglichkeit einer reinen Briefwahl in Pandemiezeiten abwenden und die Urnenwahl garantieren. Daher soll die Landesregierung per Antrag aufgefordert werden, von ihren Plänen zur Änderung des Wahlgesetzes Abstand zu nehmen und Urnenwahlen nach den Vorgaben des Grundgesetzes für die kommende Landtagswahl zu garantieren.
Ergebnis
zu a) Der Änderungsantrag Drs. 7/6726 wird abgelehnt. Der Beschlussempfehlung Drs. 7/6681 wird gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
zu b) Der Antrag Drs. 7/6677 wird abgelehnt.
Laut Steuerschätzung vom September 2020 habe Sachsen-Anhalt bis 2024 mit krisen- und pandemiebedingten Ausfällen in Höhe von 3,152 Milliarden Euro zu rechnen, befindet die Fraktion DIE LINKE. Die Landesregierung soll daher aufgefordert werden, zur Abwehr einer außergewöhnlichen Notsituation umgehend einen zweiten Nachtragshaushalt vorzulegen, der die Steuerausfälle der Jahre 2020/2021 sowie krisenbedingte Mehrbedarfe durch eine entsprechende Erhöhung der Nettokreditaufnahme ausgleiche. Für diese Kredite sei ein Tilgungszeitraum von 30 Jahren festzulegen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6674 wird abgelehnt.
Die Corona-Pandemie betrifft die Haushalte der Gemeinden unmittelbar. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Eckpunktepapiers „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ einen kommunalen Solidarpakt 2020 beschlossen. Für die Bereitstellung der teilhaften Finanzierung durch das Land bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Diese brachte die Landesregierung im September 2020 ein und soll nun auf Empfehlung des Finanzausschusses beschlossen werden.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/6646 wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Im Wesentlichen enthält der Gesetzentwurf der Landesregierung Regelungen zur Abmilderung der Folgen aus der COVID-19-Pandemie im Bereich der Hochschulen für die Studierenden (Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 auf die Regelstudienzeit) sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage, um vergleichbare Regelungen auch in Zukunft bei Andauern der Pandemiesituation oder bei Eintritt einer vergleichbaren Krisensituation treffen zu können.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/6675 sowie der Änderungsantrag Drs. 7/6719 werden in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll die Umbenennung der Justizbeitreibungsordnung in Justizbeitreibungsgesetz in den Verweisungen im Landesrecht nachvollzogen werden. Zur einfacheren Anwendung der Gebührenbefreiungen im Justizkostengesetz soll ferner klargestellt werden, dass zu den Kommunen auch die Landkreise gehören. Zudem soll der Gebührentatbestand auf das im Vergleich in anderen Justizkostengesetzen der Länder bereits erreichte Niveau angehoben werden.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/6655 wird in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen.
Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten im Mai 2020 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung des Landes ein. Mit diesem soll insbesondere die Überprüfung der kommunalen Gestaltungsspielräume umgesetzt und diese an entsprechenden Stellen erweitert werden. So geht es unter anderem um die erweiterte Verwendung von Ablösesummen für Stellplätze und kommunale Regelungen zur Begrünung von Gebäuden. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/6644 wird mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Der im September 2020 eingebrachte Gesetzentwurf der Landesregierung soll vornehmlich der Anpassung des Kirchensteuergesetzes an die seit den letzten Bearbeitungen eingetretenen bundesrechtlichen Änderungen dienen. Des Weiteren soll mit dem Gesetz eine von den obersten Finanzbehörden der Länder und Vertretern der Kirchen initiierte Harmonisierung der Kirchensteuergesetze der Bundesländer bei der Mindestbetragskirchensteuer umgesetzt werden. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/6645 wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll eine allgemeine, über das europäische Recht hinausgehende Rechtsgrundlage geschaffen werden, auf der im Ausland erworbene Berufsqualifikationen anerkannt werden können. Die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikationen mit inländischen Berufsabschlüssen sei ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen von Bund und Ländern zur Deckung des wachsenden Fachkräftebedarfs. Zugleich sei die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen von großer Bedeutung für die Integration der Zugewanderten in gute, existenzsichernde Arbeit.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/6676 wird in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen.
Der Petitionsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt legt seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 vor. Im Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis zum 30. November 2019 erreichten den Ausschuss 605 Bürgerbegehren. Im Berichtszeitraum sind 23 Sammelpetitionen (dies sind Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen) eingegangen. Im Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis zum 30. November 2019 fanden 15 Sitzungen des Ausschusses statt. Insgesamt hat er in seinen Sitzungen 554 Petitionen beraten.
Ergebnis
Der Landtag nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Das Verwaltungsgericht Halle hat ein konkretes Normenkontrollverfahren vor dem Landesverfassungsgericht angestrengt, mit dem es Klärung begehrt, ob die im Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt getroffenen Regelungen über die Kostenerstattung für die Gewässer erster Ordnung mit der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vereinbar sind. Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung empfiehlt dem Landtag, zu dieser Verfassungsstreitsache keine Stellungnahme abzugeben.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/6664 wird zugestimmt.
Eröffnung der 111. Landtagssitzung
In der letzten Sitzung des Ältestenrats am 8. Oktober 2020 haben sich die Fraktionen verständigt, in der 53. Sitzungsperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt eine Vereinbarte Debatte zum Thema „Ein Jahr nach Halle – erinnern und handeln!“ durchzuführen. Hintergrund ist der erste Jahrestag des antisemitisch und rassistisch motivierten Terrorakts gegen die jüdische Gemeinde in Halle (Saale) und Menschen mit Migrationshintergrund in der Saalestadt.
Ergebnis
Die Vereinbarte Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden nicht gefasst.
Die Fraktion DIE LINKE hat für die Oktober-Sitzungsperiode eine Aktuelle Debatte zum Thema „Streik im öffentlichen Dienst – Der Zwang zum Arbeitskampf ist ein Armutszeugnis!“ beantragt.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Der Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt könne und dürfe nicht durch die Forderung nach einem Baustopp für Autobahnen und Bundesstraßen abgehangen werden, befindet die CDU-Fraktion. In einer von ihr beantragten Aktuelle Debatte soll die Frage beantwortet werden, wie die Mobilität und die Infrastruktur in Sachsen-Anhalt verbessert werden könne, um schnell und umweltschonend durch das Land zu kommen.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Der erste Zwischenbericht der von der AfD-Fraktion geforderten Enquete-Kommission zum Thema „Linksextremismus in Sachsen-Anhalt“ liege nunmehr seit Dezember 2018 vor, zu einer Aussprache sei es im Plenum aber aufgrund der „Blockadehaltung“ der übrigen Fraktionen bisher nicht gekommen, moniert die AfD-Fraktion. Aus diesem Grund hat sie eine Aktuelle Debatte beantragt, um das weitere Vorgehen zu beraten.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
a) Mit dem im Januar 2019 von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf soll die landesrechtliche Grundlage für einen modernen Vollzug des Jugendarrests in Sachsen-Anhalt geschaffen werden. Der Gesetzentwurf beschränke sich nicht nur auf die Normierung der wesentlichen Eingriffsermächtigungen, sondern regle auch die Gestaltung des Vollzugs, so die Landesregierung. Es wird empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
b) Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE sollte die Landesregierung im September 2017 aufgefordert werden, bis zum Ende des Jahres 2017 dem Landtag einen Gesetzentwurf über den Vollzug des Jugendarrests in Sachsen-Anhalt vorzulegen. Gleichzeitig soll die Landesregierung aufgefordert werden, künftig Schulpflichtverstöße (Schulverweigerungen) nicht mehr als Ordnungswidrigkeit mit der letztendlich möglichen Sanktion der Verhängung von Beugearrest in der Jugendarrestanstalt des Landes zu ahnden. Drei Jahre später wird dem Plenum empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Ergebnis
zu a) Der Änderungsantrag Drs. 7/6727 wird abgelehnt und der Beschlussempfehlung Drs. 7/6662 in der so vorliegenden Fassung zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
zu b) Der Beschlussempfehlung Drs. 7/6663 wird mehrheitlich gefolgt. Der Antrag Drs. 7/1852 ist somit abgelehnt.
Im Fall einer Naturkatastrophe, einer Epidemie beziehungsweise Pandemie oder anderer unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse während der Eintragungsfrist für ein Volksbegehren würden die realen Möglichkeiten für dessen Durchführung eingeschränkt, erklärt die Fraktion DIE LINKE. Aus diesem Grund brachte sie im März 2020 einen Gesetzentwurf ein, um die Eintragungsfrist für ein Volksbegehren auf Antrag der Vertrauenspersonen zu verlängern und entsprechende Folgeregularien zu treffen. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag nun, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/6668 wird zugestimmt; der Gesetzentwurf Drs. 7/5929 ist damit abgelehnt.
Der Landtag hat die Landesregierung im Mai 2019 beauftragt, das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt zu einem Informationsfreiheitsgesetz fortzuentwickeln, nachdem das E-Government-Gesetz des Landes in Kraft getreten ist. Die Fortentwicklung sollte dabei auf eine Vereinheitlichung der Informationszugangsgesetze des Landes hinarbeiten und die Ausschlussgründe in den Informationszugangsgesetzen sowie die Kontrollkompetenzen des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit überprüfen und soweit wie möglich harmonisieren. Die Landesregierung legt nun einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/6661 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Die Befugnis, einen „Handlungsstörer“ zu verpflichten, ein fest an seinem Körper angebrachtes Gerät zur Standortermittlung und Datenübertragung an die Polizei in einem ständig betriebsbereiten Zustand zu führen, soll über einen längeren Erfahrungszeitraum erprobt werden können. Im dem bisher zur Verfügung stehenden Erfahrungszeitraum (seit 30. Oktober 2018) habe die Befugnis nur in einem Anwendungsfall auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden können. Daher soll durch den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Evaluationsdauer um zwei Jahre verlängert werden.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/6684 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Es sei den betroffenen Staßfurter Bürgern nicht weiter zuzumuten, dass nach 2015 nun auch wieder im Jahr 2020 ein teils erheblicher Schaden durch den „Staßfurter Staub“ an ihrem Eigentum zu verzeichnen sei, ohne hierfür den Verantwortlichen zu ermitteln. Daher soll die Landesregierung per Antrag aufgefordert werden, ihre untergeordneten Behörden (z. B. Landesverwaltungsamt) anzuweisen, Proben bei den durch die unbekannte Substanz geschädigten Oberflächen zu entnehmen und auf ihre Bestandteile hin zu prüfen bzw. zu analysieren und Abgleiche mit Proben aus Staßfurter Betrieben vorzunehmen und so den Verursacher zu ermitteln.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6680 sowie der Änderungsantrag Drs. 7/6720 werden in den Ausschuss für Umwelt und Energie überwiesen.
Mit dem Sieg der Alliierten über das nationalsozialistische Deutsche Reich endeten am 8. Mai 1945 der von Deutschland begonnene Zweite Weltkrieg und die Herrschaft der Nationalsozialisten. Der 8. Mai soll daher auf Anregung der Fraktion DIE LINKE in der Öffentlichkeit als „Tag der Befreiung“ vom Nationalsozialismus mit einem Gedenk- bzw. Feiertag verankert werden. Im Ausschuss für Inneres und Sport konnte keine Mehrheit für dieses Ansinnen gefunden werden. Der Antrag wurde abgeändert und soll nun in dieser Form angenommen werden.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/6665 wird mehrheitlich gefolgt.
Für die Kinder und Jugendlichen stelle die Corona-Krise eine außerordentliche Belastungssituation und einen erheblichen Einschnitt in ihrer Entwicklung dar, befand die Fraktion DIE LINKE im Juni 2020. Die Landesregierung sollte daher unverzüglich zu einem Kinder- und Familiengipfel einladen, um mit verschiedenen Maßnahmen die Achtung aller Kinderrechte auch unter Pandemiebedingungen zu gewährleisten. Zu einem Familiengipfel soll es laut Beschlussempfehlung nicht kommen, weitere Änderungen wurden am Antrag vorgenommen, der in dieser geänderten Fassung angenommen werden soll.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/6666 wird mehrheitlich gefolgt.
Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE sollte die Landesregierung im Juni 2020 allgemeinverbindliche Anordnungen für alle Alten- und Pflegeeinrichtungen im Zuge der Lockerungen der Corona-Besuchs- und Ausgangsbestimmungen schaffen. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sieht die Annahme des Antrags vor, dieser wurde jedoch nach den Beratungen im Ausschuss verändert.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/6667 wird zugestimmt.
Vor dem Hintergrund des 7. Kinder- und Jugendberichts der Landesregierung soll diese auf Antrag der Faktion DIE LINKE aufgefordert werden, unabhängig von der Erarbeitung eines jugendpolitischen Programms dem Landtag noch im Jahr 2020 ein Konzept zur kurz-, mittel- und langfristigen Umsetzung der Empfehlungen des Berichts vorzulegen. Das Konzept soll im Dialog mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und dem Landesjugendhilfeausschuss realisiert werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6617 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/6725 beschlossen.
d6617dan.pdf (PDF, 68 KByte) d6725rae.pdf (PDF, 93 KByte)
Auf Antrag der AfD-Fraktion soll die Landesregierung aufgefordert werden, auf die Bundesregierung einzuwirken, eine Kehrtwende in der Asyl- und Migrationspolitik einzuleiten, um einen einvernehmlichen Lösungsansatz auf Ebene der Europäischen Union hinsichtlich einer „geordneten Remigration“ zu ermöglichen. So fordert die AfD-Fraktion unter anderem auch einen Aufnahmestopp, um „den europäischen Partnern entgegenzukommen und um der wirtschaftlichen Lage Deutschlands Rechnung zu tragen“.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6652 wird abgelehnt.
Um Lehramtsstudenten zu fördern und den Lehrermangel zu bekämpfen, setzt sich die AfD-Fraktion mit einem Antrag für die Schaffung eines Sachsen-Anhalt-Stipendiums für Lehrer ein. Im Gegenzug zum Stipendium sollen sich die Studierenden verpflichten, den Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhalt anzutreten und danach im direkten Anschluss für mindestens zehn Jahre in den Schuldienst in Sachsen-Anhalt einzutreten. Das Stipendium soll auch von fortgeschrittenen Studierenden beansprucht werden können, wobei sich dann die abzuleistende Dienstzeit anteilig verringern soll.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6653 sowie der Alternativantrag Drs. 7/6721 werden abgelehnt.
Nach Erkenntnissen der AfD-Fraktion habe sich das Risiko einer möglichen Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest erneut erhöht. Um die befürchtete Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, sollte die Landesregierung im Februar 2020 auf Antrag der AfD-Fraktion unter anderem umgehend alle Parkplätze auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen in Sachsen-Anhalt auf ihre Biosicherheit hin überprüfen. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt dem Landtag, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Dem Änderungsantrag Drs. 7/6735 wird zugestimmt und die Beschlussempfehlung Drs. 7/6629 in der so geänderten Fassung beschlossen.
Schlussbemerkungen
- Einen kleinen Moment, meine Damen und Herren, wir sind noch nicht ganz am Ende.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie ich eingangs der Sitzungsperiode angekündigt habe, werde ich nunmehr eine Erklärung des Mitglieds des Deutschen Bundestages, Herrn Stefan Gelbhaar, verlesen, die mir am 24. September zugegangen ist:
„Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mir wurde zugetragen, dass in der Plenumssitzung des Landtages am 11. September 2020 mein Name gefallen sein soll. Das vorläufige Protokoll der Sitzung bestätigt diese Erzählung. Danach behauptete der Abg. Ulrich Siegmund (AfD), ich hätte an der Demonstration der Coronaleugner und -leugnerinnen am 29. August 2020 in Berlin teilgenommen. Am Nachmittag des 29. August 2020 war ich in der Tat in Berlin-Mitte zu Fuß und mit dem Fahrrad unterwegs.
Zum einen war ich auf dem Weg zur Eröffnung der Flaniermeile auf der autofreien Friedrichstraße. Um dort hinzukommen, musste ich den genannten Demonstrationszug queren. Zum anderen wollte ich mich in meiner Funktion als Berliner Abgeordneter des Deutschen Bundestages selbstverständlich über die Demonstration der Coronaleugner/-leugnerinnen vor Ort informieren.“
(Zuruf von der AfD: Ah!)
„Aus diesen beiden Gründen kann es zwar gut sein, dass Herr Siegmund mich kurz in seiner Nähe gesehen hat. Dass ich an der Demonstration teilgenommen hätte, ist jedoch unwahr.
Diese falsche und im Zusammenhang mit dieser Demonstration auch diffamierende Beschreibung möchte zurückweisen und bitte um eine Richtigstellung an geeigneter Stelle.“
Das habe ich eben gemacht, indem ich diese Stellungnahme verlesen habe.
(Unruhe)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 111. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige Sitzung beginnt um 9 Uhr. Wir beginnen mit der Befragung der Landesregierung und der Regierungserklärung, wie wir es am Mittwoch festgelegt haben.
Ich schließe die Sitzung und wünsche einen guten Abend.
Eröffnung der 112. Landtagssitzung
Wie in jedem Sitzungsmonat haben die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt auch im Oktober die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen direkt an die Minister*innen der Landesregierung zu wenden.
Ergebnis
Die Befragung der Landesregierung wird durchgeführt.
Deutschland feierte am 3. Oktober den 30. Jahrestag der Wiedervereinigung. Dies zum Anlass nehmend, wird Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff eine Regierungserklärung zum Thema „30 Jahre Deutsche Einheit – 30 Jahre Sachsen-Anhalt“ halten. Im Anschluss haben die Vertreter/innen der Fraktionen die Gelegenheit zum Gesagten Stellung zu beziehen und eigene Aspekte in die Debatte einzubringen.
Ergebnis
Der Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff gibt die Regierungserklärung ab. Daran schließt sich eine Aussprache an.
Das WiSo-Kompetenzzentrum ermögliche den WiSo-Partnern eine Mitwirkung und Unterstützung in Bezug auf die drei EU-Fonds ESF, EFRE und ELER, erinnert die Fraktion DIE LINKE. Das Projekt in Verantwortung des DGB wird zum 31. Oktober 2020 eingestellt, die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg will es weiterführen. Die Landesregierung soll per Antrag aufgefordert werden, das Kompetenzzentrum der WiSo-Partner nahtlos weiterzuführen und in der Förderperiode 2021 bis 2027 mit mindestens 75 000 Euro jährlich aus der technischen Hilfe zu finanzieren.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6672 wird in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (federführend) sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Intergration, in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE soll die Landesregierung aufgefordert werden, einen Sonderfonds zur Erstattung der Reisekosten für die Personen einzurichten, die im Prozess gegen den Angeklagten des antisemitischen und rassistischen Anschlags vom 9. Oktober 2019 in Halle beim Landgericht Magdeburg als Nebenkläger*innen auftreten. Damit sollen diese auch für die Prozesstage eine Reisekostenerstattung erhalten können, an denen sie nicht als Zeug*innen geladen sind. Die Mittel dieses Fonds sollen eine Höhe von 20 000 Euro betragen und über den Opferfonds des Vereins Miteinander e. V. administrativ verwaltet und abgerechnet werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6673 wird in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Auf Antrag der AfD-Fraktion soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich auf allen Ebenen effektiv für die zügige Fertigstellung der Erdgaspipeline Nord Stream 2 einzusetzen und allen politisch motivierten Verzögerungen der Fertigstellung offensiv entgegenzutreten. Nach Ansicht der AfD-Fraktion habe russisches Erdgas nach den politisch eingeleiteten Ausstiegen aus Kohle und Kernkraft eine große Bedeutung für eine preiswerte und zuverlässige Energie- und Wärmeversorgung von Wirtschaft und Privatkunden in Sachsen-Anhalt.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6679 sowie der Alternativantrag Drs. 7/6722 werden in den Ausschuss für Umwelt und Energie (federführend) sowie in die Ausschüsse für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (mitberatend) überwiesen.
Die Digitalisierung biete auch für die Verwaltung zahlreiche Chancen, um Verfahren bürgernah und effizient zu gestalten, befindet die AfD-Fraktion. Wichtig sei dabei die Schaffung der erforderlichen Vorschriften, aber auch die Umsetzung der Digitalisierung mit einem effektiven Zugang für den Bürger und einer effizienten Kommunikation zwischen den Behörden. Daher soll die Landesregierung auf Antrag der AfD-Fraktion unter anderem aufgefordert werden, einen Masterplan zu erarbeiten, welcher die strategischen Entwicklungslinien für die Digitalisierung der Landkreise und Gemeinden darstellt und gleichzeitig das Landesportal mit den zentralen Verwaltungsportalen verknüpft.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6654 wird abgelehnt.
a) Sachsen-Anhalt habe mit dem Endlager in Morsleben bereits einen erheblichen Anteil an der Bewältigung der radioaktiven Erblast der Bundesrepublik beigetragen, befindet die Fraktion DIE LINKE. Darüber hinaus sei das Land Vorreiter beim Ausbau der erneuerbaren Energien, wodurch die Voraussetzung für das Abschalten von Atomkraftwerken geschaffen worden sei. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass laut der Bundesgesellschaft für Endlagerung mehr als die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik für die Endlagerung hochradioaktiver Stoffe geeignet sei, soll sich der Landtag laut Antrag gegen ein weiteres atomares Endlager in Sachsen-Anhalt aussprechen.
b) Durch einen Antrag will die AfD-Fraktion die Landesregierung aufgefordert wissen, eine verbindliche Erklärung zu verfassen, dass Sachsen-Anhalt nicht für die Errichtung eines Atommüll-Endlagers zur Verfügung stehe und auch zukünftig kein Atommüll, der außerhalb Sachsen-Anhalts erzeugt wird, auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt eingelagert werde. Hintergrund dafür ist die erneute Bekundung des Freistaats Bayern, für ein Endlager nicht zur Verfügung zu stehen und dabei das wissenschaftliche Auswahlverfahren der Bundesgesellschaft für Endlagerung infrage zu stellen.
Ergebnis
zu a) Der Antrag Drs. 7/6671 sowie der Alternativantrag Drs. 7/6724 werden in den Ausschuss für Umwelt und Energie (federführend) sowie in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen.
zu b) Der Antrag Drs. 7/6678 wird in den Ausschuss für Umwelt und Energie (federführend) sowie in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen.