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Wie in jedem Sitzungsmonat haben die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt auch im Juli die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen direkt an die Minister/innen der Landesregierung zu wenden.
Ergebnis
Die Befragung der Landesregierung wird durchgeführt.
Deutschland soll im Zuge der EU-Ratspräsidentschaft die während der Corona-Pandemie offengelegten substanziellen Schwächen und Strukturfehler der EU (nationale Abschottung statt europäischer Solidarität) ausräumen, fordert die Fraktion DIE LINKE in einem Antrag. Auf der Agenda solle beispielsweise unbedingt die Bereitstellung finanzieller Mittel für die von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Regionen (Wiederaufbaufonds, 750 Milliarden Euro) stehen. Die dafür notwendigen Mittel könnten, so DIE LINKE, sowohl über eine Kreditaufnahme der EU als auch über eigene Einnahmen wie eine Digitalsteuer, eine Finanztransaktionssteuer und eine europaweite Vermögensabgabe finanziert werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6257 wird in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.
Die Landesregierung bringt einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, durch den der Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland auf den parlamentarischen Weg in Sachsen-Anhalt gebracht werden soll. Dieser Medienstaatsvertrag soll den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ersetzen. Damit will der deutsche Mediengesetzgeber auf einige grundlegende Veränderungen der Medienlandschaft reagieren und den pluralismuserhaltenden und vielfaltsfördernden Rechtsrahmen der bisher vor allem rundfunkrechtlichen Staatsverträge weiterentwickeln.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/6183 wird in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.
Der im Mai 2020 von den Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Gesetzentwurf hat zum Ziel, Bekanntmachungsmängel bei der Bildung und bei Änderungen im Mitglieder- und Aufgabenbestand von Zweckverbänden und bei einem Formwechsel von Zweckverbänden in eine Anstalt rückwirkend für die Vergangenheit zu heilen und damit die vorhandenen Zweckverbands- und Anstaltsstrukturen durch eine gesetzliche Regelung zu legitimieren. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/6250 wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
a) Die AfD-Fraktion hält das „Gesellschaftsexperiment Inklusion“ für „auf ganzer Linie gescheitert“. Kinder mit Behinderung(en) würden dadurch nicht besser gefördert, während der inklusive Unterricht Lehrer und Schüler sogar noch in besonderer Weise belaste. Aufgrund dieser Überlegungen bringt die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf ein, um das Schulgesetz des Landes zu ändern. Ziel sei, „die Inklusion aus dem Schulgesetz zu streichen, den inklusiven Unterricht in Sachsen-Anhalt zu beenden und wieder zum bewährten System der Förderschulen zurückzukehren“.
b) Sachsen-Anhalt liege schon heute mit seinem Unterrichtsangebot an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen nur noch im unteren Drittel aller Bundesländer, kritisiert die Fraktion DIE LINKE. Daher soll die Landesregierung unter anderem aufgefordert werden, die für das Schuljahr 2020/2021 geplante Kürzung des schülerzahlbezogenen Faktors für die Lehrerbedarfszuweisung an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen mit mehr als 240 Schülerinnen und Schülern aufzuheben, Das Unterrichtsangebot an diesen Schulen soll ab dem Schuljahr 2021/2022 wieder auf dem Niveau des Schuljahres 2016/2017 sichergestellt werden.
c) Kritisch nimmt die AfD-Fraktion zur Kenntnis, dass Bildungsminister Marco Tullner auf dem Erlasswege an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen die Stundenpläne für Fünft- bis Zehntklässler kürzen wolle. Unter anderem betreffe dies den Deutsch- und Mathematikunterricht (nur noch drei statt vier Wochenstunden pro Fach). Ebenso könnten „auf Wunsch der Schule“ auch Kürzungen in den Naturwissenschaften vorgenommen werden. Laut AfD-Antrag soll die Landesregierung die für die Fächer Deutsch und Mathematik sowie die naturwissenschaftlichen Fächer bisher vorgesehenen Wochenstundenzahlen so wie bisher geregelt beibehalten.
Ergebnis
zu a) Eine Überweisung des Gesetzentwurfs Drs. 7/6219 wird abgelehnt.
zu b) Der Antrag Drs. 7/6260 wird in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen.
zu c) Der Antrag Drs. 7/6264 wird in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen.
Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 1. März 2019 sollte der Landtag stärker bei der Verteilung von EU-Fördermitteln für das Land Sachsen-Anhalt beteiligt werden. Die Landesregierung sollte daher in den zuständigen Ausschüssen des Landtags regelmäßig über den EU-Mittel-Abfluss informieren. Bei der Einrichtung des Begleitausschusses für die Förderfonds EFRE/ESF sowie ELER der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 sollte je ein Mitglied der im Landtag vertretenen Fraktionen aufgenommen werden. Der Ausschuss für Finanzen legt nun eine Beschlussempfehlung vor.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/6222 wird gefolgt.
Die AfD-Fraktion wollte sich im November 2018 mit einem Antrag für die Prägung der Landeskinder auf die „deutsche Nation“ einsetzen. Die Landesregierung sollte aufgefordert werden, per Runderlass zu verfügen, dass öffentliche Schulen an jedem Schultag ohne besondere Anordnung mit der deutschen Bundesflagge beflaggt werden. Das gemeinsame Singen der Nationalhymne im Kreise der gesamten Schüler- und Lehrerschaft sollte fester Bestandteil feierlicher Anlässe im Umfeld der Schule werden. Der Ausschuss für Bildung und Kultur stellt in seiner Beschlussempfehlung die Beflaggung frei, das Singen der Nationalhymne findet keine Erwähnung.
Ergebnis
Dem Änderungsantrag Drs. 7/6299 wird zugestimmt und der Beschlussempfehlung 7/6253 in der so geänderten Fassung gefolgt.
Schnell und unbürokratisch Opfern helfen, das sollte Ziel eines neu zu gründenden Opferhilfefonds in Sachsen-Anhalt sein. Die Landesregierung sollte gebeten werden, einen solchen Fonds einzurichten, beantragte die Fraktion DIE LINKE im September 2019. Damit sollten außerdem Maßnahmen des Opferschutzes noch zielgerichteter realisiert und Härtefälle besser aufgefangen werden können, falls Betroffene kein Geld aus dem bundesweiten Opferentschädigungsgesetz beanspruchen können. Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat eine Beschlussempfehlung erarbeitet, in der die Landesregierung zu weiterführenden Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe sowie zur Stärkung der Opferrechte aufgerufen wird, ein neuer Fonds wird nicht erwähnt.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/6254 wird gefolgt.
Durch einen Antrag der AfD-Fraktion soll der Innenminister aufgefordert werden, bis zur Klärung aller rechtlichen Folgen der Anwendung des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) vom 4. Juni 2020 für in Berlin eingesetzte Beamte aus Sachsen-Anhalt von Einsätzen der Bereitschaftspolizei in Berlin abzusehen. Das LADG enthalte eine Vermutungsregelung, die einer Beweislastumkehr für öffentlich-rechtliches Handeln gleichkomme. So würden Polizeibeamte, die im Land Berlin hoheitlich tätig würden, im Verdachtsfall beweisen müssen, dass ihrem Handeln oder Unterlassen keine diskriminierenden Motive zugrunde liegen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6220 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Illegal entsorgter Müll nehme im Land immer weiter zu, befindet die AfD-Fraktion. Für dieses gesamtgesellschaftliche Problem müssten Lösungen entwickelt werden, um diesen Trend umzukehren und vollständig zu unterbinden. Die Landesregierung soll sich daher unter anderem am Beispiel der Umweltscouts im Landkreis Mansfeld-Südharz orientieren, diese unterstützen, ausbauen und landesweit einführen. Zudem soll ein flächendeckendes Kataster illegaler Müllablagerungsstätten im Land eingeführt werden, um alle Müllablagerungen entsprechend zu erfassen, zu beräumen und diese regelmäßig zu kontrollieren.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6221 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/6298 wird beschlossen.
Die derzeit geltenden Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses sind in der Vergangenheit dessen Anliegen, sich mit den Petitionen umfänglich auseinanderzusetzen, aber auch den Petenten möglichst schnell eine Antwort zukommen zu lassen, teilweise nicht mehr gerecht geworden. Die Grundsätze sollen nun – auf Antrag aller fünf Fraktionen im Landtag – an die tatsächliche Arbeit angepasst werden. Beispielsweise soll in den Grundsätzen fortan stehen, dass bei Zuschriften von mindestens 20 Einreichern mit im Wesentlichen identischen Anliegen von einer Massenpetition auszugehen ist.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6251 wird beschlossen.
Gemäß der Geschäftsordnung des Landtags fordert die Fraktion DIE LINKE die Abgabe eines Berichts über den Stand der Beratungen zum Antrag „Rechte Gewalt entschlossen bekämpfen! Betroffene schützen, Zivilgesellschaft stärken, Strafverfolgung intensivieren“ (Drs. 7/4776) vom August 2019 durch den federführenden Ausschuss für Inneres und Sport. Bislang liegt dem Landtag zu diesem Beratungsgegenstand – nach einer Beratung – keine Beschlussempfehlung vor.
Ergebnis
Dem Berichterstattungsverlangen wird gemäß § 14 Abs. 2 GO.LT entsprochen. Beschlüsse hierzu werden nicht gefasst.
Die gehäuft aufgetretenen Covid-19-Infektionen in fleischverarbeitenden Unternehmen haben die zum Teil schlechten Arbeitsbedingungen dort noch einmal deutlich offengelegt. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte eine Aktuelle Debatte, um sich mit dem Thema „Fleischproduktion auf Kosten von Mensch und Tier. Gute Arbeit und Tierwohl endlich auch im Bereich der Schlachtunternehmen umsetzen.“ auseinanderzusetzen.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
a) Die Gesundheitsversorgung wohnortnah in Sachsen-Anhalt sicherstellen, ist Anliegen der CDU-Fraktion. Sie hat eine Aktuelle Debatte beantragt, mit der sie auf die von ihr erkannte Dringlichkeit aufmerksam machen will, endlich das Gutachten zur investitionsspezifischen Untersetzung der Krankenhausplanung auf den Weg zu bringen.
b) Auf Antrag der AfD-Fraktion soll die Landesregierung Maßnahmen der Investitionspolitik ergreifen, um gemeinsam mit dem Träger den Bestand der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH zu sichern. Insbesondere in den von Stationsschließungen bedrohten Städten Bitterfeld-Wolfen, Havelberg und Gardelegen sei eine medizinische Versorgung auf dem bisherigen Niveau sicherzustellen.
c) Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE stelle die geplante Auslagerung des nichtärztlichen Personals in eine Beschäftigungsgesellschaft einen weiteren Versuch des AMEOS-Konzerns dar, Tarifverträge zu umgehen. Daher soll die Landesregierung per Antrag gebeten werden zu prüfen, ob mit der durch AMEOS (Salzlandkreis, Landkreis Börde) geplanten Auslagerung des nichtärztlichen Personals in eine Beschäftigungsgesellschaft eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. Soweit dies der Fall ist, soll die Landesregierung auf eine Untersagung hinwirken.
d) Der Krankenhausplan von Sachsen-Anhalt ist am 1. Dezember 2019 in Kraft getreten. Sein Mangel sei seine Durchsetzbarkeit, befindet die Fraktion DIE LINKE. Der Versorgungsanspruch werde regelmäßig durch die wirtschaftlichen Interessen einzelner Krankenhausträger infrage gestellt. Per Antrag soll die Landesregierung unter anderem die in der aktuellen Krankenhausplanung festgelegten Standorte, Fachgebiete und Ausbildungsstätten garantieren. Ferner soll eine Abweichung von dieser Planung aus wirtschaftlichen Erwägungen vom Sozialministerium nicht genehmigt werden.
Ergebnis
zu a) Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
zu b) Der Antrag Drs. 7/6263 wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
zu c) Der Antrag Drs. 7/6270 sowie der Alternativantrag Drs. 7/6313 werden in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.
zu d) Der Antrag Drs. 7/6271 wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Die Beeinträchtigungen durch das neuartige Corona-Virus sind auch in den kommunalen Vertretungen und Gremien deutlich zu spüren. Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll dieser besonderen Situation Rechnung tragen und einerseits die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen und ihrer Ausschüsse wie auch der Ortschaftsräte sicherstellen, andererseits auch die Durchführung von Wahlen ermöglichen, selbst wenn ein „Urnengang“ aus gesundheitlicher Sicht ausgeschlossen werden müsse. Hier sollen Regelungen geschaffen werden, dass auch eine ausschließliche Briefwahl möglich sein kann.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/6269 sowie der Änderungsantrag Drs. 7/6293 werden in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Claudia Dalbert, sei laut AfD-Fraktion nicht in der Lage festzustellen, ob während des Corona-Lockdowns und darüber hinaus die entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen in der Tönnies GmbH am Standort Weißenfels eingehalten wurden/werden. Deswegen soll Ministerpräsident Haseloff die Ministerin sowie den verantwortlichen Staatssekretär mit sofortiger Wirkung von ihren Ämtern entbinden und Ersatz suchen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6266 wird abgelehnt.
Die Fraktion DIE LINKE fordert die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der prüfen soll, ob und in welchem Umfang durch Tun oder Unterlassen der Landesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden die Umschlagung, Behandlung und Verbringung von Abfällen, Bohrschlämmen usw. in der Deponie Brüchau und im Bergwerk Teutschenthal entgegen den geltenden Rechtsvorschriften ermöglicht wurden. Seit Jahren gebe es immer wieder Hinweise von Anwohner/innen und auch von Gutachter/innen, dass die Deponie Brüchau undicht sei und eine Gefahr für die Anwohner/innen durch eine Einsickerung von Giftstoffen in das Grundwasser möglich sei, so DIE LINKE.
Ergebnis
zu a) Dem Antrag Drs. 7/6292 wird zugestimmt.
zu b) Den Anträgen Drs. 7/6301, 7/6302 und Drs. 7/6303 wird zugestimmt.
Die bisherige Wohnungsbauförderung im Land sei nicht geeignet, bezahlbares Wohnen auch in attraktiven Lagen für Geringverdienende abzusichern, erklärte die Fraktion DIE LINKE. Durch einen Antrag soll die Landesregierung die Städtebau- und Wohnraumförderung umgestalten: Unter anderem soll die Förderung nur noch für sozial orientierte Wohnraumschaffung und Ertüchtigung und nicht mehr für privates Wohneigentum gewährt werden. Fördergelder an Privatinvestoren sollen nur vergeben werden, wenn bei Neubauten 20 Prozent Sozialwohnungen mit unbegrenzter Bindung entstünden. Zudem soll ein landesweiter Mietpreisdeckel für Geringverdiener/innen erprobt werden, wie es teilweise in Halle (Saale) praktiziert werde.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6259 wird in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr (federführend) sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (mitberatend) überwiesen.
Die gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie führten dazu, dass die klassischen Formate der Jugendbildung und Jugendverbandsarbeit auf absehbare Zeit nicht funktionieren, mutmaßt die Fraktion DIE LINKE. Daher soll die Landesregierung per Antrag aufgefordert werden, die Richtlinien zur Förderung aller Sparten der Jugendarbeit für das Jahr 2020 außer Kraft zu setzen und bewilligte Mittel für das Jahr 2020 im Rahmen des Zuwendungszwecks als Festbetrag und allgemeinen Zuschuss für die Arbeit der freien Träger zu gewähren. Notwendige Investitionen in technische Ausstattung seien sicherzustellen. Die Kofinanzierung von Fördermitteln in Form von Eigenmitteln der Träger seien durch Landesmittel zu kompensieren.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6261 wird in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Intergration (mitberatend) überwiesen.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt soll laut Antrag der Fraktion DIE LINKE die erforderlichen organisatorischen und strukturellen Grundlagen für eine parlamentarisch-kooperative Zusammenarbeit hinsichtlich der Strukturentwicklung bzw. des Strukturwandels in der gemeinsamen Region „Mitteldeutsches Revier“ mit dem Sächsischen Landtag schaffen. Für die restliche Dauer der 7. Wahlperiode soll ein zeitweiliger Ausschuss mit der Bezeichnung „Ausschuss für länderübergreifende Angelegenheiten der Strukturentwicklung“ gebildet werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6262 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/6300 beschlossen.
Kritik am Nitratmessstellennetz werde von den Landwirten anhaltend und fast flächendeckend in ganz Deutschland geäußert, resümiert die AfD-Fraktion. Laut deren Antrag soll die Landesregierung unter anderem aufgefordert werden, das vorhandene Nitratmessstellennetz grundsätzlich zu überprüfen. Das Netz sei repräsentativ entsprechend der Flächen und Grundwasserkörper zu erweitern. Dabei sollen neue Messstellen errichtet werden, die dem aktuellen Stand der Technik entsprächen und über eine standardisierte Messmethodik valide und vergleichbare Daten ermittelten.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/6265 wird in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Der Lehrkräftemangel und der damit zusammenhängende Unterrichtsausfall können und dürfen nicht durch Mehrbelastungen der vorhandenen Lehrkräfte an den Schulen Sachsen-Anhalts aufgefangen werden, erklärte die Fraktion DIE LINKE im Juni 2019. Per Antrag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, die Regelungen über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen über die Gewährung von Anrechnungen in der derzeit gültigen Fassung unverändert anzuwenden. Nachdem der Erledigungserklärung im Ausschuss für Bildung und Kultur nicht widersprochen wurde, empfiehlt dieser dem Landtag, den genannten Antrag für erledigt zu erklären, da die Landesregierung bereits zum Anliegen des Antrags handle.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/6255 wird zugestimmt.