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a) Mit dem Entwurf eines Haushaltbegleitgesetzes soll es nach Ansinnen der Landesregierung zur Änderung verschiedener Regelungen/Gesetze (unter anderem Schulgesetz und Landeshaushaltsordnung) kommen: Einerseits soll die Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft ab dem 1. Januar 2020 nach neuen Parametern bestimmt werden, andererseits soll es zu einer Neuregelung der Kreditaufnahme und der Schuldentilgung kommen.
b) Die Landesregierung brachte im Dezember 2019 das Haushaltsgesetz für die Jahre 2020 und 2021 in den Landtag ein. Der federführende Ausschuss für Finanzen hat nun nach den Beratungen in den anderen Landtagsausschüssen eine Beschlussempfehlung vorgelegt, die die Annahme des Haushaltsgesetzes vorsieht. Der beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre wird demnach in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 11 884 576 900 Euro für das Jahr 2020 und auf 12 420 437 600 Euro für das Jahr 2021 festgestellt.
Ergebnis
zu a) Der Änderungsantrag Drs. 7/5908 wird abgelehnt. Der Beschlussempfehlung Drs. 7/5888 wird in unveränderter Fassung mehrheitlich gefolgt. Das Haushaltsbegleitgesetz 2020/2021 ist damit beschlossen.
zu b) Die Änderungsanträge Drs. 7/5903 und 7/5909 werden abgelehnt. Dem Änderungsantrag 7/5904 wird zugestimmt. Der Beschlussempfehlung Drs. 7/5889 wird in geänderter Fassung mehrheitlich zugestimmt. Das Haushaltsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt für die Haushaltsjahre 2020/2021 ist damit beschlossen. Dem Entschließungsantrag in Drs. 7/5889 wird zugestimmt und der Entschließungsantrag Drs. 7/5910 wird abgelehnt.