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Die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE legten im Januar 2020 den gemeinsamen Entwurf eines Gesetzes zur Parlamentsreform 2020 vor. Darin soll unter anderem das Quorum zur Einleitung eines Volksbegehrens gesenkt und die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz erleichtert werden. Außerdem ist geplant, eine Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern und neue Staatsziele wie Tierschutz, Klimaschutz und Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in die Verfassung aufzunehmen. Jetzt liegt eine Beschlussempfehlung des Ältestenrats vor, die zur Zweiten Beratung in den Landtag kommt.
Ergebnis
Die Zweite Beratung zum Parlamentsreformgesetz wird durchgeführt - die Dritte Beratung findet in der 96. Landtagssitzung am 28. Februar 2020 statt.
Wie in jedem Sitzungsmonat haben die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt auch im Februar die Möglichkeit, sich in der Fragestunde mit ihren Kleinen Anfragen direkt an die Minister/innen der Landesregierung zu wenden.
Ergebnis
Die Befragung der Landesregierung wird durchgeführt.
Zur Fragestunde: Die Antworten zu den in der Drs. 7/5765 aufgeführten Fragen werden zu Protokoll gegeben.
Die AfD-Fraktion setzt sich mit einem Antrag für die Abwicklung der Landesenergieagentur LENA ein. Die von der LENA angebotenen Beratungstätigkeiten und sonstigen Dienstleistungen für die sachsen-anhaltische Wirtschaft könnten auch von der IHK, den Verbraucherzentralen und von privaten Energieberatern wahrgenommen werden, so die Meinung der AfD. Somit sei die LENA in ihrer derzeitigen Ausgestaltung überflüssig.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/5714 wird abgelehnt.
Mit dem Sieg der Alliierten über das nationalsozialistische Deutsche Reich endeten am 8. Mai 1945 der von Deutschland begonnene Zweite Weltkrieg und die Herrschaft der Nationalsozialisten. Der 8. Mai soll daher auf Anregung der Fraktion DIE LINKE in der Öffentlichkeit als „Tag der Befreiung“ vom Nationalsozialismus mit einem Gedenk- bzw. Feiertag verankert werden. Die Landesregierung soll gebeten werden, am 8. Mai 2020 – im Jahr also des 75. Jahrestags – gemeinsam mit dem Landtag einen öffentlichen Gedenkakt auszurichten. Zudem soll sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einzusetzen, den 8. Mai als „Tag der Befreiung“ zum bundesweiten Feiertag zu erklären.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/5730 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ältestenrat und in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (mitberatend) überwiesen.
a) Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verfassungsschutzes und der Sicherheitsüberprüfung im Land Sachsen-Anhalt soll der im Jahr 2012 begonnene Reformprozess im Verfassungsschutz fortgeführt werden. Gesetzgeberische Maßnahmen zur Reform des Verfassungsschutzes beim Bund und in den Ländern seien unverzichtbar, so die Landesregierung. In Sachsen-Anhalt wird diesem Novellierungserfordernis mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entsprochen. Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt soll so auf eine moderne und tragfähige gesetzliche Grundlage gestellt werden.
b) Auf Antrag der AfD-Fraktion soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich von der Sicherheit personenbezogener Daten im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu überzeugen und so lange keine personenbezogenen Daten mehr an dieses zu übersenden, bis gewährleistet sei, dass Datensicherheit beim BfV hergestellt sei. Die Sensibilität der Daten sei insbesondere im Zusammenhang mit politischen Überzeugungen offensichtlich, zumal diese Daten auch Informationen zu Bürgern enthielten, die weder einer Beobachtung noch irgendeinem Verdacht unterlägen.
Ergebnis
zu a) Der Gesetzentwurf Drs. 7/5612 wird in den Ausschus für Inneres und Sport überwiesen.
zu b) Der Antrag Drs. 7/5718 wird abgelehnt.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten im Oktober 2019 den Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Mit der Änderung der Vorschriften erfolgt die notwendige Anpassung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 zur Befreiung von Nebenwohnungen von der Rundfunkbeitragspflicht. Darin führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass ein privater Beitragsschuldner zur Abschöpfung desselben Vorteils nicht mehrfach herangezogen werden darf. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien legt eine Beschlussempfehlung vor, die die Annahme des Gesetzentwurfs vorsieht.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/5740 wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Die Landesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Stiftung des öffentlichen Rechts „Zukunftsfonds Morsleben“ vor. Zweck der Stiftung soll sein, die regionale Landesentwicklung in den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes zum Landkreis Börde gehörenden Gebieten oder unmittelbar an den Landkreis Börde angrenzenden Fördergebieten (insbesondere Morsleben und Beendorf) zu fördern, um dazu beizutragen, Belastungen durch die Einlagerung radioaktiver Abfälle in der Schachtanlage Morsleben sowie den Weiterbetrieb bis zur Stilllegung auszugleichen.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/5611 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem Zensusgesetz 2021 vom 26. November 2019 hat der Bundesgesetzgeber die Durchführung einer Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2021 angeordnet, darin jedoch nicht alle zur Realisierung des Zensus 2021 erforderlichen Regelungen getroffen. Insbesondere überlässt er den Landesgesetzgebern die Einrichtung von Erhebungsstellen und das Nähere zur Organisation der einzelnen im Rahmen des Zensus 2021 vorzunehmenden Erhebungen. Mit dem Zensusausführungsgesetz sollen die ergänzenden Regelungen zur Durchführung des Zensus 2021 in Sachsen-Anhalt getroffen werden.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/5732 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport (ferderführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Die öffentliche Debatte über die Verzichtbarkeit der stationären medizinischen Grundversorgung in der Fläche gehe an den Interessen der Bevölkerung in den ländlichen Gebieten Sachsen-Anhalts vorbei, befindet die Fraktion DIE LINKE. Betriebswirtschaftliche Überlegungen alleine dürften eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung nicht überlagern. Daher bringt sie einen Antrag ein, durch den sich der Landtag dafür aussprechen soll, dass das Ziel der Gesundheitspolitik des Landes eine bedarfsgerechte, flächendeckende und umfassende Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten und stationären Angeboten sein müsse. Bereits bestehende (auch kooperative) Strukturen müssten dringend erhalten und ausgebaut werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/5729 wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.
Im Dezember 2017 hatte die Fraktion DIE LINKE einen Antrag in den Landtag eingebracht, mit dem sie sich für den sofortigen Ausstieg aus der Glyphosatnutzung starkmachte. Seinerzeit war der Antrag in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden. Dieser legt nun eine Beschlussempfehlung vor, in der der Ursprungstext modifiziert worden ist. Dort heißt es unter anderem, dass sich die Landesregierung in den zuständigen Fachministerkonferenzen dafür einsetzen soll, dass die Anwendung der bereits vorhandenen Alternativen zur Glyphosatverwendung befördert werde.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/5636 wird zugestimmt.
Im August 2018 brachte die Fraktion DIE LINKE einen Antrag in den Landtag ein, auf dessen Grundlage die Landesregierung kurzfristig Maßnahmen zur Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe durch Ernteausfälle und Einnahmeverluste ergreifen sollte. Nun legt der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Beschlussempfehlung vor, in der die Landesregierung gebeten wird, ein Konzept für den Extremwetterereignisfonds zu erstellen und umzusetzen sowie die Auswirkungen des Klimawandels zum Anlass zu nehmen, um wirksame Klimaschutzmaßnahmen für die Landwirtschaft zu prüfen sowie effektive Klimaanpassungsmaßnahmen in der landeseigenen Klimaanpassungsstrategie zu definieren.
Ergebnis
Die Änderungsanträge Drs. 7/5783 und Drs. 7/5785 werden abgelehnt. Der Beschlussempfehlung Drs. 7/5637 wird mehrheitlich gefolgt.
Auf Antrag der AfD-Fraktion soll die Landesregierung unter anderem aufgefordert werden, dass das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie den Wolf als Haarraubwild in die Liste der jagdbaren Tierarten des Landes Sachsen-Anhalt aufnimmt und darüber hinaus sofort Maßnahmen zur Entnahme des Wolfsrüden GW688m – und wenn notwendig, des Rudels, das ihm zugeordnet werden kann – einleitet. Weiter soll es zusammen mit externen Experten umgehend die Leitlinien zum Wolf überarbeiten.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/5715 wird in den Ausschuss für Umwelt und Energie (federführend) sowie in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (mitberatend) überwiesen.
Die AfD-Fraktion setzt sich mit einem Antrag dafür ein, Smartphones an Schulen landesweit zu verbieten. Daher soll die Landesregierung wird aufgefordert, auf dem Wege eines Runderlasses zu verfügen, dass die Nutzung dieser internetfähigen mobilen Endgeräte während der Schulzeit auf dem Schulgelände untersagt wird. Das Verbot sei so zu gestalten, dass die Geräte vor Schulbeginn in der Schule sicher verwahrt und nach Schulende wieder in Empfang genommen werden könnten. Für Zuwiderhandlungen seien „Erziehungsmittel“ anzuwenden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/5716 wird abgelehnt.
Im Zuge von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen sind Anpassungen an dem der AöR Dataport zugrunde liegenden Staatsvertrag (Dataport-Staatsvertrag) notwendig geworden. Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und die jeweils angepassten Datenschutzgesetze der einzelnen Trägerländer von Dataport bedingen einen Anpassungsbedarf. Unterschiedliche Zuständigkeiten und Regelungen zwischen den Trägerländern führten darüber hinaus dazu, dass IT-Verfahren bei Dataport häufig aufgespalten werden müssten.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/5741 wird in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Schlussbemerkungen
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 95. Sitzung des Landtages angelangt. Morgen beginnt die 96. Sitzung um 9 Uhr mit der dritten Beratung des Gesetzentwurfes zur Parlamentsreform 2020.
Ich erinnere noch einmal daran, dass um 20 Uhr eine parlamentarische Begegnung in der NordLB stattfinden wird. - Ich wünsche einen schönen Abend.
Die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE legten im Januar 2020 den gemeinsamen Entwurf eines Gesetzes zur Parlamentsreform 2020 vor. Darin soll unter anderem das Quorum zur Einleitung eines Volksbegehrens gesenkt und die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz erleichtert werden. Außerdem ist geplant, eine Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern und neue Staatsziele wie Tierschutz, Klimaschutz und Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in die Verfassung aufzunehmen. Jetzt liegt eine Beschlussempfehlung des Ältestenrats vor, die – da Verfassungsänderungen angestrebt werden – zur Dritten Beratung in den Landtag gelangt.
Ergebnis
Der Änderungsantrag Drs. 7/5780 wird abgelehnt. Der Beschlussempfehlung Drs. 7/5746 wird mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz zur Parlamentsreform 2020 hat das erforderliche Quorum der 2/3-Mehrheit erreicht und ist somit beschlossen.
Eine Aktuelle Debatte hat auch die SPD-Fraktion beantragt. Sie drängt darauf, den „Konsens der Demokratinnen und Demokraten [zu] bewahren“ und will sie über die „parlamentarische Demokratie in Deutschland nach der gescheiterten Regierungsbildung in Thüringen“ austauschen.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Die AfD-Fraktion hat eine Aktuelle Debatte beantragt, in der sie sich mit den anderen Fraktionen zum „Wahlbeben von Thüringen und seine politischen Folgen“ auseinandersetzen will. Die AfD stellt die Frage: „Föderalismus in Deutschland vor dem Aus?“
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Nach Erkenntnissen der AfD-Fraktion habe sich das Risiko einer möglichen Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest erneut erhöht. Deshalb soll die Landesregierung unter anderem aufgefordert werden, umgehend alle Parkplätze auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen in Sachsen-Anhalt auf ihre Biosicherheit hin zu überprüfen. Die Autohöfe des Landes Sachsen-Anhalt sollen umgehend in die notwendigen Maßnahmen zur Biosicherheit eingebunden werden. Auf allen Park- und Rastplätzen des Landes sollen der Müll der Besucher und Rastenden fachgerecht und sicher verwahrt und entsprechend regelmäßig entsorgt werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/5717 wird in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) sowie in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr (mitbratend) überwiesen.
Laut Medienberichten planen die Streitkräfte der USA unter Beteiligung anderer NATO-Staaten und der Bundeswehr für das Jahr 2020 ein Militärmanöver mit der Bezeichnung „DEFENDER 2020 (DEF 20)“ in Europa. Die Fraktion DIE LINKE spricht sich gegen dieses Manöver aus. Auf deren Antrag hin soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für eine wirklich friedenssichernde Politik einzusetzen und in diesem Sinne dafür Sorge zu tragen, dass die fortgesetzte Nutzung des Territoriums des Landes Sachsen-Anhalt als Aufmarsch- und Übungsgebiet von NATO-Streitkräften gegen Russland unterbunden wird.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/5728 wird abgelehnt.
Auch im Bereich der Zahnmedizin drohe eine Unterversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, stellt die Fraktion DIE LINKE fest. Zur Förderung des zahnmedizinischen Nachwuchses sollen auf Antrag der Linken an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in einem ersten Schritt ab dem Wintersemester 2021/2022 dauerhaft 20 zusätzliche Studienplätze im Fach Zahnmedizin eingerichtet und durch das Land finanziert werden. Zudem soll die Landesregierung mit den zuständigen Kammern Verhandlungen für ein Programm zur Praxisnachfolge aufnehmen. Darüber soll sie Möglichkeiten der zentralen und dezentralen zahnmedizinischen Versorgung zu prüfen und zu entwickeln.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/5731 sowie der Alternativantrag Drs. 7/5781 werden abgelehnt. Der Alternativantrag Drs. 7/5782 wird beschlossen.
Immer mehr Schülerinnen und Schüler erhalten in einzelnen Fächern keine Halbjahres- oder Jahresnoten mehr auf ihrem Zeugnis. Grund ist der große Unterrichtsausfall im Land. Bisher sei diese Problematik vom Bildungsministerium noch überhaupt nicht erfasst, so die Fraktion DIE LINKE und bringt deshalb den vorliegenden Antrag ein. Darin fordert sie unter anderem, dass das Bildungsministerium zunächst transparent einen Ist-Zustand präsentiert und dann geeignete Maßnahmen entwickelt, um diesem Trend entgegenzusteuern.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/5742 wird abgelehnt.
Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen die Erweiterung des Untersuchungszeitraums für den 18. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Dies sei nötig, um Beweise über das Handeln der Geschäftsführung beziehungsweise des Aufsichtsrates der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt und den zuständigen Behörden bezüglich möglicher Verstöße gegen das Geldwäschegesetz zu erheben. Die Untersuchung soll nun den Zeitraum bis 15. Februar 2020 umfassen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/5743 wird beschlossen. Dem Änderungsantrag Drs. 7/5801 wird zugestimmt.
Laut § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags ist eine Kleine Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung zu setzen, sofern nach Ablauf der Frist keine Antwort der Landesregierung eingegangen ist, es sei denn, der Fragesteller verzichtet darauf. Zwei Abgeordnete der AfD-Fraktion machen nun von dieser Regelung Gebrauch. In einer Kleinen Anfrage geht es um Wolfsangriffe auf eine Schafherde in Krüssau, in der anderen um den Verkauf von Landwirtschaftsflächen aus dem landwirtschaftlichen Grundvermögen des Landes Sachsen-Anhalt. Über beide wird nun öffentlich beraten.