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Eröffnung der 77. Landtagssitzung
a) Die Abgeordnete der AfD-Fraktion und ein fraktionsloses Mitglied des Landtags beantragen gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Landesverfassung die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA). Der Ausschuss soll für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Januar 2018 unter anderem untersuchen, in welcher Höhe und an welche natürlichen und juristischen Personen die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt Lotterie-Fördermittel ausgeschüttet hat und ob und inwieweit die beantragten Lotterie-Fördermittel für den im Zuwendungsbescheid aufgeführten Zweck verwendet wurden.
b) Die AfD bringt einen Antrag zur Besetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ein, der die Mitglieder aus ihrer Fraktion auflistet: Jan Wenzel Schmidt, Mario Lehmann und Marcus Spiegelberg.
Ergebnis
zu a) Dem Änderungsantrag Drs. 7/4822 wird zugestimmt und der Antrag Drs. 7/4778 in der so geänderten Fassung beschlossen.
b) Die Anträge Drs. 7/4779, 7/4823 und 7/4824 werden beschlossen.
Wie in jedem Sitzungsmonat haben die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt auch im August die Möglichkeit, sich in der Fragestunde mit ihren Kleinen Anfragen direkt an die Minister/innen der Landesregierung zu wenden.
Ergebnis
Die Befragung der Landesregierung wird durchgeführt. Zur Fragestunde: Die Antworten zu den in der Drs. 7/4799 aufgeführten Fragen werden zu Protokoll gegeben.
a) Staatssekretär Dr. Michael Schneider ist bereits am 25. Juni 2019 durch die Landesregierung als Mitglied im Ausschuss der Regionen der Europäischen Union für die siebente Amtsperiode bevollmächtigt worden. Der Landtag wird nun gebeten, dies zu bestätigen.
b) Der Landtag bestätigt die am 9. Juli 2019 durch die Landesregierung erfolgte Benennung von Andreas Dittmann als Mitglied im Ausschuss der Regionen der Europäischen Union für die verbleibende Dauer der sechsten Amtsperiode.
Ergebnis
zu a) Dem Antrag Drs. 7/4595 wird zugestimmt.
zu b) Der Antrag Drs. 7/4606 wird beschlossen.
a) Die CDU-Fraktion beantragt, dass Abgeordneter Harry Lienau Mitglied des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses wird. Er übernimmt für Florian Philipp, der aus dem Landtag ausgeschieden ist. Als Vorsitzender wird Abgeordneter Guido Heuer (alle CDU) bestätigt.
b) Eine weitere Änderung auf Antrag der CDU-Fraktion betrifft den 16. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Für Abgeordnete Angela Gorr (CDU) soll Abgeordneter André Schröder (CDU) Mitglied werden.
Ergebnis
zu a) Dem Antrag Drs. 7/4677 wird zugestimmt.
zu b) Der Antrag Drs. 7/4678 wird beschlossen.
Die CDU-Fraktion beantragt, die Abgeordneten Andreas Schumann und Harry Lienau (beide CDU) als neue Schriftführer zu wählen. Dies wird nötig, da ihre Fraktionskollegen Carsten Borchert und Daniel Szarata ihre Ämter als Schriftführer niedergelegt haben.
Ergebnis
Dem Wahlvorschlag Drs. 7/4679 wird zugestimmt.
Zwei Jahre vor Auslaufen des seniorenpolitischen Programms des Landes Sachsen-Anhalt möchte die Fraktion DIE LINKE mit differenzierten Fragen zu den Maßnahmen dem aktuellen Ausführungsstand dieses Programms und seiner eventuellen Fortsetzung nach 2020 nachgehen. Daher stellte sie eine entsprechende Große Anfrage an die Landesregierung. Deren Antworten liegen nun vor und sollen im Plenum diskutiert werden.
Ergebnis
Die Aussprache zur Großen Anfrage wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 43 (6) GO.LT nicht gefasst.
Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes wird das Ziel verfolgt, das Jagdrecht im Land nach dessen grundlegender Novellierung im Jahr 2011 fortzuschreiben und an aktuelle Erfordernisse anzupassen. Die Änderungen richten sich unter anderem auf die Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht und die Aufhebung des Verbots der Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten legt eine Beschlussempfehlung zur Abstimmung im Plenum vor.
Ergebnis
Der Änderungsantrag Drs. 7/4825 wird abgelehnt. Der Beschlussempfehlung Drs. 7/4777 wird mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen. Der Entschließung im Teil II der Beschlussempfehlung wird ebenfalls zugestimmt.
a) Der Petitions-Ausschuss empfiehlt dem Landtag, die Petition „Nr. 7-F/00050 – Kostenbescheid“ der Landesregierung (konkret Ministerien für Inneres und für Finanzen) zu überweisen. Diese werden gebeten, über eine Änderung der entsprechenden Kostenregelungen nachzudenken.
b) Der Petitionsausschuss empfiehlt dem Landtag, die in den Anlagen 1 bis 14 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären.
c) Der Landtag wird gebeten, den anliegenden Bericht des Ausschusses für Petitionen für den Berichtszeitraum 1. Dezember 2017 bis 30. November 2018 zur Kenntnis zu nehmen.
Ergebnis
a) Der Beschlussempfehlung Drs. 7/4587 wird gefolgt.
b) Der Beschlussempfehlung Drs. 7/4787 wird zugestimmt.
c) Der Landtag nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetz soll die Verpflichtung des Landes Sachsen-Anhalt zur Mitwirkung bei der Sicherstellung des störungsfreien Betriebs des bundesweit eingeführten Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) umgesetzt werden. Zuständig für die Errichtung und den Betrieb des Digitalfunknetzes der BOS ist die entsprechende Bundesanstalt.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/4567 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Eröffnung der 78. Landtagssitzung
Die Abberufung des Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Linksextremismus“ wird von mehreren Abgeordneten (45 im Antrag) beantragt. Als nachgewiesener Teilnehmer eines neonazistischen Aufmarsches im Jahr 2009 sei Abgeordneter Daniel Roi (AfD) als Vorsitzender einer Enquete-Kommission, die der Stärkung des Rechtsstaats dienen soll, nicht länger tragbar, so die Begründung.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4724 hat die erforderliche Mehrheit erhalten.
a) Nach dem gewaltsamen Tod des CDU-Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke in Kassel und der Aufdeckung rechtsterroristischer Strukturen könne man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überzeugt. In der beantragten Aktuellen Debatte sollen Gefahren für die freie Gesellschaft benannt und verdeutlicht werden, „wo die Grenze zu den Feinden der Republik, von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verläuft“.
b) In einem Antrag der Fraktion DIE LINKE zum gleichen Thema soll die Landesregierung unter anderem aufgefordert werden, sich auf Ebene des Bundes für ein zügiges Verbot der militanten Neonaziorganisation „Combat 18 Deutschland“ sowie für die Beendigung der Arbeit mit V-Leuten in allen Strukturen der verschiedenen Neonazigruppierungen einzusetzen.
c) Ziel des Antrags der Koalitionsfraktionen (CDU, SPD und GRÜNE) ist es, Gewalt- und anderen Straftaten gegen die Demokratie mit allen Mitteln des Rechtsstaats entgegenzutreten. Es habe sich gezeigt, „dass eine rechtsstaatlich verfasste Demokratie nicht selbstverständlich ist. Sie muss immer wieder erlernt, erkämpft, gelebt und verteidigt werden und braucht überzeugte Demokratinnen und Demokraten.“
Ergebnis
a) Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
b) Der Antrag Drs. 7/4776 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausscchuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen.
c) Dem Antrag Drs. 7/4786 wird zugestimmt.
d4796gad.pdf (PDF, 82 KByte) d4776dan.pdf (PDF, 126 KByte) d4786ran.pdf (PDF, 97 KByte)
Die Fraktion DIE LINKE hat eine Aktuelle Debatte zur Reform der Grundsteuer beantragt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und daraus resultierende geplante Gesetzgebungsvorhaben. Dies hätte auch Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt und müsste deshalb im Landtag debattiert werden.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass Personenzusammenschlüsse alten Rechts mit Ablauf des 31. Dezember 2020 aufgelöst sind. Dies soll jedoch nicht gelten, wenn die Vertretungsbefugnis der Gemeinde durch einen bestandskräftigen Bescheid der Flurneuordnungsbehörde aufgehoben worden ist oder Anträge auf Aufhebung der Vertretungsbefugnis der Gemeinden durch eines der Mitglieder der Personenzusammenschlüsse alten Rechts zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der landesgesetzlichen Regelung bei den zuständigen Flurneuordnungsbehörden anhängig sind oder vor Ablauf der Stichtagsfrist noch gestellt werden.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf 7/4653 wurde in die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), für Inneres und Sport, für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) verweist weitgehend auf Vorschriften des UVPG des Bundes. Diese Regelungstechnik soll auch zukünftig beibehalten werden. Durch den Gesetzentwurf der Landesregierung soll das UVPG LSA an das grundlegend reformierte UVPG des Bundes angepasst werden. Dies dient insbesondere auch der Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie im Landesrecht.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/4766 wird in den Ausschuss für Umwelt und Energie überwiesen.
Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV) sieht seit 1. Juli 2012 die Zulassung privater Anbieter von Sportwetten vor. Das staatliche Wettmonopol ist während einer Experimentierphase von sieben Jahren bis zum 30. Juni 2019 suspendiert worden. Der Glücksspielstaatsvertrag konnte bis heute in diesem Punkt jedoch weiterhin nicht umgesetzt werden, weil die hessischen Verwaltungsgerichte die Erteilung der Konzessionen bis zu einer zeitlich nicht abschätzbaren Entscheidung in der Hauptsache aufgeschoben haben. Mit der Aufhebung der Befristung der Experimentierklausel wird ein Fortgelten der versuchsweisen Liberalisierung des bisherigen staatlichen Sportwettmonopols erreicht.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/4767 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung sollen die für die Ausführung der Ausbildung an den neuen Pflegeschulen notwendigen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, d. h. Regelungen zur staatlichen Anerkennung und Aufsicht über Pflegeschulen sowie Übergangsregelungen für bestehende Altenpflege- und Krankenpflegeschulen. Weiterhin enthält der Gesetzentwurf notwendige Verordnungsermächtigungen, insbesondere für den Bereich der praktischen Ausbildung sowie der hochschulischen Pflegeausbildung.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/4768 wird in den Ausschuss für Bildung und Kultur (federführend) sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (mitberatend) überwiesen.
a) Im Juni 2019 brachte die Landesregierung den Entwurf eines Landesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetzes 2019/2020/2021 ins Plenum ein. Ziel ist die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse durch die Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) vom 2. März 2019. Der Ausschuss für Finanzen legt dem Landtag nun eine Beschlussempfehlung vor.
b) Die Fraktion DIE LINKE möchte das Landesbesoldungsgesetz ändern und bringt dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf ein. Aufgrund der gestiegenen und niveaugleichen Qualifikationsanforderungen für den Erwerb des Grundschullehramts im Verhältnis zu Lehrkräften für die Sekundarstufen I und II sowie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei der Gewinnung entsprechender Lehrkräfte sei eine Besoldungsanpassung erforderlich. Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für die Primarstufe sollen künftig in die Besoldungsgruppe A 13 (Einstiegsamt) eingestuft werden.
Ergebnis
zu a) Der Änderungsantrag Drs. 7/4819 wird abgelehnt und dem Änderungsantrag Drs. 7/4831 wird zugestimmt. Der Beschlussempfehlung Drs. 7/4781 wird in der so geänderten Fassung mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
b) Der Gesetzentwurf Drs. 7/4771 wird in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in den Ausschuss für Bildung und Kultur (mitberatend) überwiesen.
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) entwickelt die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung außerhalb des Fürsorgesystems fort. Zu diesem Zweck werden grundlegende, qualitative und strukturelle Änderungen des Rechts der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vorgenommen. Auf Landesebene müssen Änderungen im SGB IX und SGB XII vorgenommen werden.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 7/4769 wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.
Die AfD-Fraktion hatte sich im Juni-Plenum mit einem Antrag dafür eingesetzt, eine Unterbringung von Abschiebehäftlingen auch in Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt zu ermöglichen. Nach Beratung empfiehlt der Innenausschuss, den Antrag abzulehnen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/4759 wird mehrheitlich gefolgt. Der Antrag Drs. 7/4473 ist damit abgelehnt.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung empfiehlt dem Landtag, einen Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen. Darin sollte die Justizministerin aufgefordert werden, eine Richtlinie für Sachsen-Anhalt zu erlassen, wonach ausländische Häftlinge regelmäßig nach hälftiger Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe zwecks Vollstreckung ihrer Restfreiheitsstrafe an ihr Heimatland überstellt werden können.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/4770 wird zugestimmt. Der Antrag Drs. 7/4324 ist somit abgelehnt.
Nach Auffassung der AfD-Fraktion werde das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (und auch der Meinungsfreiheit) „gelegentlich durch konträre politische Versammlungen und Aufzüge infrage gestellt, die in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander durchgeführt werden. In einem aufgeheizten politischen Klima könnten diese Situationen ein erhebliches Gewaltpotential entfalten. Zukünftig soll in solchen Situationen der Erstanmelder privilegiert werden. Die Landesregierung wird gebeten, das Versammlungsgesetz des Landes entsprechend zu ändern.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4745 wird abgelehnt.
In anderen Bundesländern existierten schon seit vielen Jahren Abschleppzentralen, betont die AfD-Fraktion, dies soll nun auch in Sachsen-Anhalt möglich sein. Laut Antrag wird der Innenminister aufgefordert, per Runderlass zu regeln, die Polizeibeamten des Landes zu verpflichten, ausschließlich einen zentralen Auftragsdienst zu beauftragen, der bei Unfällen oder anderen Schadensereignissen im Straßenverkehr den Einsatz von Abschlepp-, Pannen- oder Nothilfediensten organisiert.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4746 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, der Initiative „Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage“ und dem Verein „Friedenskreis Halle e. V.“ keine Fördermittel des Bundes oder des Landes mehr zuzuweisen. Fördergelder für die Jahre 2018 und 2019 sollen zurückgefordert werden, und die Landesregierung solle gebeten werden, dem Landtag zu erklären, ob und inwieweit es eine „genauere Prüfung von geförderten Organisationen“ gegeben habe.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4748 wird abgelehnt.
Die AfD-Fraktion bringt einen Antrag zum Thema „ehrenamtliche Ersthelfergruppen“ ein. Die Landesregierung soll einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten, der die rechtliche Grundlage für den Einsatz von organisierten ehrenamtlichen Ersthelfergruppen schafft. Dabei sollten unter anderem Mindeststandards in Organisation, Ausbildungsstand und Ausrüstung festgelegt und die Nutzung von Sonderwarneinrichtungen an Fahrzeugen von organisierten Ersthelfergruppen geklärt werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4749 sowie der Alternativantrag Drs. 7/4820 werden abgelehnt. Dem Alternativantrag Drs. 7/4821 wird zugestimmt.
d4749aan.pdf (PDF, 72 KByte) d4820daa.pdf (PDF, 69 KByte) d4821raa.pdf (PDF, 69 KByte)
Vor dem Hintergrund zweier extrem trockener Sommer in Folge beschäftigt sich ein Antrag der AfD-Fraktion mit der knapper werdenden Ressource Wasser und damit verbundenen Interessenkonflikten. Demnach müsse die Landesregierung klären, wer zukünftig wann und in welchem Umfang auf die Wasservorräte des Landes zugreifen dürfe. Entsprechende Vorschläge finden sich im Antrag, darunter beispielsweise die Initiierung von Modellprojekten für effiziente und nachhaltige Bewässerungsmethoden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4750 sowie der Alternativantrag Drs. 7/4826 werden abgelehnt.
Eröffnung der 79. Landtagssitzung
Die Freien Berufe in Sachsen-Anhalt sind für ein Drittel der Wirtschaftsleistung des Landes verantwortlich. Keine Berufsgruppe sei mit ihren Dienstleistungen näher an den Menschen als der Verbund der Freien Berufe, so die CDU-Fraktion. Die Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Ingenieure, Architekten oder Anwälte leisteten einen großen Beitrag für das gesellschaftliche Allgemeinwohl. Mit ihrer Großen Anfrage sollte Klarheit über die Situation und Entwicklung der Freien Berufe in Sachsen-Anhalt geschaffen werden. Die Antworten der Landesregierung liegen nun vor und sollen im Plenum diskutiert werden.
Ergebnis
Die Aussprache zur Großen Anfrage wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 43 (6) GO.LT nicht gefasst.
Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten im Oktober 2018 einen Gesetzentwurf ein, durch den einige kommunalrechtliche Vorschriften geändert werden sollten. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag unter Mitwirkung der Ausschüsse für Finanzen sowie für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, den genannten Gesetzentwurf in der geänderten Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Änderungsantrag Drs. 7/4834 wird abgelehnt. Der Beschlussempfehlung Drs. 7/4765 wird mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Die AfD-Fraktion will mit dem vorliegenden Antrag, den Lehrern in Sachsen-Anhalt im Umgang mit gewaltbereiten und „renitenten“ Schülern den Rücken stärken. Dazu unterbreiten die Antragsteller verschiedene Maßnahmen, so sollten beispielsweise die vorgesehenen Erziehungsmittel konsequent angewandt und die Verordnung über schulische Ordnungsmaßnahmen geändert werden. Außerdem soll die Landesregierung eine „Spezialanstalt“ für „besonders gewaltbereite Schüler und Wiederholungstäter“ einrichten.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4747 wird in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen.
Die Automobilzulieferindustrie in Sachsen-Anhalt steht in den nächsten Jahren vor einem großen Strukturwandel. Daher soll die Landesregierung per Antrag aufgefordert werden, schnellstmöglich in einen Strategiedialog mit den betroffenen Arbeitgeberverbänden, Unternehmen, Gewerkschaften, Umwelt- und Verkehrsverbänden und Kommunen zu treten. Außerdem soll ein Maßnahmenkatalog erarbeitet werden, um die Veränderungen abzufedern.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4772 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/4830 beschlossen.
Die Fraktion DIE LINKE möchte die Landesregierung auffordern, an der Weiterentwicklung einer integrierten Marketingstrategie für das Land festzuhalten. Wissenschaftliche Analysen zum Standortmarketing belegten, dass ein erfolgreiches Marketing einen ganzheitlichen Ansatz benötige. Dabei müsse die hohe Lebensqualität im Mittelpunkt stehen, denn sie entscheide darüber, ob Menschen in Sachsen-Anhalt oder woanders lebten.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4773 wird in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen.
Die Fraktion DIE LINKE will die hohen jährlichen Zahlungen des Landes an die Kirchen beenden, stattdessen soll es einmalig eine größere Millionensumme geben. Der vorliegende Antrag sieht zudem vor, eine Kommission einzurichten, die mit den Kirchen über die Höhe der Summe verhandelt. In der Begründung heißt es, die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 habe der damaligen Regierung bereits den Auftrag erteilt, die Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften abzulösen. Dieser Auftrag sollte nach 100 Jahren endlich umgesetzt werden, so DIE LINKE.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4774 wird in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen.
Mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE soll die Landesregierung aufgefordert werden, die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von auswärtig beschulten Auszubildenden des Landes Sachsen-Anhalt zu ändern. Derzeit würden die Auszubildenden, die eine berufsbildende Schule innerhalb ihres Landkreises besuchen, und alle Auszubildenden nach dem ersten Ausbildungsjahr benachteiligt.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 7/4775 wird in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration empfiehlt dem Landtag, den Antrag der Fraktion DIE LINKE aus dem Jahr 2017 für erledigt zu erklären. Denn der Landtag habe mittlerweile mit der Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes am 23. November 2018 einen Einstieg in die Beitragsfreiheit geschaffen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/4780 wird zugestimmt.